DAV-Depesche Nr. 24/25

Anwaltspraxis

Fristversäumung durch beA-Delegation

Krankheit, Zeitdruck, bewährte Mitarbeiterin – alles keine Entschuldigung: Das OLG Düsseldorf verwarf die Berufung, weil der Anwalt den Fristverlängerungsantrag nicht selbst über das beA versandte. Im Anwaltsblatt erfahren Sie die Einzelheiten.

Information

Fachanwaltsbefragung des Soldan-Instituts 2025

Erstmals seit 2010 führt das Soldan-Institut eine Fachanwaltsbefragung durch, um eine neue Studie zum Zustand und zur Entwicklung der Fachanwaltschaften zu erstellen. Der DAV unterstützt diese wichtige Studie. Das Soldan-Institut verschickt seit 27. Mai 2025 Einladungen zur Befragung per E-Mail direkt an einzelne Fachanwältinnen und Fachanwälte. Sollten Sie in eine dieser Zufallsstichproben fallen und vom Soldan-Institut einen Befragungslink und Zugangscode erhalten haben, bitten wir Sie, diese zu nutzen und an der Befragung teilzunehmen.

Information

Karlsruhe ruft, Berlin zögert

Der Bericht aus Karlsruhe zeigt, wie juristische Grundsatzfragen plötzlich politisch werden – von der AfD-Einstufung über die Kanzlerwahl bis zur richterlichen Geduld. Dr. Frank Bräutigam (Leiter der ARD-Rechtsredaktion) beschreibt im Anwaltsblatt, wie stark Recht und Politik ineinandergreifen – und wo es gerade besonders kracht.

Rechtspolitik

Bericht über die JuMiKo

Auf ihrer ersten Justizministerkonferenz (JuMiKo) trifft Bundesjustizministerin Stefanie Hubig den Nerv der Länder – mit Reformversprechen, Dialogbereitschaft und neuen Impulsen für Streitwerte, Rechtsstaatspakt & Co, so der Autor. Für das Anwaltsblatt gibt Christian Rath (Rechtspolitischer Korrespondent u. a. der taz und des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND)) einen Überblick über erste Ergebnisse der JuMiKo.

Ihre Mitgliedschaft

Jetzt neu: Monatliches Gewinnspiel für Mitglieder – drei iPads zum Start!

Wir haben eine neue Aktion gestartet: Ein exklusives Gewinnspiel für die Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine! Jeden Monat gibt es attraktive Preise zu gewinnen – bereitgestellt von DAV-Kooperationspartnern. Zum Auftakt freuen wir uns, dass die Debeka Unfallversicherung drei iPads für den Lostopf zur Verfügung stellt. Die Teilnahme ist ganz einfach: Beantworten Sie im internen Mitgliederbereich bis zum 30. Juni eine Quizfrage – und mit der richtigen Antwort sind Sie schon dabei. Wir drücken die Daumen!

Rechtspolitik

DAV lehnt die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung ab und hält an der Notwendigkeit der Bestellung anwaltlichen Beistands in Abschiebungshaftsachen fest

Der DAV weist in seiner Stellungnahme Nr. 24/2025 darauf hin, dass die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung nicht mit den unionsrechtlichen Vorgaben in Einklang steht. Nach Ansicht des DAV droht die Regelung einer Vorlagepflicht an das Bundesverwaltungsgericht, die ein verwaltungsprozessrechtliches Novum ist, das Bundesverwaltungsgericht unverhältnismäßig zu belasten. Der DAV lehnt die ersatzlose Streichung des § 62d Aufenthaltsgesetz, durch den 2024 die verpflichtende Bestellung anwaltlichen Beistands in Abschiebungshaftverfahren geregelt wurde, ab.

Veranstaltung

Hast auch Du/Haben auch Sie etwas zu sagen?

10 Minuten, um mit Recht zu begeistern – das ist die Aufgabe für alle, die bei einem Vorentscheid des DAV Jura-Slam auf der Bühne stehen. Nach Berlin und Bielefeld sind die ersten beiden Finalisten für das große Finale im November 2025 gefunden. Am 20. Juni folgt Leipzig. Von der Fachschaft Jura und der Stiftung Forum Recht organisiert, findet der Jura-Slam im Rahmen der Langen Nacht der Wissenschaften statt.

Sprechen Sie potentielle Slammer:innen an, damit viele Talente ihr Können präsentieren können. Gesucht werden Jura-Studierende, Referendar:innen und junge Rechtsanwält:innen, die etwas zu sagen haben. Am Ende winken nicht nur Ruhm und Ehre: Die Siegerin oder der Sieger des Finales erhält 1.000 Euro Preisgeld. Alle Infos hier.

Fortbildung

Was macht das Anwaltsnotariat aus? Welche Hürden gilt es zu meistern – und warum lohnt es sich trotzdem?

In einer kostenlosen Online-Informationsveranstaltung am 4. Juli 2025 ab 15:00 Uhr (ca. 1 Stunde) gibt Frau Rechtsanwältin und Notarin Dr. Hähn persönliche Einblicke in ihren Weg ins Anwaltsnotariat. Als erfolgreiche Absolventin der notariellen Fachprüfung und Vorsitzende des Ausschusses Anwaltsnotariat im Deutschen Anwaltverein spricht sie offen über Chancen, Herausforderungen und die Attraktivität des Berufs.

Die Deutsche Anwaltakademie stellt Ihnen zudem passende Fortbildungsangebote vor, die Sie auf Ihrem Weg gezielt unterstützen. Hier können Sie sich anmelden.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 196 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:

In der BR24 Reportage (Hörfunk/Podcast) „Ist unsere Justiz resilient? Wie die AfD versucht, den Rechtsstaat zu blockieren“ kommen u. a. DAV-Präsident Stefan von Raumer und Vizepräsident Dr. Ulrich Karpenstein im Rahmen des Deutschen Anwaltstags zu Wort.

Silvia C. Groppler, Mitglied des Vorstands und des Ausschusses Berufsrecht, begrüßt im NJW-Editorial die neuen Regelungen in der FAO, insbesondere die Verlängerung des Nachweiszeitraums von drei auf fünf Jahre: „Mit der Verlängerung des Zeitraums öffnet sich nun eine für viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bisher schwer überwindbare Zugangsschranke. Die Änderung bietet dem anwaltlichen Nachwuchs eine realistische Chance, die begehrte und etablierte Fachanwaltsbezeichnung als Ausweis besonderer Qualifikation und Grundlage wirtschaftlichen Erfolgs zu erwerben. Sie leistet hierdurch einen Beitrag zur Chancengleichheit sowie zur Stärkung und Sichtbarkeit einer hochqualifizierten Anwaltschaft.“

Der Kölner Stadtanzeiger (Abo) beschäftigt sich mit der Entscheidung des Bundeskartellamts zur „50+1“-Regel im Profifußball. Jörg Alvermann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein und Kandidat auf ein Vorstandsamt beim 1. FC Köln, sagt: „Die Bewertung des Bundeskartellamts ist eindeutig: Auf Dauer ist der Bestandsschutz für die Werksklubs kartellrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen. Heißt: Auch hier müssen die Kapitalgesellschaften unter das Dach eines Muttervereins. Einen solchen Verein gibt es ja in beiden Fällen auch – allerdings müsste er zukünftig die Mehrheit der Stimmrechte in der Kapitalgesellschaft bekommen.“

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