DAV-Depesche Nr. 24/18

1. Fehlerkultur nicht nur bei Anwältinnen und Anwälten: Anwaltstag wurde damit zum Erfolg

Über die eigenen Fehler und den Umgang mit ihnen sprechen. Das zog beim Deutschen Anwaltstag mehr als 1.700 Teilnehmer nach Mannheim. Zwei Schwerpunkte widmeten sich der Fehlerkultur in der Rechtspflege sowie speziell in der Anwaltschaft. In der Eröffnung dankte die neue Bundesjustizministerin ausdrücklich der Anwaltschaft für ihr Engagement für den Rechtsstaat. Neue Trends zeigte die „AdvoTec“. Und: Die fünf Anwaltsvereine der Metropolregion Rhein-Neckar waren großartige Gastgeber. Einen Gesamtbericht hat das Anwaltsblatt. Der DAT und das Motto wurde auch gut vorgestellt und erläutert in der Sendung des SWR1 vom 12. Juni 2018.

Positives Medienecho zum DAT 2018

DPA, die ARD-Hörfunkanstalten, die tagesschau, die FAZ, die SZ oder regionale Medien: Sich mit der Fehlerkultur zu beschäftigen hat den DAV Glaubwürdigkeit verschafft. Dies und die Nähe zu den in Karlsruhe akkreditierten Pressevertretern haben für eine große Medienresonanz gesorgt. Erfreulich war auch das Interesse der einzelnen Journalistinnen und Journalisten an den verschiedenen Themen beim DAT zu Recherchezwecken. Hier finden Sie einen ersten Überblick der bis jetzt veröffentlichten Beiträge zum DAT 2018. Eine vollständige Auswertung folgt.

Digitalisierung trifft Recht – Startup Corner auf dem DAT

Nach unserer erfolgreichen Premiere auf dem DAT 2017 hieß es auch in diesem Jahr „Digitalisierung trifft Recht“. Im Rahmen der Startup Corner hatten am „längsten Tag des Jahres“ Interessierte wieder jede Menge Gelegenheiten sich Inspirationen zu holen und neue Geschäftspartner kennenzulernen. Die Legal Tech-Branche bleibt spannend.

2. Musterfeststellungsklage – Nachgebessert an den falschen Stellen

Die Musterfeststellungsklage wurde durchgedrückt, Qualität und Praktikabilität ganz egal. In einer Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestages am Montag, 11. Juni 2018, hat DAV-Experte Dr. Carsten Salger, nochmals auf die dringenden Änderungsvorschläge des DAV hingewiesen. Doch die nahezu einhellige Kritik der Anhörungs-Sachverständigen am Gesetzentwurf half nicht. Der Bundestag hat heute eine nur minimal geänderte Fassung des Gesetzentwurfs beschlossen. Der DAV hat in seiner aktuellen Stellungnahme Nr. 20/2018 zur Musterfeststellungsklage wesentliche Änderungen und Ergänzungen angeregt. Wichtig ist, dass es keinen Wettlauf zum Gericht gibt – wer zuerst kommt, wird der Musterkläger – sondern dass das Gericht wie im KapMuG den geeignetsten Musterkläger auswählen darf. Da von Masseschadensereignissen nicht nur Verbraucher, sondern auch andere natürliche oder juristische Personen (insb. Unternehmer) betroffen sein können, sollten auch diese ein Musterfeststellungsverfahren einleiten dürfen. Weitere Informationen finden Sie in der DAV-Pressemitteilung Nr. 16/18.

3. Erfolg: JuMiKo greift Regelungsvorschlag des DAV zur Nebentätigkeit von Referendarinnen und Referendaren auf

Die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat sich für eine bundeseinheitliche Regelung bei der Sozialversicherungs- und Lohnsteuerpflicht für Zusatzvergütungen von Rechtsreferendarinnen und -referendaren in der Anwalts- und Wahlstation ausgesprochen.

