DAV-Depesche Nr. 25/18

1. Sicherheitsgutachten zum beA online und Fahrplan zum Neustart -
DAV-Präsident: Veröffentlichung wichtiger Schritt zur Transparenz

Die BRAK hat gestern Abend das Sicherheitsgutachten zum beA veröffentlicht. Das BRAK-Präsidium schlägt der BRAK-Präsidentenkonferenz vor, dass Anwältinnen und Anwälte ab 4. Juli 2018 die beA-Client-Security installieren können. Das beA selbst soll am 3. September 2018 wieder starten. Der DAV-Präsident hat die Veröffentlichung des Gutachtens begrüßt. Der DAV wird das Gutachten nun mithilfe externer Fachleute analy­sieren. Noch sind zwei zentrale Schwachstellen nicht beseitigt. Mehr Details zum Gutachten und zum Fahrplan zur Wiederinbetriebnahme hat das Anwaltsblatt.

2. Polizeigesetz NRW – DAV fordert besseren Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses

DAV sieht die geplante Verschärfung des Polizeigesetzes kritisch und fordert einen absoluten Schutz von Berufsgeheimnisträgern nach dem Vorbild von § 62 BKAG. Auch auf Landesebene sind Anwälte, Strafverteidiger und Kammerrechtsbeistände vor sämtlichen polizeilichen Maßnahmen absolut zu schützen. Die Einführung der „drohenden Gefahr“ und der „drohenden terroristischen Gefahr“ in § 8 Abs. 4 und 5 PolG-E NRW führt zu einer unverhältnismäßigen Herabsenkung der polizeilichen Eingriffsschwelle. Zur ausführlichen Stellungnahme gelangen Sie hier.

3. DAV: 200 Euro Pauschgebühr für drei Verhandlungstage verfassungswidrig

Die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts hält der DAV für begründet, weil ihm als beige­ord­neter Zeugen­bei­stand für den zweiten und dritten Verhand­lungstag kein Honorar zugesprochen worden ist. Der Verfassungsrechtsausschuss arbeitet heraus, warum die einmalige Pauschgebühr von 200 Euro zu einer unzumutbaren Belastung für den Anwalt führt (DAV-Stellungnahme Nr. 23/2018). In der DAV-Stellungnahme Nr. 22/2018 gegenüber dem Bundesverfassungsgericht kommt der DAV zu dem Ergebnis, dass der starre Nachzah­lungs­zinssatz von sechs Prozent pro Jahr in der Abgabenordnung verfassungswidrig ist.

4. Der DAV Jura-Slam 2018: Es geht wieder an den Start!

Münster und Bielefeld haben mit ihren gelungenen Veranstaltungen am 12. und 14. Juni 2018 den Auftakt gemacht. Die ersten Finalisten stehen fest und es ist erneut bewiesen: Auch Juristen können slammen und das Publikum mit Humor begeistern. Die Vorentscheide in Freiburg, Passau, Jena und Hannover werden weitere Könner hervorbringen, die sich dann alle im großen Finale am 20. November 2018 in Berlin beweisen dürfen. Verfolgen Sie unter www.jura-slam.de das erfolgreiche Format des DAV für Nachwuchsjuristen und -juristinnen.

5. Konjunkturumfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe Sommer 2018

Die Stimmung bei den Freien Berufen ist gut. Das bestätigen die Ergebnisse der Konjunkturumfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) im zweiten Quartal 2018. Demnach bewerten 53,8% der 850 befragten Freiberufler ihre wirtschaftliche Situation als gut und 34,8% immerhin als befriedigend. Besonders positiv schätzen auch weiterhin die rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe die aktuelle Geschäftslage ein. 90,1 % der befragten Freiberufler erwarten, dass es bei dieser Geschäftslage in der zweiten Jahreshälfte bleibt, bzw. sich diese sogar noch verbessert. Die günstige Einschätzung der eigenen wirtschaftlichen Lage spiegelt sich laut Umfrageauswertung auch in einer positiven Personalentwicklung wider: Neun von zehn Freiberuflern wollen ihre Mitarbeiter halten oder sogar neue einstellen. Der BFB führt zweimal im Jahr eine Umfrage unter Freiberuflern unterschiedlicher Branchen zur Ermittlung des konjunkturellen Klimas durch.

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