Virtueller Anwaltstag 2020
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Anwaltspraxis
BGH macht Vorgaben zur Ausgangskontrolle beim beA-Versand
Der Bundesgerichtshof hat sich in zwei aktuellen Entscheidungen mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) befasst. Während der VI. Zivilsenat in einer Wiedereinsetzungssache konkrete Vorgaben zur Ausgangskontrolle beim Versand über das beA macht, zweifelt der X. Zivilsenat an der technischen Leistungsfähigkeit des beA. Konkrete Tipps zur Ausgangskontrolle (mit einem DAV-Film) gibt es im Anwaltsblatt.
Anwaltsberuf
AnwG Frankfurt verbietet Anwaltswerbung als „Verkehrsrechtsexperte“
Ein Anwalt darf sich nicht als „Verkehrsrechtsexperte“ bezeichnen, wenn er nicht das erfolgreiche Bestehen der Leistungskontrollen im Fachanwaltslehrgang und die praktischen Erfahrungen eines Fachanwalts nachweisen kann. Der bloße Nachweis der Teilnahme am Fachanwaltskurs reicht nicht aus. Mehr dazu im Anwaltsblatt.
Rechtspolitik
DAV in zwei Anhörungen im Rechtsausschuss – WEG-Reform und „Upskirting“
Der Deutsche Anwaltverein war gestern in gleich zwei Anhörungen des Rechtsausschusses des Bundestags mit Sachverständigen vertreten. Zur Änderung des Wohnungseigentumsrechts (WEG) (BT-Drs. 19/18791) bezog der Vorsitzende des DAV-Ausschusses Miet- und Wohnrecht Michael Drasdo Stellung. Die WEG-Reform beinhaltet einen starken Paradigmenwechsel in Richtung Gesellschaftsrecht, der für alle Beteiligten zu erheblichen Veränderungen führt, warnte er. Dies erläuterte der Ausschuss auch in seiner DAV-Stellungnahme Nr. 9/20.
In der öffentlichen Anhörung zum Thema „Upskirting – Änderung des Strafgesetzbuches“ hat Strafrechtsausschussmitglied Dr. Jenny Lederer für den DAV Stellung bezogen (s. u. DAV-Stellungnahme Nr. 36/20).
Rechtspolitik
Keine Strafbarkeit für sog. „Upskirting“ – Strafrecht muss ultima ratio bleiben
Der DAV kritisiert die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung (BT-Drs. 19/17795) und des Bundesrats (BT-Drs. 19/15825) zur Einführung einer Strafbarkeit des sog. „Upskirting“ – des unbefugten Herstellens von Bildaufnahmen des Intimbereichs bspw. durch Fotografieren unter dem Rock und hält eine Reaktion auf dieses Verhalten mit den Maßnahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts für ausreichend. Das Strafrecht muss aus Sicht des DAV ultima ratio bleiben und darf nicht für reine Symbolpolitik durch Einführung leerlaufender Straftatbestände herhalten. Genaueres lesen Sie in der DAV-Stellungnahme Nr. 36/20.
Rechtspolitik
Referentenentwurf zur Notariatsakten- und Verzeichnisverordnung
Der DAV hat praktische Bedenken gegen die Regelungen in § 50 (Beteiligtenverzeichnis) der geplanten Notariatsakten- und Verzeichnisverordnung. Nach § 50 Abs. 1 sollen Anwaltsnotare verpflichtet werden, ein Beteiligtenverzeichnis zu führen und darin im Ergebnis alle Personen festzuhalten, für die sie irgendeine anwaltliche Tätigkeit verrichtet haben. Die Daten, aus denen sich die Identität der Personen ergeben muss, sollen sodann für die Dauer der Amtstätigkeit aufbewahrt werden. Das ist in der Praxis kaum durchführbar, da es gegen Verschwiegenheitsverpflichtungen und datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen könnte. Näheres entnehmen Sie bitte der DAV-Stellungnahme Nr. 37/20.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Die dpa (u. a. übernommen von SZ Online) beschäftigt sich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Versorgungsausgleich bei der Betriebsrente. Klaus Weil, Mitglied des DAV-Ausschusses Familienrecht, bewertet die Entscheidung als ein für Frauen grundsätzlich gutes Ergebnis. Eine ausführlichere Vorab-Einordnung des Verfahrens lieferte er bereits in einem Gastbeitrag bei LTO.
Jens Dötsch, Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, erläutert für die dpa (u. a. aufgegriffen von der Augsburger Allgemeinen) das BGH-Urteil zum VW-Dieselskandal und gibt Auskunft, ob und inwieweit eine Klage für Geschädigte jetzt noch Chancen hat.
Beate Heilmann aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien gibt für die Berliner Zeitung Auskunft über die juristischen Fallstricke der Mietpreisbremse.
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