DAV-Depesche Nr. 24/16

1. DAV bei Anhörung zum Integrationsgesetz vertreten

Am 20. Juni 2016 hat vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages die Anhörung zum Entwurf eines Integrationsgesetzes stattgefunden. Der DAV war als Sachverständiger eingeladen. RA Berthold Münch hat in der Anhörung die Kritikpunkte, die bereits in der DAV-Stellungnahme 31/2016 aufgeführt sind, wiederholt: Einige sozialrechtliche Regelungen stoßen auf verfassungsrechtliche Bedenken. Die Vorschläge zur Einführung einer Wohnsitzregelung sind mit übergeordnetem Recht nicht vereinbar. Das Ziel, Rechtssicherheit für den Aufenthalt während einer Ausbildung zu schaffen, wurde nicht erreicht.

2. BGH: Nichtigkeit des Anwaltsvertrags bei Interessenkollision

Der BGH hat eine jahrelang offen gelassene Rechtsfrage nun entschieden. Ein Anwaltsvertrag, der gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen verstößt, ist nichtig. In dem konkret entschiedenen Fall kam es am Ende aber auf diese Frage nicht an, weil der zwischen Mandant und Anwalt geschlossene Vertrag vom BGH als Handelsvertretervertrag eingestuft worden ist. Das BGH-Urteil vom 12. Mai 2016 (IX ZR 241/14) veröffentlicht das Anwaltsblatt im Juli-Heft mit einer Anmerkung von Dr. Christian Deckenbrock (AnwBl 2016, 594) und vorab hier.

3. Die Zahl der Freiberufler steigt

Eine vom Bundesverband der Freien Berufe (BFB) in Auftrag gegebene Statistik zeigt: Die Zahl der Selbständigen in den Freien Berufen ist zum Jahresbeginn 2016 mit knapp 2,7 % auf 1.344.000 angestiegen. Mit 3,1 % entfällt die zweithöchste Zunahme auf die rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden Berufe. Das ausgeprägte Wachstumspotenzial freiberuflicher Vertrauensdienstleistungen wird hiermit ebenso deutlich wie die Tatsache, dass die Freien Berufe Beschäftigungsmotor sind. Mittlerweile ist jeder zehnte sozialversicherungspflichtige Beschäftigte Mitglied in einem Freiberufler-Team. Die Freien Berufe - und damit auch die Anwältinnen und Anwälte - sind und bleiben wichtiger Partner der Bürger und der Wirtschaft in einer zunehmend komplexen Welt.

4. BVerwG: BND muss im Regelfall keine Auskunft über Herkunft und Weitergabe von personenbezogenen Daten geben

Mit Urteil vom 15. Juni 2016 hat das BVerwG entschieden, dass der Bundesnachrichtendienst nur in besonderen Ausnahmefällen zur Auskunft über die Herkunft und Weitergabe der von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verpflichtet ist. Geklagt hatte ein Mitglied der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Der BND hatte dem Kläger zwar Auskunft darüber gegeben, welche personenbezogenen Daten über ihn gespeichert wurden, nicht jedoch über einen etwaigen Datenaustausch mit der NSA. Das BVerwG wies die Klage im erstinstanzlichen Verfahren ab. Im Regelfall überwiege das Geheimhaltungsinteresse des BND. Für einen Ausnahmefall müsse der Betroffene aufzeigen, dass der die Auskunft zur Vermeidung gewichtiger Nachteile benötigt. Zur Pressemitteilung des BVerwG gelangen Sie hier.

5. Benefizkonzert in der Parochialkirche Berlin

Bereits im dritten Jahr in Folge findet am Freitag, 15. Juli 2016, in der Parochialkirche in der Klosterstraße 67 in Berlin-Mitte ein Benefizkonzert für die Stiftung "Contra Rechtsextremismus" statt. Beginn 20 Uhr, Einlass 19 Uhr. Eintritt gegen Spende. Wir freuen uns sehr, namhafte Künstler gewonnen zu haben, die pro bono auftreten werden. Der in Schweden lebende Soloflötist an der Göteborg Opera Francisco López Martín, Preisträger des 64. Internationalen Musikwettbewerbs der ARD, und das c/o chamber orchestra werden Sie mit Werken von Felix Mendelssohn Bartholdy, Sergei Prokofjew und Jacques Ibert verzaubern. Dieses Musikerlebnis sollten Sie nicht verpassen. Sichern Sie sich hier Ihr Ticket. Es steht nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung.

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