DAV-Depesche Nr. 23/25

Deutscher Anwaltstag 2025

2 200 Teilnehmende gemeinsam für den Rechtsstaat

Herzlichen Dank an alle Teilnehmenden des Deutschen Anwaltstags 2025! Sie machten den DAT erfolgreich! Dem Motto „Rechtsstaatlichkeit stärken – Freiheit bewahren“ folgten vom 2. bis 6. Juni viele aus Anwaltschaft, Justiz, Politik und Forschung– vor Ort in Berlin und virtuell. Das Programm bot Fachvorträge und politische Diskussionen, praxisrelevante Tipps sowie intensiven Austausch und Networking-Events. Durch engagiertes Mitwirken aller Beteiligten und zum Beispiel vier politischen Empfängen wurde der Anwaltstag 2025 zu einer lebendigen und richtungsweisenden Debatte über die Zukunft unseres Berufsstands und des Rechtsstaats. Vielen Dank auch an den gastgebenden Berliner Anwaltsverein!

Der nächste DAT findet vom 10. bis 12. Juni 2026 in Freiburg statt.

Anwaltspraxis

Vergütung: True Crime-Podcast wird zum Bumerang

Ein Münchner Strafverteidiger macht aus dem „Starnberger Dreifachmord“ einen lukrativen Podcast. Das OLG München setzte strenge Maßstäbe: Wer als Pflichtverteidiger medial kassiert, muss sich das auf die Anwaltsgebühren anrechnen lassen. Mehr dazu lesen Sie im Anwaltsblatt.

Anwaltsberuf/Menschenrechte

Anklage gegen den Kammerpräsidenten und den gesamten Vorstand der Istanbuler Anwaltskammer

Erdoğans Justiz greift die Anwaltschaft an: Der gesamte Vorstand der Istanbuler Anwaltskammer steht wegen „Terrorpropaganda“ vor Gericht – ihr „Verbrechen“: eine Erklärung zum Schutz von Journalisten nach Völkerrecht. Sandra Scherbarth war bei den Prozessen in der Türkei dabei und berichtet fürs Anwaltsblatt, wie dort die Rechtsstaatlichkeit systematisch untergraben wird.

Information

Gastkommentar Breyton zum VG Berlin: Raus aus den rechtlichen Verstrickungen

Das Berliner Verwaltungsgericht erklärt Dobrindts Asyl-Zurückweisungen für rechtswidrig – und löst damit Verwirrung aus. Das EU-Recht begrenzt nationale Handlungsspielräume drastisch – das ist vielen Bürger:innen unbekannt. Ricarda Breyton (WELT) kommentiert im Anwaltsblatt, dass die Regierung offen über begrenzte Möglichkeiten sprechen muss.

Information

Scharfe Diskussion um Meinungsfreiheit im Netz

Sind wir zu verweichlicht oder brauchen wir dringend mehr Kontrolle im Netz? Hitzig diskutiert wurden am Freitag des Anwaltstages der Digital Services Act und die Rolle, die trusted flagger beim Melden rechtswidriger Inhalte im Netz spielen. Mit Chan-jo Jun, Peter Hense und Josephine Ballon auf der einen, Ralf Höcker und Winfried Veil (sowie einer Pappversion von Elon Musk) auf der anderen Seite, wurde mit harten Bandagen um jedes Argument gerungen. Das Anwaltsblatt berichtet.

Information

Schülerinnen und Schüler beim DAT ausgezeichnet

Die Beteiligung übertraf die Erwartungen: Mehr als 80 Beiträge wurden zur Neuauflage des DAV-Schulwettbewerbs eingereicht. Drei davon wählte die Jury als Preisträger aus. Am Freitag des Anwaltstages durften Chris und Levin aus Cottbus bei der Preisverleihung in Berlin den Siegerpokal entgegennehmen. Platz 2 belegten zwei Schülerinnen aus Pulheim-Brauweiler, Bronze ging an ein Duo aus Saarlouis. Mehr dazu im Anwaltsblatt.

Rechtspolitik

Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten

Der DAV weist in seiner Stellungnahme Nr. 17/25 darauf hin, dass die Aussetzung des Familiennachzuges zu subsidiär Schutzberechtigten im Ergebnis offenkundig nicht zu der vermeintlich beabsichtigen Entlastung der Integrationssysteme führen wird. Die Begründung des Gesetzesvorschlages sieht mit der Anwendung auf bereits laufende Visaverfahren eine unechte Rückwirkung der Regelung vor. Diese verstößt nach Ansicht des DAV gegen das Rechtsstaatsprinzip, aus dem auch der Grundsatz folgt, dass objektiv im Verwaltungsverfahren bereits entstandene Ansprüche nicht nachträglich durch Gesetzesänderung wieder vernichtet werden können, wenn ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde.

