DAV-Depesche Nr. 23/21

Deutscher Anwaltstag 2021

Virtueller Deutscher Anwaltstag 2021 – noch bis diesen Freitag!

Die Teilnahme am Virtuellen Deutschen Anwaltstag ist noch bis Freitag 11. Juni 2021 möglich – hier geht es zum Programm für Donnerstag und Freitag. Zur tagesaktuellen Übersicht der noch stattfindenden Online-Seminare des vDAT gelangen Sie hier. Werfen Sie auch einen Blick in die Grußbotschaften der DAV-Präsidentin und des Bundespräsidenten, die Sie jederzeit abrufen können. Und am Freitag richtet auch die Bundesjustizministerin ein Grußwort an Sie, welches Sie dann auf der Hauptprogrammseite bequem aufrufen können.

„Kreuzverhör Rechtspolitik“ mit den rechtspolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen

In der Diskussion zur „Rechtspolitik vor der Bundestagswahl“ beim DAT mit den rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Bundestagsfraktionen war richtig Wahlkampf zu spüren. Unmittelbar zu Beginn, der von der neuesten Spiegel-Chefredakteurin Dr. Melanie Amann moderierten Diskussion, wurde schon bei der „Bilanz der Legislaturperiode“ sich nichts geschenkt. Während die Regierungsfraktionen einige Gesetzentwürfe für die letzten Wochen vorstellten, kritisierte die Opposition die Eile der Verfahren. Besonders kontrovers wurden das Infektionsschutzgesetz, die Wiederaufnahme nach Freispruch, das Sexualstrafrecht, das Berufsgeheimnis, das Wahlrecht sowie Kinderrechte diskutiert. Schließlich stellten die Teilnehmenden Wunschprojekte vor und betonten die enge Zusammenarbeit mit dem DAV und der Anwaltschaft. Die LTO und die FAZ berichteten über die Veranstaltung.

Pressekonferenz: Schutz des Mandatsgeheimnisses gefordert

Erstmalig fand im Rahmen eines Anwaltstages eine rein virtuelle Pressekonferenz statt. DAV-Präsidentin Edith Kindermann und Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge stellten sich den Fragen der Medien und setzten berufspolitische Akzente. Kindermann machte sich besonders für den Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses stark. „Das Mandatsgeheimnis ist kein Privileg, sondern eine Pflicht“, so die Präsidentin in der begleitenden Pressemitteilung DAT 3/21. „Wir beobachten hier eine Abwärtsspirale – die darf in der nächsten Legislatur so nicht weitergehen.“ Die Forderung nach einem absoluten Schutz des anwaltlichen Berufs­geheimnisses sei Konsequenz der gesetzgeberischen Einschätzung der Funktion der Anwaltschaft im Rechtsstaat.

Auch die berufsrechtlichen Neuerungen, die heute im Bundestag voraussichtlich beschlossen werden, standen beim Gespräch auf der Tagesordnung. „Die große BRAO-Reform ist das passende Geburtstagsgeschenk zum 150-jährigen Bestehen des DAV“, so Kindermann in der Pressemitteilung DAT 4/21, „wenn auch ein hart erarbeitetes.“

Interessenvertretung

Bundestag beschließt drei wichtige Gesetze für die Anwaltschaft – DAV begrüßt die große BRAO-Reform

Der DAV feiert seinen 150. Geburtstag und der Gesetzgeber wird die große BRAO-Reform heute Abend so verabschieden, wie es der DAV seit langem gefordert hat. Endlich wird es Anwältinnen und Anwälten erleichtert, mit anderen Berufen zusammenarbeiten. Was in Sozietät und Bürogemeinschaft möglich wird und was in der Reform jetzt noch unter anderem bei der Interessenkollision geändert wird, lesen Sie im Anwaltsblatt. Warum der DAV die Reform als Fortschritt für die Anwaltschaft und die Mandantschaft begrüßt, finden Sie in der DAV-Pressemitteilung zum Anwaltstag. Außerdem wird in der Nacht das Gesetz zum Legal Tech-Inkasso beschlossen. Wie das Erfolgshonorar liberalisiert wird, erläutert das Anwaltsblatt. Und das neue Notarrecht kommt. Mit dem Gesetz wird auch das Teilzeitreferendariat kommen und das Juristenunrecht der NS-Zeit Pflichtstoff im Studium werden (mehr dazu bei katzenkönig, dem DAV-Magazin für Studierende und Referendare).

Deutscher Anwaltstag 2021

Anwaltstag zum Jubiläum: Zwischen Tradition und Fortschritt

Der Anwaltstag 2021 ist in vollem Gange. Bis Ende der Woche werden an die 2.000 Personen an rund 80 Veranstaltungen teilgenommen haben. Highlights der virtuellen Veranstaltungen gab es bereits viele. Vorn dabei die Diskussion der rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und Linke, die sich eine echte TV-Wahlkampfrunde leisteten. Aber auch die Veranstaltung zum notariellen Nachlassverzeichnis bewies, dass dieser Anwaltstag Reizthemen anfasst. Im Anwaltsblatt gibt’s einen Zwischenstand zum Anwaltstag mit Bundespräsident, vielen Höhepunkten und den Wahlergebnissen aus der Vorstandswahl in der Mitgliederversammlung.

