1. Britische Anwaltschaft: Die Zeit des „Business as usual“ ist vorbei
In Großbritannien erlebt die Anwaltschaft einen Wandel, der die Innovationskraft von Kanzleien fordert. Die britische Anwaltschaft ist gerade dabei, sich im globalen Wettbewerb neu zu erfinden. Der Brexit wird den Innovationsdruck auf die Kanzleien weiter erhöhen. Das Anwaltsblatt wirft im Juli-Heft – das Anfang kommender Woche erscheint - einen Blick auf den britischen Rechtsdienstleistungsmarkt. Den Report lesen Sie hier vorab.
2. Stellungnahme zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)
Im Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe sind auch Regelungen zum beA enthalten. Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme vom 24. Juni 2016 durch den Ausschuss elektronischer Rechtsverkehr den Vorschlag zur Einführung einer berufsrechtlichen Pflicht, das beA erst ab dem 1. Januar 2018 passiv zu nutzen. Das entspricht einer Forderung des DAV. Es bedarf jedoch zumindest für eine Übergangszeit weitergehender Regelungen im Hinblick auf die angekündigte Einrichtung empfangsbereiter Postfächer. Diese und weitere Informationen zum beA und zur digitalen Kanzlei finden Sie jederzeit aktuell unter digitale-anwaltschaft.de.
3. DAV fordert bessere Kontrolle des BND mit einem Vertreter aus der Anwaltschaft
Am letzten Freitag hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung im Eiltempo verabschiedet. Das Gesetz regelt unter anderem die Vernetzung von ausländischen und inländischen Geheimdiensten und erlaubt der Bundespolizei Verdeckte Ermittler zur Gefahrenabwehr einzusetzen. Weiterhin sollen Käufer von Prepaid-SIM-Karten namentlich registriert werden. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, äußerte sich kritisch. Derweil hat die Bundesregierung den nächsten Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Auslands-überwachung durch den BND gesetzlich regelt. Unter anderem sollen Überwachungsmaßnahmen gegenüber Einrichtungen der Europäischen Union und öffentlichen Stellen von Mitgliedsstaaten unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, was aus Sicht des DAV bedenklich ist. Zur Kontrolle des BND soll ein unabhängiges Gremium eingerichtet werden. Der DAV fordert, dass alle Maßnahmen der Auslandsüberwachung überprüfbar sein müssen und dass das Kontrollgremium auch mit einem Vertreter der Anwaltschaft besetzt sein muss. Zur DAV-Pressemitteilung gelangen Sie hier.
4. EGMR: Telefongespräch Anwältin – Mandant durfte transkribiert werden
Die Überwachung und Verschriftlichung eines Telefongesprächs zwischen einer Rechtsanwältin und ihrem einer Straftat verdächtigen Mandanten in Frankreich hat deren Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens gem. Artikel 8 EMRK nicht verletzt. Dies befand eine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unter Vorsitz der deutschen Richterin Nussberger einstimmig im Fall Versini-Campinchi and Crasnianski v. France (Beschwerdenr. 49176/11). Die Zulässigkeit der Transkription beruhe darauf, dass die Gesprächsinhalte Anlass zu der Annahme gegeben hätten, die Anwältin habe eine Straftat begangen. Im zugrundeliegenden Fall war der Mandant, Geschäftsführer eines Fleischproduzenten, des Imports BSE-infizierten Rindfleischs verdächtigt und aufgrund dessen war seine Telekommunikation, u.a. mit seiner Anwältin, abgehört worden. In dem Gespräch mit seiner französischen Anwältin tätigte diese Äußerungen über Gesprächsinhalte mit dritten Mandanten, die sie in Haft besucht habe. Dies begründete den Verdacht der Verletzung der französischen Strafprozessordnung und des Berufsgeheimnisses, so dass ein Disziplinarverfahren gegen die Anwältin eingeleitet wurde. Im Disziplinarverfahren wurde das transkribierte Gespräch mit dem Mandanten verwendet. Zu Recht, so der EGMR, denn die Anwältin hätte wissen können, dass die Telekommunikation vermutlich überwacht werde.
5. Mandantenakquise: Neue Stiftfilme der Deutschen Anwaltauskunft
Das Portal anwaltauskunft.de verfolgt das Ziel, potentiellen Mandantinnen und Mandanten zu zeigen, dass Anwältinnen und Anwälte wertvolle Partner in allen rechtlichen Belangen sind – und zwar nicht erst im Notfall, sondern bereits vorbeugend. Zudem will das Portal mit seinem umfangreichen Magazin anwaltliche Dienstleistungen erfahrbar machen, die Distanz zu potentiellen Mandantinnen und Mandanten abbauen und die Nachfrage erhöhen. Dabei beschreitet das Portal auch immer wieder neue Wege: Jüngst wurden zwei „Stiftfilme“ von anwaltauskunft.de veröffentlicht, die auf unterhaltsame Art und Weise zwei wesentliche Verbraucherfragen beantworten: Was kann eine Anwältin/ein Anwalt für mich tun? Wie finde ich die richtige Anwältin/den richtigen Anwalt? Verwenden Sie diese Filme als Instrument zur Mandantenakquise gerne auch auf Ihren eigenen Webseiten und Social-Media-Auftritten.
6. Zu guter Letzt: Glückliche Anwälte
Rechtsanwälte sind die glücklichsten Menschen, hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung festgestellt, wie die FAZ in einem Beitrag bekannt gibt. Positiv wird auch das Bild des Anwalts dargestellt: Anwälte helfen Menschen in schwierigen Lebensphasen. In der Studie wurden 20.000 Deutsche nach ihren Lebensumständen und ihrer Zufriedenheit auch hinsichtlich der Arbeit gefragt. Der Psychologe Daniel Richter, der diese Untersuchung durchgeführt hat: „Es lasse sich nicht ausschließen, dass nicht Anwälte zu zufriedenen Menschen werden, sondern zufriedene Menschen eher Jura studieren“.
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