DAV-Depesche Nr. 23/16

1. Schlichtungsstelle erfolgreich

Im Jahr 2015 gingen etwa 1.000 Anträge bei der bundesweit zuständigen Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ein. Die Anzahl der Schlichtungsvorschläge stieg um rund 10 %, ebenso die Zahl der von den Beteiligten akzeptierten Vorschläge. Das liegt auch im Interesse der Anwaltschaft, vermeidet es doch Prozesse mit den Mandanten. Weitere interessante Informationen finden Sie im Jahresbericht 2015 hier.

2. CCBE-Empfehlungen zum Schutz anwaltlicher Vertraulichkeit vor staatlicher Überwachung

Gesetzgeber und Behörden sollen besser über den Umfang des anwaltlichen Berufsgeheimnisses und seine Verankerung in den europäischen Grundrechten informiert werden. Dazu hat der Rat der europäischen Anwaltschaften CCBE in seiner Vollversammlung in Lyon am 20. Mai 2016 Empfehlungen zum Schutz der anwaltlichen Vertraulichkeit vor nachrichtendienstlicher Überwachung angenommen und veröffentlicht (s. Pressemitteilung). Die Empfehlungen enthalten Hinweise, wie dem Unterlaufen bzw. der Verletzung der Vertraulichkeit als Grundrecht durch staatliche Überwachungsmaßnahmen vorgebeugt werden kann. In den Empfehlungen wird die anwaltliche Vertraulichkeit zunächst definiert und ihr Platz in der Menschenrechtskonvention und in der europäischen Rechtsprechung beschrieben. Sodann werden sechs Prinzipien aufgestellt, welche bei der Anordnung von Überwachungsmaßnahmen zu berücksichtigen sind.

3. China: Verbindungen zwischen chinesischen und deutschen Anwälten sollen vertieft werden

Anlässlich der 4. Deutsch-Chinesischen Regierungskonsultationen sprechen sich Deutschland und China für eine Intensivierung der Zusammenarbeit und des Austausches von Rechtsanwälten in Deutschland und China aus. Auch eine gemeinsame Vereinbarung, ein „Memorandum of Understanding“, zur verstärkten Zusammenarbeit zur Aus- und Fortbildung sowie zum Austausch von Rechtsanwälten wird angestrebt. Das neue Dreijahres Arbeitsprogramm des Rechtsstaatsdialoges (2016-2018) soll im Juli anlässlich des 16. Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatssymposiums unterzeichnet werden. Justizminister Heiko Maas erhofft sich durch die Intensivierung der Kontakte besseren Schutz der (Menschenrechts-)Anwälte in China, wie er in einem Interview mit dem rbb-Inforadio am Montag betonte. Der DAV ist offizieller Partner des Rechtsstaatsdialoges und unterstützt seit Gründung des Dialoges im Jahre 2001 den Austausch zwischen deutschen und chinesischen Juristen (vgl. AnwBl 2015, 696).

4. DAV für Klagerecht bei der Geheimdienstkontrolle

Diverse Sicherheitsgesetze werden derzeit von der großen Koalition umfassend überarbeitet. Der Bundestag berät bereits einen Gesetzesentwurf zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Zudem steht nach zahlreichen Enthüllungen eine umfassende Reform der Nachrichtendienste bevor, die noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden soll. Neben einer umfangreichen Novelle des BND-Gesetzes ist auch geplant, einen „ständigen Bevollmächtigten“ des parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) einzurichten. Der DAV hatte in seiner Stellungnahme 47/2015 bereits eine umfassende Reform der Nachrichtendienste und u.a. die Schaffung eines Anwalts der Betroffenen angemahnt. Die nunmehr geplanten Reformen gehen jedoch nach Ansicht des DAV nicht weit genug. Um eine wirkungsvolle Kontrolle zu ermöglichen, müsste der Bevollmächtigte des PKGr aber mit einem eigenen Klagerecht ausgestattet sein, so DAV-Präsident Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg.

5. DAV hält Algerien, Marokko und Tunesien nicht für sichere Herkunftsländer

Der DAV hat in seiner Stellungnahme ausgeführt, dass die Einstufung der drei Staaten als sichere Herkunftsländer nicht mit Anhang 1 der EU-Verfahrensrichtlinie vereinbar ist. Sie entspricht auch nicht den Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 14. Mai1996 für die Bestimmung eines Staats zum sicheren Herkunftsstaat aufgestellt hat. Bereits aus der Begründung zum Gesetzentwurf ergibt sich, dass die drei Staaten keine sicheren Herkunftsländer sind: Die Meinungs- und Pressefreiheit ist in allen drei Staaten eingeschränkt. In Haftanstalten und auf Polizeistationen gibt es Übergriffe und Misshandlungen durch staatliche Organe. Homosexualität ist in allen drei Ländern mit Strafe belegt. Der DAV hat auch eine Pressemitteilung hierzu veröffentlicht.

6. Referentenentwurf zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Der DAV hat zum Referentenentwurf „Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung“ Stellung genommen (DAV Stellungnahme Nr. 30/2016). Nach Ansicht des DAV betrifft der Entwurf ein im Grundsatz zu begrüßendes Reformvorhaben und stellt eine in mehrerlei Hinsicht stringente Regelung dar. Die als „Kernstück des Reformvorhabens“ vorgesehene Neuregelung der Opferentschädigung durch Streichung des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB ist konsistent und interessengerecht. Die Konturierung des Brutto-Prinzips (§ 73e StGB-E) in Fällen legaler Grundgeschäfte hätte allerdings ausdrücklicher klargestellt werden müssen. Den stärksten Diskussionsbedarf sieht der DAV jedoch im Hinblick auf das Institut der selbständigen Einziehung (§ 76a StGB-E, § 437 StPO-E).

7. DAV-Stellungnahme zur Reform des Bauvertragsrechts

Der Deutsche Anwaltverein begrüßt grundsätzlich die Einführung spezieller Regelungen für Planungs,- Bau- und Bauträgerverträge in das Werkvertragsrecht. Insbesondere werden diese Regelungen auch in den Bereichen, die nicht nur auf Verbraucher beschränkt sind, dem Schutz der Verbraucher dienen. Der DAV empfiehlt, diesen Reformprozess im prozessualen Bereich weiterzuverfolgen, da Streitigkeiten über Bau- und Planungsverträge hier auf große Schwierigkeiten stoßen, die insbesondere in dem Instrument der Streitverkündung angelegt sind. Die Stellungnahme 28/16 des DAV finden Sie hier.

8. DAV kritisiert Forderung nach höheren Geldbußen für Raser

Der Deutsche Anwaltverein hat sich gegen eine drastische Erhöhung von Geldbußen für Raser ausgesprochen. Anstelle von Bußgelderhöhungen wären nach Ansicht des DAV Verkehrskontrollen ein effektiveres Mittel, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Zudem bezweifelt der DAV in einer Pressemitteilung, dass die Verzehnfachung von Geldbußen praktisch umsetzbar wäre. Gerichte müssen auch immer prüfen, ob die persönlichen Verhältnisse der Betroffenen ein entsprechend hohes Bußgeld überhaupt zulassen. Der niedersächsische Innenministers hat anlässlich der Innenministerkonferenz folgenden Vorschlag unterbreitet: Wer 20 oder 30 Stundenkilometer zu schnell fährt, soll mit Geldbußen im Bereich von 1000 Euro rechnen müssen, statt bislang 70 bis 80 Euro.

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