1. DAV erhöht Vergütungsempfehlung für die Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellten
Um dem Nachwuchsmangel zu begegnen, muss der Beruf der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten attraktiver werden. Der DAV-Vorstand hat deshalb am 24. Mai 2017 einstimmig beschlossen, seine – nicht verbindliche – Vergütungsempfehlung für die Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellten deutlich zu erhöhen: von 495,00 € auf 650,00 € im ersten, von 585,00 € auf 750,00 € im zweiten und von 680,00 € auf 850,00 € im dritten Ausbildungsjahr. In Ballungsgebieten oder strukturschwachen Gebieten sind z. T. erheblich darüber bzw. darunter liegende Vergütungen üblich. Das neue Merkblatt finden Sie hier.
2. Neue Anwaltsstatistik: Zahl niedergelassener Anwälte geht zurück
Das Wachstum der Anwaltschaft ist gestoppt. Neue Zahlen zeigen sogar, dass die Anzahl der niedergelassenen Anwältinnen und Anwälte sinkt. Zum Stichtag 1. Januar 2017 gab es 163.449 zugelassene Anwältinnen und Anwälte. 2016 waren es noch 330 Kammermitglieder mit Kanzlei mehr. Das erste Mal gibt es nun auch genaue Zahlen zu den Syndikusrechtsanwälten. Mehr Infos hat das Anwaltsblatt.
3. n-tv-Sendung „live“ vom Deutschen Anwaltstag in Essen
Beim diesjährigen DAT in Essen hat die Sendung „Steuern und Recht“ des Nachrichtensenders n-tv quasi live vom DAT berichtet. Nicht tatsächlich live aber die Moderation der Sendung wurde auf dem DAT aufgenommen. Ein thematischer Schwerpunkt lag auf dem beim DAT stark behandelten Thema des „Legal Tech“. Auch in den anderen Beiträgen kommen Vertreter des DAV zu Wort. Die Sendung ist am 26. Mai 2017 um 18:35 Uhr gelaufen. Den Beitrag „Anwaltstag Sendung“ haben wir für Sie bereitgestellt unter diesem Link.
Dass die Sendung vom DAT moderiert wurde, zeigt, dass wir mit dem diesjährigen Motto ein echtes „Marktthema“ gefunden haben.
Auch in den Hörfunksendern der ARD war der DAT mehrfach ein Thema. Hier gelangen Sie zu einem der Beiträge mit dem entsprechenden Text der jeweiligen Moderatoren.
4. Jubiläum: Anwaltsblatt Karriere schaut in die Zukunft
Ist ihr Geschäftsmodell zukunftstauglich? Finden Sie es heraus - in der Jubiläumsausgabe von Anwaltsblatt Karriere. Zum zehnten Geburtstag wirft das „Future Lawyer“-Heft einen Blick in die gar nicht so ferne Zukunft des Anwaltsberufs und stellt sich der Frage, wie sich die Rechtsbranche in Zeiten von Legal Tech, Industrie 4.0 und Blockchains verändern wird. Und weil die Digitalisierung auch vor Anwaltsblatt Karriere nicht Halt macht, finden Sie die aktuelle Ausgabe jetzt in der Anwaltsblatt-App.
5. Anhörung: Hinterbliebenengeld-Regelung wird viel Schmerz auslösen
In einer Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestages zum geplanten Hinterbliebenengeld hat Rechtsanwalt Dr. Maier-Reimer, Vorsitzender des DAV-Zivilrechtsausschusses, nochmals eindringlich die DAV-Empfehlung wiederholt, die Höhe der Entschädigung mindestens als Regelbetrag festzulegen und möglichst auch den Kreis der potentiell Anspruchsberechtigten näher zu umreißen (DAV-Stellungnahmen 3/2017 und 11/2017). Andernfalls müsse damit gerechnet werden, dass die Schädiger (in der Regel die Haftpflichtversicherer) in unwürdigster Weise beides (Näheverhältnis, empfundenes Leid und dessen Tiefe) hinterfragen und in Zweifel ziehen werden und dies vielleicht auch tun müssen. Damit würde das Gegenteil des verfolgten Zwecks erreicht.
6. Neue Postkartenmotive im DAV-Shop
„Eine Anwältin kostet Geld. Keine Anwältin kostet mehr Geld“. Ab sofort können Sie als Mitglied eines örtlichen Anwaltvereins Postkarten mit dieser Headline direkt auf der DAV-Website bestellen. Die maskuline Variante „Ein Anwalt kostet …“ steht ebenfalls zur Verfügung. Darüber hinaus finden Sie dort noch zahlreiche weitere Motive aus der Werbekampagne „Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser“, die sich an (potentielle) Mandantinnen und Mandanten richten. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Kanzleiadresse in die Rückseite der Postkarten eindrucken zu lassen.
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