Deutscher Anwaltstag
Rechtspolitische Runde
Zum Start des Deutschen Anwaltstages 2024 kam am 3. Juni erneut die „Rechtspolitische Runde des DAV“ zusammen. Unter der kompetenten Leitung von Moderatorin Corinna Budras (FAZ) debattierten im DAV-Haus Sonja Eichwede (SPD), Helge Limburg (B90/GRÜNE), Katrin Helling-Plahr (FDP) und Clara Anne Bünger (LINKE) – jeweils rechtspolitische Sprecher:innen ihrer Fraktion im Bundestag – sowie die Vorsitzende des Rechtsausschusses Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) zu aktuellen rechtspolitischen Themen. Zahlreiche Interessierte verfolgten vor Ort oder via Livestream eine facettenreiche Diskussion. Besonders interessant: Die Neuigkeiten in Sachen Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit. Einen ausführlichen Beitrag lesen Sie imAnwaltsblatt.
Digitale Welt nicht nur durch die juristische Brille betrachten
Sowohl die Präsidentin des DAV Dr. h.c. Edith Kindermann als auch Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann plädierten in ihren Grußworten dafür, gesamtgesellschaftliche Phänomene in den Blick zu nehmen. Hinsichtlich der RVG-Erhöhung kündigte Buschmann an, dass „in den kommenden Tagen“ ein Entwurf veröffentlicht werde. Auch in Sachen Absicherung des BVerfG zeigte er sich zuversichtlich. Mehr dazu lesen Sie im Anwaltsblatt.
DAV-Medienpreis 2024
Der Medienpreis 2024 geht an Gigi Deppe (ARD Rechtsredaktion). Deppe wird insbesondere für ihre jahrlange, hervorragende Berichterstattung über die Entscheidungen der europäischen Gerichte gewürdigt. Einen Sonderpreis erhalten die Journalistin Christine Olderdissen und ihre Tochter Milla: Sie haben anlässlich des 75. Geburtstags des Grundgesetzes das Jugendbuch „Jede*r hat das Recht“ geschrieben, das niedrigschwellig die Bedeutung der Grundrechte vermittelt. Siehe hierzu auch Pressemitteilung DAT 02/24.
Ehrenzeichen der deutschen Anwaltschaft beim DAT verliehen
DAV-Präsidentin Dr. h.c. Edith Kindermann bedachte beim Anwaltstag in Bielefeld gestern drei Personen, die sich besonders um die Anwaltschaft verdient gemacht haben, mit dem Ehrenzeichen der deutschen Anwaltschaft. Die Netsuke-Skulptur durften die Migrationsrechtlerin Susanne Schröder, der besonders um Aus- und Fortbildung bemühte Jürgen Widder und der ehemalige Bundesinnenminister Dr. h.c. Gerhart Baum (in Abwesenheit) entgegennehmen. Das Ehrenzeichen der Anwaltschaft wird seit 1980 durch den Deutschen Anwaltverein verliehen.
Tätigkeitsbericht des DAV
Heute wurde der Tätigkeitsbericht der Geschäftsstellen des Deutschen Anwaltvereins für 2023/2024 veröffentlicht. Dort zusammengefasst finden Sie alle Informationen und Ereignisse aus dem vergangenen Berichtsjahr. Die DAV-Geschäftsstellen berichten zu Themen aus Politik und Gesellschaft, dem DAV und der Anwaltschaft, aktuellen Projekten sowie Informationen zu Mitgliedschaften. In diesem Jahr gibt es den Tätigkeitsbericht als interaktive Online-Version.
Rechtspolitik/Europa
Europa-Wahl: Jede Stimme zählt!
Anlässlich der am Sonntag, den 9. Juni 2024 stattfindenden Wahl zum EU-Parlament hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) einige Empfehlungen für die Rechtspolitik in der nächsten Legislaturperiode veröffentlicht (vgl. auch Pressemitteilung). Im Fokus liegen etwa die Resilienz von Rechtsstaatlichkeit, der Zugang zum Recht und der Schutz des Mandatsgeheimnisses in Gesetzgebungsverfahren. Der DAV betont die in den vergangenen Legislaturperioden bereits auf den Weg gebrachten wichtigen Entwicklungen und die Bedeutung der EU für den Erhalt und die Stärkung der Rechtstaatlichkeit. Wir haben es in der Hand!
Anwaltsberuf
BGH: Abgeblitzt – Anwält:innen müssen Vermittlungsprovision nicht zahlen
Der BGH hat die Klage der Betreiberin der Webseite „geblitzt.de“ gegen eine Anwaltskanzlei abblitzen lassen. Anwält:innen, denen ein Mandat vermittelt wird, dürfen hierfür keine Provision zahlen. § 49b Abs. 3 BRAO decke das Provisionsverbot, so der BGH. Markus Hartung kritisiert, der BGH beschwöre mit der Argumentation die „Geister der Vergangenheit“. Die Einzelheiten lesen Sie im Anwaltsblatt.
