DAV-Depesche Nr. 23/23

Deutscher Anwaltstag 2023

Vielfältiges Programm in Präsenz und virtuell

Wir freuen uns, dass der Deutsche Anwaltstag 2023 am kommenden Montag beginnt. Dieses Jahr wird er sowohl virtuell (vom 12. bis 14. Juni 2023) als auch in Präsenz (vom 14. bis 16. Juni in Wiesbaden) stattfinden und ein beeindruckendes Fortbildungserlebnis bieten. Es erwarten Sie über 70 Fachveranstaltungen von Agrarrecht bis Zivilverfahrensrecht, zahlreiche Netzwerk-Events und die große Fachausstellung AdvoTec im RheinMain Congresscenter in Wiesbaden. Das vollständige Programm für den Anwaltstag 2023 finden Sie auf unserer Website www.anwaltstag.de.

Eine spannende Neuerung in diesem Jahr sind die AdvoTec-Talks.

Melden Sie sich an! Hier geht es auch zur aktuellen Pressemitteilung.

Falls Sie noch kein Reiseticket gebucht haben, empfehlen wir Ihnen, dies zeitnah zu tun. Mit dem Congressticket haben Sie die Möglichkeit, zu reduzierten Kosten Ihre Reise anzutreten.

Rechtspolitische Runde des DAV – kostenfrei im Live-Stream

Regelmäßig lädt der Deutsche Anwaltverein (DAV) die rechtspolitischen Sprecher:innen der Bundestagsfraktionen ein, um über die aktuelle Entwicklung der Rechtspolitik zu diskutieren.
Der Deutsche Anwaltstag bietet den Rahmen, eine Zwischenbilanz der Krisenbewältigung zu ziehen. Die modernen Zwanzigerjahre stellen uns nicht nur vor juristische, sondern auch vor zahlreiche gesellschaftliche Herausforderungen. Wie geht die Politik damit um? Welche Vorgehensweisen haben sich bewährt, worauf muss sich in Zukunft eingestellt werden?
Um diese Fragen zu beantworten, hat der DAV die rechtspolitischen Sprecher:innen für den 12. Juni 2023 zu einer neuen Rechtspolitischen Runde eingeladen.
Die Debatte kann ab 18:00 Uhr live und kostenlos auf anwaltstag.de im Stream verfolgt werden. Es besteht die Möglichkeit, Fragen an die Abgeordneten zu stellen.

Information

DAV Seminar Geldwäsche online abrufbar

Sind Sie schon fit für etwaige Geldwäsche-Prüfungen? Der DAV hat im Mai ein Online-Seminar zum Thema „Geldwäsche – praktische Hinweise für Rechtsanwält:innen“ veranstaltet.

Dabei ging es um die Pflichten, die Rechtsanwält:innen aus den Regelungen des GWG entstehen sowie den Umgang im Kanzleialltag mit diesen Pflichten. Die Aufzeichnung dieses Seminars können Sie ab sofort im geschützten Mitgliederbereich in der Rubrik „Kanzleimanagement“ abrufen.

Anwaltsberuf

Vermittlungsprovision für Online-Mandatsakquise verboten

Wo verläuft die Grenze zwischen noch zulässiger Werbung beziehungsweise Informationsvermittlung und wann liegt eine unzulässige Vermittlung von Anwaltsverträgen vor? Das Oberlandesgericht Dresden hat kürzlich entschieden, dass eine Vermittlungsprovision für die digitale Akquise von Erstmandaten für Anwältinnen und Anwälte verboten ist. Die Entscheidung zieht im Nachgang die spannende Frage nach sich, wonach sich Geschäftsmodelle zwischen Anwaltskanzleien und Legal Tech-Dienstleistern beurteilen. Die Revision zum Bundesgerichtshof hat das OLG Dresden zugelassen. Mehr dazu erfahren Sie im Anwaltsblatt des DAV.

Anwaltspraxis

Digitale Infrastruktur: Die Kanzlei in der Cloud

Flexibler Zugriff auf die Kanzleisoftware und die Mandantenakten oder auch das Starten der Zeiterfassung von unterwegs – egal von welchem Ort – die Cloud macht’s möglich. Welche Vorteile eine Cloud-Lösung für die Kanzlei bietet und was beim Knackpunkt Datensicherheit zu beachten ist, lesen Sie in der Digital-Rubrik im Anwaltsblatt.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 166 Pressemeldungen erwähnt – hier eine kleine Auswahl:

Im ausführlichen Interview mit dem Deutschlandfunk kritisiert Thomas Oberhäuser, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht, die geplante Ausweitung der Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen. Die Grenzverfahren, wie sie bereits in Griechenland, Italien oder Polen ablaufen, stimmen nicht mit dem mittel- und westeuropäischen Anspruch an ein adäquates Asylverfahren überein, so Oberhäuser. Wenn es nicht einmal genügend Dolmetscher gibt, könne auch keine angemessene Aufklärung über grundlegende Rechte und Möglichkeiten stattfinden.

Das Hamburger Abendblatt (Abo) beschäftigt sich mit dem Konzept der 4-Tage-Woche in Anwaltskanzleien. Für die Rechtsbranche sei dies eine Gelegenheit, sich von alten Gedankenmustern zu verabschieden, wie etwa der Vorstellung, man könnte einen Mandanten mit einer E-Mail um 23 Uhr beeindrucken, so Volker Himmen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement. Das Thema der Arbeitszeit gewinne in Kanzleien jeglicher Größe an Bedeutung, insbesondere vor dem Hintergrund der Erwartungen junger Kollegen.

Simon Assion, Mitglied des Ausschusses Informationsrecht, schreibt als Co-Autor eines Gastbeitrags für LTO über die Problematik des neuen §126a StGB: Eigentlich als Sanktion für die Verbreitung von Feindeslisten formuliert, können deutsche Staatsanwaltschaften damit auch Journalist:innen verfolgen.

Ein Fall überaktiver Pressearbeit der Staatsanwaltschaft während eines laufenden Verfahrens ist Thema bei den Stuttgarter Nachrichten (Abo). Dr. Till Dunckel aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum und Medien wundert sich über diese Vorgehensweise. „Vorverurteilende PR-Mitteilungen aus nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren sind offensichtlich rechtswidrig." Für die Betroffenen sei solch eine Pressemitteilung ein schwerwiegender Grundrechtseingriff. „Man muss sich fragen, wie eine Staatsanwaltschaft noch objektiv ermitteln will, wenn sie schon vorher öffentlich das Ermittlungsergebnis kommuniziert.“

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