Information

DAV-Mitgliederversammlung: 14 neue Vorstandsmitglieder

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Anwaltvereins hat am Mittwoch, 9. Juni 2021, vierzehn neue Vorstandsmitglieder gewählt.

Wiedergewählt wurden:

RAin und Notarin Edith Kindermann, Bremen

RAin Julia Heise, Frankfurt am Main

RAin Dr. Annette Mutschler-Siebert, Berlin

RAin Silke Waterschek, Heilbronn

RA Dr. Fabian Widder, Mannheim

Neu in den Vorstand gewählt wurden:

RA Uwe Freyschmidt, Berlin

RA Stefan von Raumer, Berlin

RAin und Notarin Ruth Nobel, Bochum

RA Sönke Höft, Hamburg

RA Detlev Heyder, Freiburg im Breisgau

RAin Eva Becker, Berlin

RA Henning Schröder, Hannover

RA Dr. Thomas von Plehwe, Karlsruhe

RA Martin Lorentz, Schwerin

 

Ausgeschieden sind nach Ablauf der in § 18 Abs. 2, Satz 3 der Satzung festgesetzten maximalen Amtsdauer von 12 Jahren, Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, Dr. Claudia Seibel, Herbert Peter Schons, Andreas Schulte, Prof. Dr. Volkert Vorwerk und Dr. Thilo Wagner. Nicht erneut kandidiert haben Dr. Vanessa Pickenpack, Prof. Dr. Christian Duve und Ulrich Schellenberg. Sie sind ebenfalls aus dem Vorstand ausgeschieden. Die Ergebnisse der Wahl finden Sie hier.

Anwaltsberuf

Spontanversagen der Software bei beA: Gericht will Screenshots und Metadaten

In Schleswig-Holstein ist in der Arbeitsgerichtsbarkeit das beA bereits obligatorisch: Nun hat das LAG Kiel bei der Wiedereinsetzung extrem strenge Anforderungen gestellt. In der Kanzleisoftware gab es mit der beA-Vollintegration kurz vor Mitternacht ein Problem. Was das LAG Kiel alles wünscht, wie der Fall gelagert war und warum das LAG seine Auffassung überdenken sollte, lesen Sie im Anwaltsblatt.

Information

Der DAV Jura-Slam – Die Gewinnerin der Special Home Edition steht fest

„…wenn Jurist:innen eins sind, dann richtige Macher…“ Kira K. aus Münster gewinnt die Online-Abstimmung 2021 und darf sich nun über ein Preisgeld von 1.000 Euro freuen. Mit dem Slam „Recht viel Gelaber“ hat sie mit Witz und Charme im Poetry-Stil überzeugt. Nach über 1.000 Abstimmungen endete gestern Abend, 23.59 Uhr das Voting der Jura-Slam Community mit einem klaren Ergebnis für Kira K. aus Münster. Das Gewinner-Video und alle anderen Finalbeiträge finden Sie HIER.

Information

Kostenloses Webinar zum Thema Geldwäscheprävention aus Sicht der Anwaltschaft

Der Dachverband der europäischen Anwaltschaften (CCBE) veranstaltet am 28. Juni 2021 eine kostenlose Tagung, die sich überaus praxisrelevanten Themen wie etwa dem Umgang mit dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer, dem Know-Your Customer-Prinzip, Sanktionen und Umgang mit dem Berufsgeheimnis bei der Überprüfung der Angaben von Mandanten, widmet. Auch die grenzüberschreitenden Bezüge, das Spannungsverhältnis zum Datenschutz sowie Fälle aus der Praxis werden thematisiert. Die Teilnahme ist kostenlos und das Webinar findet auf Englisch statt. Für die Anmeldung und Einwahldaten genügt es, dass Sie Ihre Mailadresse bis zum 18. Juni 2021 per Mail an wyrobek@eu.anwaltverein.de übermitteln.  

 

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Das Heute Journal widmet sich dem Scheitern der Implementierung von Kinderrechten im Grundgesetz. Für den DAV erläutert Prof. Thomas Mayen, welche praktischen Konsequenzen die Formulierung des „vorrangingen“ Kindeswohls gehabt hätte.

Mit der geplanten Wiederaufnahme zu Lasten Freigesprochener beschäftigt sich nun auch das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Stefan Conen, Mitglied des Strafrechtsausschusses, hat nicht nur verfassungsrechtliche Bedenken: „Zum Ende der Legislaturperiode sollten die Fraktionen Besseres zu tun haben, als wider besseren Rats vermeintlich populär klingende Gesetze auf den Weg zu bringen, die vorübergehend nur Rechtsunsicherheit auf allen Seiten schaffen, bevor das Verfassungsgericht sie wieder kassieren muss.“

Prof. Dr. Martin Stellpflug, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, erläutert für den MDR, unter welchen Voraussetzungen sich Kinder gegen den Willen ihrer Eltern impfen lassen bzw. dies verweigern können. So gebe es etwa keine juristische bedingte starre Altersgrenze für die Einwilligungsfähigkeit. Die oft gezogene Grenze bei 14 Jahren sei entwicklungspsychologisch bedingt.

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