DAV-Depesche Nr. 22/23

Deutscher Anwaltstag 2023

Erfolgreicher Berufseinstieg: Netzwerken, Mentoring und Innovationen

Ein starkes Netzwerk ist für einen erfolgreichen Berufseinstieg unerlässlich, sowohl für selbstständige Anwält:innen als auch für Angestellte. Das FORUM Junge Anwaltschaft und die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen möchten daher alle Studierenden, Referendar:innen und jungen Anwält:innen herzlich zu einem gemeinsamen Lunch einladen. Dabei werden sie ihre Arbeit vorstellen, insbesondere das Mentoringprogramm der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen.

Neben diesem inspirierenden Lunch gibt es eine weitere aufregende Veranstaltung auf dem Deutschen Anwaltstag in Wiesbaden: das Diversity Speed Networking. Hier sollen Menschen zusammenkommen, die sich bereits jetzt für eine vielfältige juristische Arbeitswelt einsetzen. Treffen kann man sich am 15. Juni in der AdvoTec am DAV-Stand.

Die AdvoTec ist eine bedeutende Fachmesse rund um die Anwaltschaft, auf der sich viel im Anbietermarkt für Kanzleien tut. Insbesondere die Digitalisierung treibt den Innovationsdruck und Handlungsbedarf in Kanzleien voran. Im RMCC RheinMain Congress Center Wiesbaden haben Sie am 15. und 16. Juni 2023 die Möglichkeit, aus erster Hand Informationen über neue Produkte und Dienstleistungen zu erhalten, die Ihnen im Kanzleialltag helfen sollen.

Die Teilnahme an der AdvoTec ist kostenlos.

Falls Sie noch kein Reiseticket gebucht haben, empfehlen wir Ihnen, dies zeitnah zu tun. Mit dem Congressticket haben Sie die Möglichkeit, zu reduzierten Kosten die Reise anzutreten.

Mitreißende Themen – Anwaltsethik und Anwaltskultur

Auch der Ausschuss Anwaltsethik und Anwaltskultur wird wieder mit einer Präsenzveranstaltung auf dem diesjährigen DAT vertreten sein. Unter dem Titel „Wertschätzung? Keine Zeit.“ (am Donnerstag, den 15. Juni von 13:45 Uhr bis 15:15 Uhr), wagt der Ausschuss gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement einen Blick über den rein anwaltlichen Tellerrand hinaus und widmet sich vielmehr denen, ohne die in den meisten Kanzleien gar nichts laufen würde – den Angestellten. Denn eine wertschätzende Personalführung kommt angesichts eines immer vollen Terminkalenders oft zu kurz. Das breit aufgestellte Podium legt den Finger in die Wunde und fragt: Gibt es ein berufsethisches Minimum, das man erwarten kann, damit Anwältinnen und Anwälte gute Chefinnen und Chefs sein können? Lesen Sie dazu auch in der aktuellen Ethikrubrik im Anwaltsblatt.

Information

Bundesgerichtshof zu Inkasso- und Anwaltskosten

Der BGH hat sich mit der alten Frage beschäftigt, ob nach Einschaltung eines Inkassodienstleisters der Gläubiger noch die vollen Anwaltskosten bekommen kann. Was der BGH sagt, wie sich das Recht 2021 geändert hat, wann nur einmal und wann zweimal die Kosten zu erstatten sind, lesen Sie im Anwaltsblatt.

Rechtspolitik

DAV-Stellungnahme zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts

Lange ruhte das Vorhaben. Nun ist endlich wieder Schwung in die Sache gekommen. Das BMJ hat ein Eckpunktepapier zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts vorgelegt. Der DAV begrüßt die dort beschriebenen Pläne. Er sieht jedoch weitergehenden Änderungsbedarf, um den Schiedsstandort Deutschland zu stärken. Auch im AGB-Recht sind Änderungen erforderlich. Welche Vorschläge wir machen, können Sie in Stellungnahme 37/23 nachlesen.

