Interessenvertretung
Bundestag: Drei Reformgesetze im Berufsrecht verabschiedet – Zustimmung der Länder erwartet
Der Bundestag hat vor einer Woche wie erwartet die große BRAO-Reform, das Gesetz zum Legal Tech-Inkasso und das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts verabschiedet. Die große BRAO-Reform und das notarielle Berufsrecht wurden sogar ohne Gegenstimmen beschlossen. Jetzt müssen die Gesetze am 25. Juni 2021 noch den Bundesrat passieren. Nach der breiten Zustimmung der Justizministerinnen und Justizminister gilt der Beschluss als sicher. Ein großer Erfolg für den DAV.
In eigener Sache
Tätigkeitsbericht: Was macht der DAV eigentlich alles für Sie?
Der DAV blickt auf ein spannendes Berichtsjahr 2020/2021 zurück: Die hart erkämpfte Erhöhung des RVG ging an den Start und vor einer Woche wurde die lang vom DAV geforderte große BRAO-Reform vom Bundestag verabschiedet. Der DAV ist mit seinen Anwaltvereinen, Landesverbänden, Arbeitsgemeinschaften und Ausschüssen ein großes Anwaltsnetzwerk. Warum der DAV eine starke, laute und freie Stimme der Anwaltschaft ist und wie sich die Mitgliedszahlen entwickeln, das alles und mehr lesen Sie im Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung, den DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge in der Mitgliederversammlung des DAV auf dem virtuellen Anwaltstag vorstellte. Sie finden den ausführlichen Bericht in der Anwaltsblatt-App oder hier auf anwaltsblatt.de.
Deutscher Anwaltstag 2021
Erfolgreich mit mehr als 1.900 Teilnehmenden
80 virtuelle Veranstaltungen, 200 Referentinnen und Referenten, 31 Online-Aussteller, Grußworte des Bundespräsidenten, der Bundesjustizministerin, der DAV-Präsidentin und 1.906 Teilnehmende: Das war der virtuelle Deutsche Anwaltstag 2021 in Zahlen. Es ging im Wahljahr um die Rechtspolitik, aber auch die Rolle der Anwaltschaft, das DAV-Jubiläum und die neuesten Entwicklungen auf dem Anwaltsmarkt. Die am besten besuchte Veranstaltung war die der AG Erbrecht zum notariellen Nachlassverzeichnis mit 186 Teilnehmen (hier der Anwaltsblatt-Bericht). Eine Bilanz des Anwaltstages hat das Anwaltsblatt gezogen.
Information
Rückgabe von Grundrechten für Geimpfte und Genesene – sie waren nie weg
Viele der Coronabeschränkungen gelten für Geimpfte und Genesene nicht mehr. In der öffentlichen Debatte wird in diesem Zusammenhang gern das Bild einer „Rückgabe von Grundrechten“ verwendet, die dann vielfach auch noch zur Frage von Gerechtigkeit und Solidarität hochstilisiert wird. Beides offenbart ein grundlegendes Fehlverständnis über die Bedeutung der Grundrechte. Ein Zwischenruf von Prof. Dr. Thomas Mayen im Anwaltsblatt.
Rechtspolitik
Verfassungstreue ehrenamtlicher Richterinnen und Richter
Auf Anfrage des BMJV hat der DAV es begrüßt, die Pflicht zur Verfassungstreue für Schöffinnen und Schöffen explizit entsprechend § 9 Abs. 2 DRiG zu regeln. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass rechte Parteien ihre Anhängerinnen und Anhänger gezielt für das Ehrenamt gewinnen wollen, hält der DAV eine solche Regelung für erforderlich. Zwar ist die Pflicht zur Verfassungstreue für ehrenamtliche Richterinnen und Richter seitens des BVerfG bestätigt, eine ausdrückliche Regelung kann aus Sicht des DAV jedoch dazu beitragen, die zwingend erforderliche Sensibilität bereits im Auswahlverfahren zu erhöhen. Genaueres lesen Sie in der DAV-Stellungnahme Nr. 39/2021.