Information

Für die Demokratie – gegen den Druck der Trump-Administration: US-Anwältin Rachel Cohen ausgezeichnet

Wenn Großkanzleien vor Autoritären einknicken: US-Anwältin Rachel Cohen verließ ihre Sozietät Skadden Arps aus Protest gegen Deals mit der Trump-Regierung. Für ihren Kampf um die Unabhängigkeit der Anwaltschaft wurde sie jetzt in Berlin ausgezeichnet. Zuvor sprach sie bereits auf der DAV-Mitgliederversammlung und nahm an zwei Panels beim Anwaltstag teil. Ihre Hinweise und Mahnungen und die Laudatio lesen Sie im Anwaltsblatt.

Rechtspolitik

Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie in deutsches Recht: DAV mahnt Verbesserungen an

Der DAV weist in seiner Stellungnahme Nr. 16/25 darauf hin, dass die bevorstehenden Gesetzesänderungen die Genehmigungsverfahren weiter erschweren und den Behördenvollzug bei Genehmigung und behördlicher Überwachung der Anlagen vor zusätzliche Herausforderungen stellen werden.

Der DAV hält es für dringend erforderlich, die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen verständlicher zu formulieren, die Systematik der zu beachtenden Emissions- und Umweltleistungswerte zu verdeutlichen und die gesetzlichen Regelungen vollzugstauglicher zu machen.

Rechtspolitik

Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

Aus Sicht des DAV können die Regelungen Grundlage sein, das vom Gesetzgeber gewünschte Ziel, den Bau von bezahlbarem Wohnraum für alle zu vereinfachen und zu beschleunigen, zu erreichen. Dies setzt aber eine mutige Umsetzungspraxis auf der kommunalen und Genehmigungsebene voraus. Deswegen regt der DAV in seiner Stellungnahme Nr. 21/25 Änderungen an, mit denen mehr Klarheit und Rechtssicherheit erreicht werden könnte. Der DAV mahnt, dafür Sorge zu tragen, dass tragende Prinzipien des BauGB, die sich über Jahrzehnte bewährt haben, wie etwa das Planmäßigkeitsprinzip, aus Anlass politisch motivierter Beschleunigungsinteressen nicht voraussetzungslos geopfert werden.

 

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 391 Medienberichten erwähnt, vielfach im Kontext des Deutschen Anwaltstags – hier eine kleine Auswahl:

DAV-Präsident Stefan von Raumer war gleich bei mehreren Hörfunk-/Podcast-Produktionen im Rahmen des Anwaltstags zu Gast: Sowohl mit den Justizreporter*innen (ARD/SWR) als auch mit LTO – Die Rechtslage sprach er über die zunehmenden Angriffe auf Justiz und Anwaltschaft.

Meinungsfreiheit, Demokratie, Haftung für rechtswidrige Inhalte: Die hitzige Debatte beim Deutschen Anwaltstag zur Macht und Verantwortlichkeit der Internet-Plattformen wurde von der FAZ (Abo), der NZZ (Abo, frei lesbar bei MSN Schweiz) und Beck-aktuell aufgegriffen.

Im ausführlichen Interview mit LTO warnt Stefan von Raumer davor, die Entscheidung des VG Berlin zu Grenzabweisungen zu ignorieren. „Mich würde es sehr ärgern, wenn die Bundesregierung in anderen Fällen bei ihrem Kurs bleibt, obwohl so deutlich gemacht wurde, was das Europarecht dazu sagt. Die Rechtslage ist eindeutig.“ Alle Weichenstellungen, die das VG Berlin genommen habe, seien in der Rechtsprechung des EuGHs abgesichert. „Der Parteivortrag der Regierung in den Eilverfahren sendet eine fatale Botschaft: Andere halten sich auch nicht an das Europarecht, dann müssen wir das auch nicht. Diese Argumentation ist der Beginn von Anarchie.“ Ähnlich äußert sich auch Gisela Seidler, Vorsitzende des Ausschusses Migrationsrecht, gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (siehe etwa ZEIT und n-tv.de): Der Minister „wäre gut beraten, die Entscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts zu respektieren und die Zurückweisungen von Schutzsuchenden unverzüglich zu beenden.“ Die Dublin-III-Verordnung sei geltendes Recht, „und dieses ist seitens der Exekutive auch dann zu befolgen, wenn es ihr nicht gefällt“.

Prof. Dr. Ali B. Norouzi, stellvertretender Vorsitzender des Strafrechtsausschusses, ist im Fokus von LTO Most Wanted und spricht über Fachliches und Lockeres. Seine letzte Frage an ChatGPT: „Wann gibt es endlich eine Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung in Deutschland?“

Wie die Badische Zeitung berichtet, musste die Geschäftsstelle des Freiburger Anwaltvereins nach 40 Jahren seine Räume im Amtsgericht Freiburg aufgeben. Dadurch fällt auch die jahrzehntelang angebotene kostenlose Rechtsberatung für Menschen mit geringem Einkommen bis auf Weiteres weg. “Damit hat ein wertvoller einfacher Zugang zum Recht ein Ende erfahren.”

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