Die JuMiKo hält den Vorschlag des DAV, § 22 SGB IV entsprechend zu ergänzen (s. Initiativstellungnahme Nr. 6/18) für erwägenswert und bittet, diesen auf Umsetzbarkeit zu prüfen.

4. Der aktuelle Stand bei beA und Co. – Und wie geht es jetzt weiter?“ - jederzeit auf unserem Youtube-Kanal

Im Rahmen des DAT war ein konstruktiver Austausch Programm. Vertreter des DAV, der BRAK, der Justiz ebenso wie der Softwareindustrie und IT-Experten warfen nicht nur einen Blick zurück, sondern stellten ganz nach dem Motto der Veranstaltung die Frage „Der aktuelle Stand bei beA und Co. – Und wie geht es jetzt weiter?“. Rechtsanwältin Julia von Seltmann, Geschäftsführerin bei der BRAK, skizzierte die weiteren Schritte beim Sicherheitsgutachten von Secunet, das weitere Vorgehen danach ebenso wie die Überlegungen der Justiz zur Einführung eines Authentifizierungsverfahrens bei EGVP-Bürgerpostfächern. Alle, die am 8. Juni nicht dabei sein konnten, haben die Möglichkeit, dem Austausch auf unserem Youtube-Kanal hier jederzeit zu folgen.

5. Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung – Thema im Rechtsausschuss

Im Rechtsausschuss des Bundestages fand gestern die Sachverständigenanhörung zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung statt. Der DAV, der ebenfalls anwesend war, befürwortet den Vorschlag im Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Bürgerrechte. Nach der Rechtsprechung des EuGH ist die anlasslose Speicherung von Daten unionsrechtswidrig. Ein Beibehalten der nationalen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung überließe es den Gerichten mit dieser Rechtslage umzugehen. Dies führt zu Rechtsunsicherheit. Zur ausführlichen Stellungnahme gelangen Sie hier.

6. Benno-Heussen-Preisträger 2018: Prof. Dr. Matthias Kilian

Die AG Kanzleimanagement hat im Rahmen des diesjährigen DAT Herrn Prof. Dr. Matthias Kilian für seine herausragenden Verdienste im Bereich des Kanzleimanagements mit dem Benno-Heussen-Preis gewürdigt. Um der Bedeutung des Kanzleimanagements gerecht zu werden, verleiht die AG Kanzleimanagement alle zwei Jahre diesen Preis. Die Preisträgerin 2016, Sabine Jungbauer, würdigte Professor Kilian in ihrer Laudatio als „herausragenden Kenner des Berufsrechts“. Der Vorsitzende der AG, RA Ralph Binder, hob in seiner Rede etwa hervor, dass Professor Kilian „mehr als 300 Fachveröffentlichungen zur Anwaltschaft […] verfasst habe, so viele wie kein anderer“.

Gemeinsam mit der Universität St. Gallen hat die AG Kanzleimanagement auch einen Lehrgang entwickelt. Dieser soll gerade Kleinkanzleien moderne Kanzleiführung vermitteln.

7. Legal Transformation Days: 18. und 19. Juni 2018 in Berlin

„Rethinking law“ heißt es im Rahmen der diesjährigen Legal Transformation Days, einer Veranstaltung der Handelsblatt Fachmedien. Akteure aus Anwaltschaft, Unternehmen und der Startup-Szene nähern sich aus verschiedenen Blickwinkeln den praktischen Auswirkungen von Legal Tech auf Arbeitsweisen und Prozesse. Der DAV ist wie schon letztes Jahr nicht nur als Medienpartner dabei, sondern auch mittendrin: Andreas Schulte, Vorstandsmitglied und Vorsitzender Legal Tech Task Force, diskutiert mit zu „Kooperation 2.0 – Zusammenarbeit von Rechtsabteilung und Kanzlei im 21. Jh.“ Für DAV-Mitglieder gilt ein Sonderpreis von 749,00 zzgl. MwSt. anstelle von 1.184,05 € zzgl. MwSt. Senden Sie unter Nennung des Stichwortes „DAV“ hierzu einfach eine E-Mail an veranstaltungen@fachmedien.de.

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