Information
„Systemfrage: Vom Scheitern der Republik und dem Tag danach“ – eine Analyse rechter Umsturzfantasien
Der Autor analysiert die in dem Buch „Systemfrage – Vom Scheitern der Republik und dem Tag danach“ von Manfred Kleine-Hartlage dargestellten Umsturzfantasien, wie es zur Schulung in rechtsextremen Kreisen verwendet wird und welche Rolle es im Rahmen der parteiinternen Auseinandersetzung und Machtverteilung innerhalb der AfD spielt. Mehr lesen Sie im Anwaltsblatt.
Rechtspolitik
Gesetz zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft
Der Deutsche Anwaltverein begrüßt, dass in dem Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft am bestehenden Weisungsrecht festgehalten wird. Er schließt sich dem Referentenentwurf dahingehend an, dass solche Weisungen in Textform zu erteilen und zu begründen sind. Auch begrüßt er die Konkretisierung der Weisungsbefugnis hinsichtlich der Pflicht zur Beachtung des Legalitätsgrundsatzes, der Beschränkung ihrer Zulässigkeit auf Entscheidungs- oder Beurteilungsspielräume und Ermessensausübungen, sowie den Ausschluss justizfremder Erwägungen. Über die zu begrüßenden Regelungen des Referentenentwurfs hinaus regt er eine Stelle an, die dem unabhängigen Rechtschutzbeauftragten im Nachbarland Österreich vergleichbar ist, der mit Aktenkenntnis darüber entscheidet, ob die Weisung den gesetzlichen Vorgaben genügt. Näheres lesen Sie in der DAV-Stellungnahme Nr. 34/24.
Rechtspolitik
Mögliche Ausweitung des notariellen Online-Verfahrens im Gesellschaftsrecht
Das BMJ hat die Gelegenheit gegeben, zum notariellen Online-Verfahren Stellung zu nehmen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass im Ergebnis die praktische Relevanz des Online-Verfahrens bisher sehr gering zu sein scheint. Das liegt einerseits am Identifikationsverfahren. Andererseits aber auch an den engen örtlichen Voraussetzungen. Die Ausweitung von Online-Verfahren ist nach Auffassung des DAV zwar grundsätzlich wünschenswert, sollte aber zugleich damit einhergehen, dass die technischen und berufsrechtlichen Rahmenbedingungen überdacht und gleichermaßen modernisiert werden. Näheres lesen Sie in der DAV-Stellungnahme Nr. 40/24.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 260 Medienberichten erwähnt – vor allem der Deutsche Anwaltstag stand natürlich im Fokus:
Der WDR blickt in einem Vorbericht auf den Anwaltstag auf die dortigen Themenschwerpunkte: allen voran Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. Aber die Resilienz des Rechtsstaats ist Thema in Bielefeld: Neben der derzeit viel diskutierten Absicherung des Bundesverfassungsgerichts, gehöre dazu auch die Wehrhaftigkeit der Landesverfassungen und der öffentlichen Verwaltung, so Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des DAV.
Seit sich der Deutsche Anwaltstag zuletzt 2017 der Digitalisierung widmete, habe sich auf dem Anwaltsmarkt vieles verändert, so der FAZ-Kommentar (Abo). Während der DAT vor sieben Jahren noch unter dem Motto „Legal Tech und Innovation“ stand, sei Legal Tech – also automatisierte juristische Leistungen – für viele Anwälte heute längst Alltag. Für einfache Rechtsfragen und die Regulierung von Massenschäden habe der Jurist mit zwei Staatsexamina ausgedient.
Der Westfälische Anzeiger (via ots) greift die Verleihung des Medienpreises an ARD-Rechtsjournalistin Gigi Deppe auf. „Sie hat es im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Rechtsredaktion der ARD, dem SWR in Karlsruhe, geschafft, dass erstmals in Deutschland in hoher Güte über europäische Gerichtsentscheidungen berichtet wird“, lobt Prof. Dr. Christian Duve, Vorsitzender der Jury.
Neue Überlegungen zur Vorratsdatenspeicherung sieht der DAV – wie immer – kritisch. Dr. David Albrecht, Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht, erläutert gegenüber ComputerWeekly: „Für den Schutz der Bürgerrechte im digitalen Raum wäre es fatal, eine Vorratsdatenspeicherung zum Zwecke der Verfolgung jeglicher, auch geringfügiger Straftaten zu ermöglichen. Das gilt umso mehr als der EuGH den Abruf von Vorratsdaten durch Ermittlungsbehörden nunmehr nur noch in Ausnahmefällen unter einen Richtervorbehalt stellt.“
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