Rechtspolitik

Verhandlungen zum EU-Datengesetz

In einer weiteren Stellungnahme hat sich der DAV zu dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zum europäischen Datengesetz positioniert, Stellungnahme 38/23. Darin geht er auf die Positionen der europäischen Co-Gesetzgeber – EU-Parlament und Rat – ein und hält einige der bereits in seiner ersten Stellungnahme (SN 40/22) geäußerten Kritikpunkte aufrecht. Das betrifft etwa das nach wie vor klärungsbedürftige Verhältnis zur Datenschutzgrundverordnung. Für nicht weitgehend genug erachtet der DAV nach wie vor die vorgesehenen Regelungen zum Geschäftsgeheimnisschutz. Der Verordnungsentwurf („Data Act“) soll einen allgemeinen Regelungsrahmen für einen fairen Zugang zu sowie eine faire Nutzung von Daten sowohl seitens Verbraucher:innen als auch Unternehmen sicherstellen. Dabei geht es in erster Linie um Daten vernetzter Produkte und Cloud-Diensteanbieter.

Information

Erste Vorentscheide des DAV Jura-Slams 2023 sind in Startposition

Zusammen mit den örtlichen Organisationsteams – Fachschaft Jura Freiburg, ELSA-Leipzig, Anwaltverband Sachsen e.V., Schweitzer Fachinformationen – laden wir Sie im Juni zu den Vorentscheiden in Freiburg, Leipzig und Hamburg ein. Alle Infos hier. Beim DAV Jura-Slam treten Slammer:innen deutschlandweit mit Kurzvorträgen in einem Wettstreit gegeneinander an. Der kreativste Vortrag gewinnt. Ziel ist, das Publikum mit einem Jura-Slam innerhalb von 10 Minuten mitzureißen und zu überzeugen. Gewinner:in ist, wer das Publikum zum Ausflippen bringt und den lautesten Applaus abstaubt. Der DAV Jura-Slam darf Freude machen!

Rechtspolitik

Gesetz gegen digitale Gewalt – was kann der deutsche Gesetzgeber regeln?

In seiner Stellungnahme 35/23 befasst sich der DAV mit den aktuellen Plänen des BMJ für ein Gesetz gegen digitale Gewalt. Das Vorhaben wird von uns grundsätzlich begrüßt. Jedoch wird darauf hingewiesen, dass für den Bereich der Accountsperren bereits der Digitale Services Act (DSA) einschlägig ist. Und auch bei der Erstreckung von Auskunftsrechten auf Messengerdiensten sieht der DAV den EU-Gesetzgeber gefragt.

Rechtspolitik

Schutz von schwerkranken Ausländerinnen und Ausländern verbessern

Der DAV hält eine Anpassung der Regelungen zum Nachweis von schwerwiegenden Erkrankungen von Ausländerinnen und Ausländern für dringend geboten. Er schlägt in seiner Initiativstellungnahme Änderungen im Aufenthaltsgesetz vor, um sich aus dem aktuellen Recht ergebende Verstöße gegen europäisches und nationales Verfassungsrecht zu beseitigen.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 479 Pressemeldungen erwähnt – hier eine kleine Auswahl:

Dr. Jenny Lederer, Mitglied des Ausschusses Strafrecht, erläutert im MDR Hörfunk-Interview, dass die Strafverschärfungen im Bereich der Kinderpornographie wieder rückgängig gemacht werden sollten, weil keine Differenzierung am unteren Strafrahmen mehr möglich ist: Die Mindeststrafe von einem Jahr für Besitz von kinderpornographischem Material gelte aktuell etwa auch für Eltern, die ein verdächtiges Bild im Klassenchat erhalten und auf dem Handy zu Beweiszwecken speichern.

In der TV-Sendung „Die Ratgeber“ (HR) plädiert Gesine Reisert aus dem Ausschuss Verkehrsrecht für die verstärkte Nutzung von Fahrzeug-Daten aus dem Event-Recorder in verkehrsrechtlichen Prozessen.

Mit Verweis auf die DAV-Stellungnahme zur Chatkontrolle greift die taz die Kritik des Deutschen Anwaltvereins auf, die Pläne würden zu „einer vollständigen Aufhebung der Vertraulichkeit der Kommunikation im digitalen Raum“ führen.

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