DAV-Depesche Nr. 22/24

Deutscher Anwaltstag

ADVOTEC – Die Fachausstellung auf dem Anwaltstag

Die AdvoTecist die große Fachmesse rund um die Anwaltschaft und auch beim Deutschen Anwaltstag 2024 wieder zentraler Bestandteil der Veranstaltung. In der Ausstellungshalle der Stadthalle Bielefeld können Sie sich am 6. und 7. Juni 2024 aus erster Hand über neue Produkte und Dienstleistungen von Banken, Beratungsunternehmen, Bildungsanbietern, Fachverlagen, Legal Tech Unternehmen, Softwareanbietern, Start-Ups, Verbänden und Versicherungen informieren und mit den Ausstellern persönlich ins Gespräch kommen.

Für alle, die am Kanzleimanagement interessiert sind, werden verschiedene Themen in den AdvoTec-Talks präsentiert und diskutiert.

Ankündigung – Die neue Anwaltstag-App

Mit der Anwaltstag-App stellen Sie Ihr individuelles Programm zusammen, entdecken Raum- und die Lagepläne zur AdvoTec, tauschen sich per Chat mit Kolleginnen und Kollegen aus, nutzen Ihren persönlichen QR-Code zum Ausdruck Ihres Namensschildes vor Ort oder zum Zutritt zu den Veranstaltungen und teilen Ihre Eindrücke und Erlebnisse mit anderen. Ihre Login-Daten für die App werden Ihnen automatisch per E-Mail übermittelt. Die App können Sie ab sofort im App Store oder bei Google Play herunterladen.

Nutzen Sie den Kontakt und fördern Nachwuchstalente!

Soldan Moot, der bundesweite Wettbewerb für Studierende deutscher Fakultäten ist auf der AdvoTec des DAT – Stand 10.6 — für Sie da und stellt sich am Donnerstag, 6. Juni 2024, 13:45 Uhr – 15:00 Uhr auf der Eventfläche 1 auch im Rahmen einer Showverhandlung mit Studierenden und Gudrun Schäpers, Präsidentin des Oberlandesgerichts als Verhandlungsleiterin, vor. Auch das Coaching für Coaches des Soldan Moot Courts ist u. a. mit „Einführung in das anwaltliche Berufsrecht“ vertreten. Kommen Sie zum Soldan Moot Stand und melden sich als Richter:in, Juror:in oder Korrektor:in an. Sie können Nachwuchstalente durch Ihren aktiven Einsatz unterstützen.

Anwaltspraxis

Zustellung herausgezögert? OLG ordnet Vorlage des beA-Journals an

Manche Rechtsanwält:innen zögern die Abgabe von EBs hinaus, zum Ärger der Gerichte. Das OLG München hob jetzt die rote Karte und ordnete an, dass der Prozessbevollmächtigte zur Beweisführung das beA-Nachrichtenjournal vorzulegen habe. Mehr zu den Einzelheiten der Anordnung des OLG München lesen Sie im Anwaltsblatt.

Information

EuGH-Schlussanträge zum anwaltlichen Berufsgeheimnis

Das nach Art. 7 der Europäischen Grundrechtecharta garantierte anwaltliche Berufsgeheimnis umfasst auch die gesellschaftsrechtliche Beratung. Dies befindet Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen in der Rs. C-432/23 zum anwaltlichen Berufsgeheimnis im Kontext eines steuerrechtlichen Auskunftsersuchens an eine Anwaltskanzlei. Sie liegt damit auf einer Linie mit der DAV-Stellungnahme 68/2023 (vgl. bereits EiÜ 32/23). Dass die DAC-Richtlinie 2011/16/EU zum Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden keinen konkreten und zwingenden Schutz des Berufsgeheimnisträgerschutzes enthält, sondern den Mitgliedstaaten hier Ermessen belässt, führt laut Kokott jedoch nicht zur Nichtigkeit der Richtlinie, wie der DAV es bewertet hat.

Information

BRAK-Mitgliederstatistik: Mehr Mitglieder, mehr Anwält:innen, weniger Einzelzulassungen

Die BRAK hat am 28. Mai 2024 eine neue Mitgliederstatistik zum Stichtag 1. Januar 2024 veröffentlicht. Enorme Zuwächse gab es bei den nichtanwaltlichen Mitgliedern und den zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften. Die Gesamtzahl der zugelassenen Rechtsanwält:innen ist leicht gestiegen, die Zahl der Einzelzulassungen ist allerdings erneut rückläufig. Mehr lesen Sie hier.

