DAV-Depesche Nr. 22/16

1. Deutscher Anwaltstag in Berlin: Rekordbeteiligung

Der Deutsche Anwaltstag endete letzte Woche in Berlin mit einer Rekordbeteiligung. 1.950 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen zusammen, um sich fortzubilden, über neue Trends auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt zu informieren und zum Motto des Anwaltstages „Wenn das Strafrecht alles richten soll“ mit der Politik über die Ausuferung des Strafrechts zu diskutieren. Die Juliausgabe des Anwaltsblatts wird ausführlich über Ereignisse und Inhalte des Anwaltstages berichten. Erste Impressionen vom bislang größten Anwaltstag finden Sie unter www.anwaltstag.de.

- Videos vom Deutschen Anwaltstag

DAT: Auftakt des 67. Deutschen Anwaltstags

Der 67. Deutsche Anwaltstag – während draußen die Hitze regierte, tobten drinnen im Berliner Tagungszentrum teils hitzige Debatten. „Wenn das Strafrecht alles richten soll – Ultima ratio oder Aktionismus“, so das Motto der Beratungen. Rund 2000 Anwältinnen und Anwälte waren dazu nach Berlin gekommen. Mehr zur Auftaktveranstaltung in diesem Film.

DAT: Strafrecht geht immer!

Journalisten und Juristen – über ihr Verhältnis ist schon viel geschrieben worden. Und Vorurteile gibt es auf beiden Seiten. Eines davon: Die einen fassen Inhalte für Leser, Zuhörer und Zuschauer zusammen. Die anderen hadern gelegentlich mit dieser Kürze und sehen angesichts der Masse von Journalisten in und vor Gerichtssälen eine Einflussnahme auf die Verfahren. Auf dem Anwaltstag in Berlin trafen im Rahmen einer Schwerpunktveranstaltung prominente Vertreter beider Seiten aufeinander. Zum Film.

DAT: Doping im Sport – Wo geht’s schon los und wo hört’s echt auf?

Kurz vor der Fußball-Europameisterschaft und den Olympischen Sommerspielen in Rio diskutierte der Deutsche Anwaltstag ein brisantes Thema: Doping. Eine prominent besetze Runde beschäftigte sich mit den Konsequenzen in sportlicher, medizinischer & (straf-)rechtlicher Hinsicht. Ausschnitte davon in diesem Film.

2. Erfolg: Positive Presseresonanz auf DAV-Forderungen

Die Forderung des Deutschen Anwaltvereins nach einem besonnenerem Umgang mit dem Strafrecht anlässlich des 67. Deutschen Anwaltstages ist in der Presse positiv aufgenommen worden. Insbesondere die überregionalen Printmedien, wie zum Beispiel die Süddeutsche Zeitung und der FAZ, unterstützten in ihren Meinungs- und Kommentarseiten die Kritik am Gesetzgeber, häufig zu schnell nach einer Verschärfung des Strafrechts zu rufen, statt andere Lösungen für gesellschaftliche Probleme zu finden. „Schärfere Gesetze treffen meist nicht das wirkliche Problem“, schrieb etwa das Handelsblatt. Durch Agenturmeldungen wurde auch bundesweit in Tageszeitungen berichtet; ebenfalls im Hörfunk.

3. Ausgezeichnet: „Der Typ, der alles trennte“ – zweifacher Preis für die Aktion der Deutschen Anwaltauskunft

Hunderte Medien weltweit berichteten im Juni 2015 über einen Mann, der nach der Scheidung von seiner Frau halbierte Gegenstände auf Ebay versteigerte. Mittlerweile ist bekannt: Die Geschichte war eine Aktion des Rechtsportals anwaltauskunft.de, das auf die Wichtigkeit von Eheverträgen aufmerksam machen wollte. Fast ein Jahr später ist das Portal für diese Aktion nun zweimal mit dem Deutschen Preis für Onlinekommunikation ausgezeichnet worden – und zwar in den Kategorien „Storytelling“ und „Web Video“. Dabei konnte sich anwaltauskunft.de gegen namhafte Konkurrenten wie Vodafone, Lufthansa und Daimler durchsetzen. Bereits im letzten Jahr wurde der Social-Media-Auftritt von anwaltauskunft.de mit dem Deutschen Preis für Onlinekommunikation ausgezeichnet (vgl. Depesche Nr. 24/15)