Anwaltsberuf
Das leidige Empfangsbekenntnis: Darf die Rücksendung verzögert werden?
Manche Kollegen und Kolleginnen lassen sich mit dem Empfangsbekenntnis allzu viel Zeit, besonders wenn Zahlungsansprüche im Spiel sind. Wann ist die Grenze zur Berufspflichtverletzung überschritten? Warum man beim Empfangsbekenntnis nicht tricksen sollte und welche Lösung das beA bieten kann, lesen Sie im Anwaltsblatt.
Information
Bundestag: Grünes Licht für Teilzeitreferendariat und elektronisches Examen
Der Bundestag hat eine Mini-Reform der juristischen Ausbildung beschlossen. Das Referendariat kann zukünftig in Teilzeit absolviert werden. Auch enthält die am 10. Juni 2021 im Bundestag beschlossene Änderung des Deutschen Richtergesetzes eine Öffnungsklausel, die es den Ländern ermöglicht, das Staatsexamen in elektronischer Form abzunehmen. Über die Neuerungen informiert der katzenkönig, das DAV-Magazin für Studierende und Referendare. Zudem wird das Justizunrecht der NS-Zeit und der SED-Diktatur ins Studium eingebunden, wie das Anwaltsblatt berichtet.
Presseschau
Der DAV/DAT in ausgewählten Medien
LTO berichtet von der Pressekonferenz und dem Schwerpunktthema Mandatsgeheimnis: Zunehmend seien Tendenzen festzustellen, das Mandatsgeheimnis einzuschränken oder abzuschwächen: „Wir beobachten hier eine Abwärtsspirale – die darf in der nächsten Legislatur so nicht weitergehen", wird DAV-Präsidentin Edith Kindermann zitiert. Das vorerst gescheiterte Verbandssanktionengesetz sei in dieser Hinsicht ein „europaweites Novum“ und ein „No go“.
Auch die große BRAO-Reform war anlässlich des absehbaren Bundesratsbeschlusses Thema bei der Pressekonferenz. Das Handelsblatt greift die Einschätzung von DAV-Präsidentin Edith Kindermann auf, es handele sich um ein „überfälliges Update“ zum Berufsrecht. Es brauche zeitgemäße Rahmenbedingungen für die anwaltliche Tätigkeit – „dem kommen wir nun ein großes Stück näher.“ Auch die FAZ berichtet: Bisher sei das anwaltliche Berufsrecht noch zu sehr vom alten Bild des Einzelanwalts ausgegangen, so Kindermann. Die Realität jedoch sehe längst anders aus: „Rechtssuchende sind besonders bei komplexen Sachverhalten dankbar für eine Beratung aus einer Hand.“
Von Beate Zschäpe bis Harvey Weinstein – gibt es moralische Tabus bei der anwaltlichen Vertretung? Der MDR widmet sich der Anwaltstag-Veranstaltung „Cancel Culture und anwaltliche Verantwortung“. Dr. Birgit Spießhofer, Vorsitzende des Ausschusses Corporate Social Responsibility und Compliance, beobachtet mit Sorge, dass immer häufiger Druck aufgebaut werde, „dass ein Anwalt bestimmte Mandate nicht übernehmen soll." Das sei problematisch, weil Anwälte als Organ der Rechtspflege grundsätzlich verpflichtet seien, jedem Rechtsuchenden den Zugang zum Recht zu ermöglichen.
Der Virtuelle Deutsche Anwaltstag wurde vor allem von den Print- und Onlinemedien aufgegriffen. Mit der Berichterstattung vom Anwaltstag, vor allem durch FAZ und LTO, aber auch Handelsblatt, MDR und Beck Aktuell, konnte insgesamt eine Reichweite von rund 110 Millionen erzielt werden.
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