DAV-Depesche Nr. 25/17

 1. Türkei: Anwaltliche Tätigkeit behindert – Solidarität zeigen!

Von einem funktionierenden Rechtsstaat in der Türkei kann nicht mehr gesprochen werden. Die staatlichen Repressionen haben nun endgültig auch die Anwaltschaft in der Türkei erreicht. Dies zeigen die jüngsten Verhaftungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Auch die Verteidigerrechte sind massiv beschnitten. Der DAV setzt sich überall dort ein, wo die freie Anwaltschaft gefährdet ist. Aus diesem Grund hat der DAV und die Union der türkischen Rechtsanwaltskammern am vergangenen Samstag in Ankara ein Freundschaftsabkommen unterzeichnet. Nach Ansicht des Präsidenten der türkischen Anwaltskammer Metin Feyzioğlu soll damit deutlich gemacht werden, welch wichtige Rolle das Recht und die Anwaltschaft für eine funktionierende Gesellschaft haben.

Rolle des EGMR

Außerdem appelliert der DAV, die Hürden für Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu senken, soweit Fälle aus der Türkei betroffen sind. Normalerweise muss hierfür der nationale Rechtsweg erschöpft sein. Dies ist durch zusätzliche Hürden unter der schlichten Nichtbefassung in der Türkei zurzeit gar nicht möglich.

Zur Pressemitteilung und zum Freundschaftsabkommen. Hier finden Sie ein Interview der Deutschen Welle mit dem DAV-Präsidenten.

2. Die Justiz ist den Ländern fast nichts wert

Mit einer akribischen Untersuchung hat der DAV festgestellt, wie hoch der Anteil des Justizhaushaltes an den einzelnen Länderhaushalten ist. Das Ergebnis: Beschämend! Nicht einmal 5 Prozent an dem Landeshaushalt ist den Ländern die Justiz wert. Die Spanne reicht von 1,4 Prozent bis 4,7 Prozent. Dabei haben wir den Strafvollzug ebenso herausgerechnet, wie eventuell andere Zuständigkeiten der Landesjustizministerien, wie Kultur, Gleichstellung oder Verbraucherschutz. Es ist ein Skandal, dass Justizminister immer wieder von ihren Finanzministern gebremst werden, wenn diese mehr Personal fordern. Es geht hier schließlich um die dritte Gewalt! Es braucht aber Richterinnen und Richter, damit man nicht lange auf sein Gerichtsverfahren warten muss. Es braucht Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, damit die Aufgaben aus den neuen Vorschriften zur Inneren Sicherheit auch verantwortungsvoll wahrgenommen werden können. Das bundesweite Ranking haben wir in spiegel-online veröffentlicht.

3. AGH Celle: Keine Bürogemeinschaft Anwalt mit Mediator/Berufsbetreuer

Eine Bürogemeinschaft zwischen Anwalt und einem Mediator/Berufsbetreuer hat der AGH Celle verboten. Das Besondere des Falles: Der Mediator/Berufsbetreuer war zuvor als Rechtsanwalt sogar in einer Sozietät mit dem Anwalt. Um bessere Chancen als Mediator und Berufsbetreuer zu haben, hatte der aber die Anwaltszulassung zurückgegeben. Damit steht wieder einmal das weitgehende Verbot jeglicher Zusammenarbeit mit anderen Berufen im Kreuzfeuer. Alle Hintergründe zum Fall und zum § 59a BRAO hat das Anwaltsblatt.

4. Ehemaliger DAV-Präsident ist neuer Präsident des BFB

Der ehemalige Präsident des DAV Prof. Dr. Wolfgang Ewer ist am 21. Juni 2017 zum neuen Präsidenten des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) gewählt worden. Der BFB vertritt als Dachverband seit 1949 die Interessen von Freiberuflern aus dem gesamten Spektrum der Freiberuflichkeit. Der DAV ist Mitglied des BFB. Ewer ist neben dem seinerzeitigen Gründungspräsidenten des BFB erst der zweite Rechtsanwalt, der nun an die Spitze des BFB tritt.

5. Steuermeldepflicht für Rechtsanwälte – mit Berufsgeheimnisschutz!

Verschiedene Berater, darunter auch Steuerberater und Rechtsanwälte, sollen künftig Meldepflichten zu potentiell aggressiven Steuerplanungs- und -gestaltungsmodellen gegenüber staatlichen Behörden unterliegen. Dies besagt ein gestern veröffentlichter Richtlinienvorschlag der EU-Kommission COM(2017) 355 zzgl. Anhang (beides bisher nur auf Englisch verfügbar). Der Deutsche Anwaltverein und der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) hatten bereits im Vorfeld nachdrücklich gefordert, dass das Berufsgeheimnis in vollem Umfang zur Geltung kommen muss. Der Richtlinienvorschlag trägt dem Rechnung, indem er den Mitgliedstaaten aufgibt, den Berufsgeheimnisträgern die Berufung auf ihre Verschwiegenheitspflicht nach nationalem Recht zu ermöglichen. Mehr zu diesem Thema finden Sie in „Europa im Überblick“, dem wöchentlichen EU-Newsletter des DAV. Sie können den Newsletter hier abonnieren.

6. DAV als familienfreundlicher Arbeitgeber ausgezeichnet

Der DAV ist am 20. Juni 2017 in Berlin bei einer großen feierlichen Zertifikatsverleihung für seine familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik mit dem Zertifikat zum audit berufundfamilie ausgezeichnet worden. Das Zertifikat nahm Rechtsanwalt Dr. Cord Brügmann, Hauptgeschäftsführer des DAV, von Dirk Wiese, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundeswirtschaftsministerin und Oliver Schmitz, Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH, entgegen. Insgesamt erhielten 353 Arbeitgeber – 159 Unternehmen, 153 Institutionen und 41 Hochschulen – die Auszeichnung. Einzelheiten zum Audit / zu der Verleihung finden Sie hier.

7. DAV lehnt Erweiterung des Einsatzes von Staatstrojanern ohne öffentliche Debatte ab

In seiner Stellungnahme Nr. 44/2017 kritisiert der DAV die Einführung der Online-Durchsuchung und der Quellen-TKÜ über eine „Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD“. Die im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Strafgesetzbuches, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze“ eingebrachten Vorschläge bringen damit einschneidende Erweiterungen staatlicher Überwachungsbefugnisse im Strafverfahren mit. Eine gesellschaftliche Debatte sei daher unerlässlich und dürfe durch das von den Regierungsparteien gewählte Verfahren nicht einfach umgangen werden.

Kommentare

0 Kommentare zum Artikel
Was ist die Summe aus 7 und 1?