4. Wettbewerb für erfolgreiche Kanzleigründer

Der Deutsche Anwaltsverein beteiligt sich auch mit seinem Forum Junge Anwaltschaft an dem Soldan Kanzlei-Gründerpreis. Junge Anwälte, die den Sprung in die Selbständigkeit gewagt haben, können sich in diesem Jahr wieder dafür bewerben. Diesen begehrten Preis gibt es nun zum 8. Mal. Aus Sicht des DAV ist es wichtig, gute Beispiele der Kanzleigründung aufzuzeigen, denn immer weniger junge Anwältinnen und Anwälte sind heute bereit, eine eigene Kanzlei zu gründen. Weitere Informationen zu diesem Preis finden Sie hier.

5. Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes an europa- und völkerrechtliche Vorgaben weitgehend geglückt

Nach Ansicht des DAV wird die Zielsetzung des Referentenentwurfs, die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten an europa- und völkerrechtliche Vorgaben anzupassen, im Wesentlichen erreicht.  Der DAV befürwortet eine konkrete Ausgestaltung der vorgesehenen unmittelbaren gerichtlichen Überprüfung in Bezug auf Pläne und Programme. Er hält es für zweckmäßig, im UmwRG selbst den zulässigen Rechtsbehelf zu bestimmen, z. B. durch die Erstreckung des § 47 VwGO auf die in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UmwRG-E genannten Pläne und Programme. Aufgrund der vielfältigen Bezüge zum Verwaltungsprozessrecht und des inzwischen erreichten Entwicklungsstandes des UmwRG könnte es im Interesse der Rechtsklarheit angezeigt sein, das Gesetz aufzuheben und in die VwGO zu überführen.

6. Kennen Sie eigentlich die DAV-Hotline zum RVG?

Grübeln Sie manchmal über einer Vergütungsabrechnung nach dem RVG oder könnten eine 2. Meinung gebrauchen? Dann rufen Sie doch einfach die DAV-Hotline zum RVG an – ein exklusiver Service  für Vereinsmitglieder und für Mitglieder des FORUM Junge Anwaltschaft. Unter der kostenfreien Service-Telefonnummer 0800 1 328 328 erhalten Sie kompetente Unterstützung in Form einer telefonischen Erstberatung bei Ihren Fragestellungen zur Abrechnung der Anwaltsgebühren. Interessiert? In dem neuen Flyer der DAV-Hotline zum RVG finden Sie alle relevanten Informationen. Die vollständige Leistungsbeschreibung ist hier abrufbar. Der Service steht jedem Mitglied sechs Mal pro Jahr zur Verfügung.

7. Insolvenzrecht in der EU: DAV erstellt Musterantwort für Konsultations-Fragebogen

Die EU-Kommission führt eine Online-Konsultation zur EU-weiten Harmonisierung des Insolvenzverfahrens durch. Die Konsultation endet am 14. Juni 2016. Der DAV-Insolvenzrechtsausschuss und die Europa-Gruppe der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung haben sich kurzfristig auf eine mustermäßige Beantwortung des Fragebogens verständigt und daraus eine DAV-Stellungnahme formuliert. Diese „Muster-Beantwortung“ wurde per Rundschreiben an alle 1.400 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung versandt mit der Anregung, dass jedes einzelne Mitglied sich bis zum 14. Juni an der Konsultation beteiligen möge. Dies erhöht die Chance zur Einflussnahme auf die weiteren Überlegungen der EU-Kommission bei diesem Thema. Hier der Fragebogen der EU und die Stellungnahme Nr. 27 des DAV.

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