Information
Die Zukunft der Anwaltschaft gehört den Frauen
Neue Zahlen zur Anwaltschaft zeigen, die Zukunft der Anwaltschaft ist weiblich. 2017 haben sich erstmals mehr Frauen eine Anwaltszulassung geholt als Männer, wie das Soldan Institut auf dem Anwaltstag berichtet hat. Dennoch traurige Gewissheit: Sie verdienen immer noch deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen – egal ob selbständig tätig, angestellt oder als Syndikusrechtsanwältin (Star-Bericht 2018). Mehr dazu und zu den aktuellen Zahlen der BRAK-Mitgliederstatistik im Anwaltsblatt.
Information
DAV-Schülerwettbewerb zu 70 Jahren Grundgesetz – Die Gewinnervideos
Vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das deutsche Grundgesetz feierlich verkündet und trat mit Ablauf des Tages in Kraft. Der DAV nahm dieses Jubiläum zum Anlass, Schülerinnen und Schüler in einem bundesweiten Wettbewerb dazu aufzurufen, ein Werbevideo für das Grundgesetz zu drehen. Aus insgesamt über 120 Einsendungen wählte die Fachjury unter dem Vorsitz des Journalisten Tilo Jung drei Gewinnervideos aus, die Anfang Mai im Kino in den Hackeschen Höfen in Berlin-Mitte aufgeführt und ausgezeichnet wurden. Einen Bericht zur Preisverleihung, die Gewinnervideos und Informationen zu den Preisträgerinnen und Preisträgern gibt es online im Anwaltsblatt.
Rechtspolitik
DAV gegen Versuchsstrafbarkeit von Cybergrooming
Der DAV spricht sich gegen die durch das BMJV geplante Einführung einer Versuchsstrafbarkeit für das sog. Cybergrooming aus. Das Cybergrooming – das Einwirken auf ein Kind mittels Schriften oder Informations- oder Kommunikationstechnologie, um das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen – selbst muss nicht durch eine sexualisierte Handlung erfolgen und stellt somit in dem Fall auch keine Rechtsgutsverletzung dar. Dieses bloß abstrakte Gefährdungsdelikt stellt bereits eine bedenklich weite Vorverlagerung der Strafbarkeit dar und darf nicht durch die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit noch ausgeweitet werden. Mehr dazu in der DAV-Stellungnahme Nr. 21/19.
Engagement
Contra Rechtsextremismus: Bitte unterstützen Sie die DAV-Stiftung!
Die Stiftung des DAV übernimmt die Kosten für Rechtsberatung und Rechtsvertretung von Opfern rechtsextremistischer oder politisch motivierter Gewalttaten, sofern sie bedürftig sind. Damit wird sichergestellt, dass die Opfer in ihrer psychischen Notlage schnell und ohne bürokratische Hürden den notwendigen Rechtsrat und -beistand erhalten. Die Stiftung ist auf Unterstützung angewiesen und freut sich über jede Spende. Sie möchten spenden? Dann nutzen Sie gerne unser bequemes Online-Formular. Weitere Informationen über die Arbeit der DAV-Stiftung finden Sie hier.
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