DAV-Depesche Nr. 23/17

1. Mehr als 80 Prozent der Anwälte ohne Zweitberuf

Der Großteil der Anwältinnen und Anwälte konzentriert sich ausschließlich auf den Anwaltsberuf. Eine Studie des Soldan Instituts hat ergeben, dass zweitberufliche Betätigungen in der Anwaltschaft nicht sehr weit verbreitet sind. Ganze 81 Prozent der befragten Anwältinnen und Anwälte üben keine Nebentätigkeit aus. Neben dem Anwaltsberuf sind lediglich 9 Prozent der Befragten als Steuerberater, Mediator, Wirtschaftsprüfer oder Notar tätig. Noch 10 Prozent haben einen nicht-juristischen Zweitberuf. Interessant: Anwälte aus Einzelkanzleien üben häufiger eine Nebentätigkeit aus als Anwälte anderer Kanzleitypen. Die ganzen Zahlen hat das Anwaltsblatt im Juni-Heft veröffentlicht.

2. OVG Berlin-Brandenburg: BRAK zur umfassenden Transparenz verpflichtet

Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat jeder einen Anspruch auf Zugang zu Informationen gegenüber den Bundesbehörden. Und damit auch gegenüber der BRAK. Das hatte das VG Berlin letztes Jahr entschieden. Das OVG Berlin-Brandenburg hat nun die Berufung der BRAK nicht zugelassen. Es gebe keine Zweifel, dass die BRAK eine Behörde des Bundes im Sinne des IFG sei. Jeder habe einen Anspruch auf Information. Alle Hintergründe beim Anwaltsblatt.

3. Legal Tech weiter in den Wirtschaftsnachrichten präsent

Im Anschluss an den Anwaltstag bestimmt das Thema Legal Tech auch weiterhin die Agenda des DAV. Insbesondere bei der Pressearbeit liegt ein Fokus auf diesem Themenfeld. So widmeten sich beispielsweise die Wirtschaftsnachrichten des Senders n-tv in dieser Woche erneut dem Thema. DAV-Präsident Ulrich Schellenberg erklärte nach einem ausführlichen Beitrag im Live-Interview, welche Auswirkungen Legal Tech für den Verbraucher und die Anwaltschaft mit sich bringt (nach der Werbung sehen Sie ab Minute 2.07 den Beitrag und ab Minute 4.00 das Live-Interview). Auch das Handelsblatt widmete sich in dieser Woche erneut der Digitalisierung der Anwaltschaft und führte hierzu ein Interview mit dem DAV-Präsidenten (der Beitrag war zum Redaktionsschluss der Depesche noch nicht online einsehbar).

4. Neue Praxis: EGMR hilft Beschwerdeführern und ihren Anwälten

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 1. Juni 2017 seine Praxis geändert und wird künftig einige Unzulässigkeitsentscheidungen, die durch einen Einzelrichter ergehen, mit einer Begründung versehen. Hier zeigt sich das Gericht anwaltsfreundlich, indem es Rechtsanwälten und ihren Mandanten ermöglicht, die Gründe der Unzulässigkeit ihrer Beschwerde einfach nachzuvollziehen. In seiner Pressemitteilung teilte der Gerichtshof mit, er werde „in vielen Fällen“ auf die Gründe der Unzulässigkeit Bezug nehmen. Entscheidungen würden jedoch u.a. im Falle fehlerhafter oder missbräuchlicher Beschwerden weiter ohne Gründe ergehen. Der DAV hatte sich gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Anwaltschaften CCBE wiederholt für die Begründung der Unzulässigkeitsentscheidungen eingesetzt. Falls Sie mehr anwaltsrelevante Informationen aus Europa wünschen, abonnieren Sie hier „Europa im Überblick“, den wöchentlichen EU-Newsletter des DAV.

5. DAV bei den Legal Transformation Days

Auch nach dem DAT in Essen geht es weiter mit Legal Tech und der DAV ist mit dabei. Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg wird zur Eröffnung der Legal Transformation Days sprechen. Die von Handelsblatt Fachmedien organisierte Veranstaltung findet vom 26. - 27. Juni in Berlin statt, Informationen zum Programm finden Sie unter https://legal-transformation.de. DAV-Mitglieder können sich zum vergünstigten Abonnentenpreis anmelden.

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