Information

„Wer schützt die Verfassung?“

Die Frage war Titel und Programm der Podiumsdiskussion, zu der die Landesregierung NRW am 16. Mai 2024 eingeladen hatte. In der illustren Diskussionsrunde herrschte Einigung darüber, dass ein besserer Schutz des BVerfG im Grundgesetz noch in dieser Legislaturperiode erreicht werden müsse. Konsens gab es auch beim AfD-Verbotsverfahren: Dies sei schwierig und aufwändig – „selbst wenn es der Herr Karpenstein macht.“ Der ausführliche Bericht zur Podiumsdiskussion.

Information

Referendariatskommission (RefKo) beim BRF neu gewählt

Die Mitglieder der RefKo wurden neu gewählt: Abigail Filusch (Referendarin in NRW)/ Timeela Manandhar (Referendarin in NRW)/ Emilia De Rosa (Studentin in Bremen) und Andreas Knecht (Promotionsstudent in Hessen) werden bis zum 31. Mai 2025 im Amt sein. Der DAV begrüßt es, mit der RefKo eine direkte Ansprechpartnerin zu Referendar:innen zu haben und dadurch die Möglichkeit, durch aktiven Kontakt von Interessen, Forderungen und Wünschen der jungen Jurist:innen mehr zu erfahren. Eine Chance für die Anwaltschaft. Der DAV wünscht viel Erfolg für das bevorstehende Amtsjahr!

 

Rechtspolitik

Stellungnahmen zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz

Der DAV hat gleich zwei Stellungnahmen zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung abgegeben. Der Referentenentwurf erweitert den Anwendungsbereich des Informationssicherheitsrechts deutlich, sodass mehrere zehntausend Unternehmen von der Neuregelung betroffen sein dürften. Mit der Stellungnahme 35/2024 durch den Ausschuss Handelsrecht kritisiert der DAV die geplanten Regelungen zur Geschäftsleiterhaftung, welche insbesondere eine Einschränkung der Vergleichsmöglichkeiten vorsehen. Ergänzend regt der DAV mit Stellungnahme 37/2024 durch den Ausschuss Informationsrecht an, Cloud-Anbieter und Auslagerungsunternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, der Bewältigung von Sicherheitsvorfällen gesetzlich Vorrang vor Meldepflichten einzuräumen und für eine verbesserte Übersichtlichkeit der neuen Regelungen Sorge zu tragen. Die Einzelheiten können Sie den jeweiligen Stellungnahmen entnehmen.

Rechtspolitik

DAV-Stellungnahme zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme die Zielsetzung, das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz an die europa- und völkerrechtlichen Vorgaben anzupassen. Die vorgesehenen Änderungen sind erforderlich, um verschiedenen Entscheidungen nachzukommen. Der DAV weist darauf hin, dass der Referentenentwurf diesem Anspruch im Wesentlichen, aber nicht vollauf gerecht wird. Bei der zentralen Regelung des § 1 UmwRG, die den Anwendungsbereich des Gesetzes und damit den Umfang der Klagerechte festlegt, läuft der Entwurf Gefahr, bereits jetzt hinter den europa- und völkerrechtlichen Vorgaben zurückzubleiben.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 249 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:

Anlässlich des Deutschen Anwaltstags in der kommenden Woche mit seinem Motto „Digitale Welt“ wirft Prof. Dr. Matthias Kilian, Mitglied des Ausschusses Rechtsdienstleistungsrecht, im NJW-Editorial einen Blick auf den aktuellen Rechtsdienstleistungsmarkt. „Bei aller Begeisterung für die Möglichkeiten und Chancen, die die Digitalisierung in Anwaltschaft und Justiz bietet, gilt es, nicht die aus dem Blick zu verlieren, um die es eigentlich geht – Mandanten bzw. Parteien.“ Die digitale Spaltung der Gesellschaft nehme zu, und es müssten sich alle Rechtssuchenden in der künftigen Welt aufgehoben fühlen.

Dr. Nathalie Oberthür, Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht, erläutert für ZDF.de das Phänomen des „Quiet Firing“: „Als Quiet Firing bezeichnet man Verhaltensweisen, mit denen Mitarbeitende demotiviert werden sollen, damit sie ihr Arbeitsverhältnis aufgeben.“ Der Grund sei häufig ein Trennungswunsch des Arbeitgebers, der damit die strengen Vorgaben des Kündigungsschutzrechts umgehen will.

N-tv.de greift eine Meldung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht auf, die ein Urteil zu fingierten Verkehrsunfällen vorstellt: Sprechen zahlreiche Indizien für eine Absprache, muss eine Versicherung wegen der hohen Wahrscheinlichkeit eines Betrugs nicht zahlen. Die Summe der Beweisanzeichen reichte aus, um von einem manipulierten Verkehrsunfall auszugehen.

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