DAV-Depesche Nr. 21/24

Information - 75 Jahre GG

Wer schützt die Verfassung?

Mit dieser Fragestellung beschäftigte sich am 16. Mai eine hochkarätig besetze Podiumsdiskussion. Vertreter des DAV in der Runde: Vizepräsident Dr. Ulrich Karpenstein. Die Diskutanten, die in der NRW-Landesvertretung beim Bund in Berlin zusammengekommen waren, beschäftigten sich vorm allem mit zwei Fragen: Ist ein AfD-Verbot sinnvoll und erreichbar? – Wie ließe sich das BVerfG besser grundgesetzlich schützen? Wie die Antworten auf diese Fragen ausfielen, lesen Sie auf anwaltsblatt.de.

Vom Primat des Grundgesetzes zu europäischer Grundrechtsvielfalt

Seit 75 Jahren öffnet sich das Grundgesetz zunehmend für die europäische Integration, erweitert Rechtsschutzmöglichkeiten und stellt neue Herausforderungen an die Gerichtspraxis. Dabei hängt die effektive Nutzung von Unionsgrundrechten entscheidend von der Kooperationsbereitschaft deutscher Gerichte mit dem EuGH ab. Rechtsanwältin Dr. Roya Sangi vom DAV-Verfassungsrechtsausschuss veranschaulicht die Öffnung des Grundgesetzes als „gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“. Dazu mehr hier.

75 Jahre Grundrechtestaat

In Zeiten globaler Krisen bekräftigt das BVerfG mit dem Begriff „Grundrechtestaat“ die freiheitlichen Werte des Grundgesetzes. Zum Jubiläum macht Prof. Dr. Josef Franz Lindner deutlich, wie wichtig das Grundgesetz gerade in Krisenzeiten ist und Wert und Wirkkraft der Grundrechte auch in einer krisenbelasteten Zukunft zu bewahren sind. Lesen Sie den Beitrag im Anwaltsblatt.

 

Rechtspolitik

Modernisierung des Strafgesetzbuchs

Im November 2023 hat das Bundesministerium der Justiz ein Eckpunktepapier zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs veröffentlicht, demzufolge das StGB auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche überprüft werden soll. Verschiedene Straftatbestände sollen gestrichen, andere reformiert werden. Der DAV, der eine solche Überprüfung des Strafgesetzbuchs seit langem fordert, befürwortet das Vorhaben. Über die im Eckpunktepapier vorgesehenen Regelungen hinaus hält der DAV jedoch weitere Anpassungen für erforderlich. Mit Stellungnahme Nr. 28/2024 erläutert der DAV, weshalb er unter anderem eine Reformierung der besonders schweren Brandstiftung für notwendig hält und warum das Fahren ohne Fahrschein keine Ordnungswidrigkeit sein sollte.

Rechtspolitik

Digitales Gewaltschutzgesetz – DAV zum Fachgespräch im Bundesministerium der Justiz

Der DAV hat in dieser Woche an einem Fachgespräch im BMJ teilgenommen. Rechtsanwalt Prof. Niko Härting, DAV-Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Ausschusses Informationsrecht, hat dort noch einmal unsere Argumente aus der DAV-Stellungnahme 35/2023 vorgetragen. Die Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt wurden bereits im April 2023 veröffentlicht. Doch zwischenzeitlich hat die Rechtsprechung u. a. des BGH neue Fragen aufgeworfen. Die ExpertInnen und Experten besprachen verschiedene Lösungsansätze. Nun soll es bald einen Referentenentwurf geben.

Information

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt anwaltliche Unabhängigkeit

In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass ein Anwalt Druck auf einen Untersuchungsrichter ausüben darf. Der Fall André Lutgen gegen Luxemburg stärkt die anwaltliche Unabhängigkeit und Meinungsfreiheit. Die Einzelheiten finden Sie im Anwaltsblatt.

Rechtspolitik

DAV lehnt Neuregelung zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft ab

Der DAV weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Konzeption einer behördlichen Zustimmung als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine wirksame Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung verfassungsrechtlich und in der praktischen Umsetzung hoch problematisch ist. Die geplante Regelung verfehlt zum Teil ihr Ziel und steht nicht im Einklang mit den Zielen der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015. Sie ist keineswegs inklusiv, sondern schließt Eltern mit „aufenthaltsrechtlichem Gefälle“ bzw. deren Kinder von der Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung ohne staatliche Bevormundung aus.

Deutscher Anwaltstag

Golf-Turnier am Samstag, 8. Juni 2024

Anlässlich des Anwaltstages 2024 werden wir mit Unterstützung von HDI eine alte Tradition wieder neu aufleben lassen: Das DAV-Golfturnier. Und dies größer und abwechslungsreicher denn je: Nicht nur versierte Golfer:innen sind gefragt, wir bieten auch einen Schnupperkurs für Erstlinge oder Wiedereinsteiger:innen!

Weitere Informationen: https://anwaltstag.de/de/begleitprogramm-2/golf-turnier

Das Golfturnier findet am Samstag, den 8. Juni 2024 statt. Die Teilnahme am Turnier selbst ist nicht an eine Teilnahme am Anwaltstag gebunden. Es wird lediglich eine Schutzgebühr erhoben, die dann an die gemeinnützige Organisation European Lawyers in Lesvos gespendet wird. Wir freuen uns über viele Anmeldungen!

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 283 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:

In Sachen Resilienz der Verfassungsgerichte kritisiert DAV-Vizepräsident Dr. Ulrich Karpenstein bei MDR aktuell, dass die Politik vor der Angreifbarkeit des BVerfG zu lange die Augen verschlossen und Warnungen aus Praxis und Wissenschaft ignoriert habe.

In einem Gastbeitrag im Handelsblatt stellt Dr. Eren Basar, Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht, die Möglichkeiten für den Einsatz von KI für Ermittlungsbehörden vor – und die Grenzen. Er verweist auch auf die Positionierung des DAV, der die Intransparenz beim Einsatz von KI-Technik kritisiert und vor biometrischer Überwachung warnt.

Claudia Stoldt von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht erläutert für die dpa (z. B. aufgegriffen von der Fuldaer Zeitung), was auf Bauherren zukommt, wenn sie auf Kampfmittel und andere Altlasten stoßen: „Der Bauherr hat die Pflicht, sich zu informieren. Ein vorheriger Kontakt zur Gemeinde ist empfehlenswert, da diese oder das Bau- oder Katasteramt ihm sagen können, wie das Grundstück früher genutzt wurde, ob Altlasten oder Kampfmittel zu erwarten sind.“

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