DAV-Depesche Nr. 25/20

Virtueller Deutscher Anwaltstag 2020

Noch zwei Tage günstige sowie kostenlose Angebote

Nutzen auch Sie die Chance: Noch heute und morgen können Sie sich günstig online fortbilden (Fachprogramm) und sich über Hilfreiches für die Kanzlei informieren (AdvoTec). 2.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben es bereits ausprobiert – testen Sie die Online-Fortbildung.

Neuer Teilnehmerrekord bei Anwaltstag

Das war nicht absehbar: Rund 2.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zählt der Virtuelle Anwaltstag zur Wochenmitte. Und: Er bietet mehr als nur Fortbildung. DAV-Präsidentin Edith Kindermann hat die überfällige RVG-Anpassung und die große BRAO-Reform angemahnt (siehe Rede und DAV-Pressemitteilung DAT 02/20). Außerdem hat sie eine neue Idee zur Diskussion gestellt: Kanzleien sollen Praxisnetze bilden, um unternehmerisches Know-how zu bündeln und Kosten zu reduzieren. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sagte in ihrer Videobotschaft der Anwaltschaft die RVG-Anpassung zu. Die neue Hauptgeschäftsführerin des DAV Dr. Sylvia Ruge erläuterte im Online-Gespräch, wie der DAV sich in der Corona-Pandemie für die Anwaltschaft eingesetzt hat. Das Anwaltsblatt berichtet kurz, knapp und präzise über den Virtuellen Anwaltstag.

Besuchen Sie jetzt die Virtuelle AdvoTec – die große Fachmesse auf dem Anwaltstag

Auf der AdvoTec dreht sich alles um die Anwaltschaft. Die Fachmesse ist ein zentraler Bestandteil jedes Anwaltstages. Anwältinnen und Anwälten bietet sie Jahr für Jahr Gelegenheit, sich aus erster Hand über neue Produkte und Dienstleistungen zu informieren und mit Ausstellern ins Gespräch zu kommen. Die AdvoTec findet dieses Mal virtuell statt. Sie endet am Freitagabend. Unsere Aussteller haben eine Reihe von Aktionen und Rabatte für Sie mitgebracht und freuen sich darauf, Sie an ihren virtuellen Messeständen begrüßen zu dürfen! Der Besuch der Messe ist kostenfrei.

Corona-Tracing-App: Was gut ist, was fehlt und warum Anwältinnen und Anwälte sie nutzen dürfen

Die Corona-Tracing-App ist am Dienstag freigeschaltet worden. Am Vorabend wurde die App von Experten auf dem Virtuellen Anwaltstag auf den Prüfstand gestellt. Gut: Die Macher setzen auf Freiwilligkeit. Weniger gut: Rechtsfragen bleiben. Der DAV fordert ein Begleitgesetz, hat aber keine berufsrechtlichen Bedenken, wenn Anwältinnen und Anwälte die App auch im Beruf nutzen. Alle Details hat das Anwaltsblatt. Zur DAV-Pressemitteilung DAT 03/20.

Hat das Corona-Virus die Parlamente entmachtet? Bilanz auf dem Anwaltstag

Hat das Corona-Virus Bundestag und Länderparlamente entmachtet? Am Dienstag zogen Wolfgang Kubicki (Bundestagsvizepräsident), Till Steffen (ehemaliger Hamburger Justizsenator) und Mechtild Düsing (DAV-Verfassungsrechtsausschuss) nach drei Monaten Pandemie auf dem Virtuellen Anwaltstag Bilanz. Warum die Bewertungen im Live-Stream stark auseinander drifteten, erläutert das Anwaltsblatt.

Praxistipps zum digitalen Zivilrechtsstreit

Wie läuft ein vollständig digital geführter Zivilrechtsstreit in der Praxis ab? Für den Virtuellen Anwaltstag wurde das einmal anschaulich und mit vielen Praxistipps durchgespielt. Die Referenten stehen am Freitag, 19. Juni 2020 von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr für Fragen in einem Live-Chat zur Verfügung. Hier finden Sie den Link.

Tätigkeitsbericht: Was macht der DAV eigentlich alles?

Der DAV kämpft nicht nur für die dringend notwendige Erhöhung des RVG oder streitet für Rechtsstaatlichkeit. Der DAV ist mit seinen Anwaltvereinen, Landesverbänden, Arbeitsgemeinschaften und Ausschüssen ein großes Anwaltsnetzwerk. Warum der DAV eine starke, laute und freie Stimme der Anwaltschaft ist, wie er sich finanziert und wie sich die Mitgliedszahlen entwickeln, das alles und mehr finden Sie im Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung. Schauen Sie rein! Sie werden staunen, was der DAV alles tut. Sie finden den Bericht in der Anwaltsblatt-App oder im Archiv auf anwaltsblatt.de.

Interessenvertretung

DAV bei zwei Anhörungen im Rechtsausschuss – Haftentschädigung und Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

Der Deutsche Anwaltverein war am Mittwoch in gleich zwei Anhörungen des Rechtsausschusses des Bundestags mit Sachverständigen vertreten. Zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (Regierungsentwurf BT-Drucksache 19/18792) bezog der Berichterstatter des DAV-Informationsrechtsausschusses Niko Härting Stellung. Er begrüßte, dass der Gesetzgeber in dem Entwurf den Bedenken des DAV Rechnung getragen habe. Der Informationsrechtsausschuss bezog bereits im Februar zu dem Referentenentwurf der Bundesregierung Stellung (DAV-Stellungnahme 11/20). Härting schlug in der Anhörung vor, das Beschwerde- und Gegenvorstellungsverfahren zu vereinfachen und die Strafverfolgungsbehörden nicht unnötig zu belasten.

In der Anhörung zur Initiative des Bundesrates (BT-Drucksache 19/17035), die Entschädigung für Opfer von Strafverfolgungsmaßnahmen von bisher 25 Euro pro Tag auf 75 Euro pro Tag anzuheben, waren gleich zwei DAV-Vertreter anwesend. Sowohl Prof. Dr. Bernd Müssig als auch Stefan Conen aus dem Strafrechtsausschuss vertraten den DAV bei dem Thema der Verbesserung der Haftentschädigung. Die Betonung lag dabei nicht nur auf der finanziellen Erhöhung, auch strukturelle Verbesserungen müssen für unschuldig Inhaftierte verankert werden. Neu eingerichtete „Justiz-Ombudsstellen“, in denen Sozialhelfer Wiedereingliederungsarbeit leisten, könnten hier einen entscheidenden Beitrag zur Hilfestellung für die Opfer leisten (siehe DAV-Pressemitteilung 19/20).

Information

Unternehmenssanktionenrecht – DAV kritisiert Paradigmenwechsel

Der DAV kritisiert vehement den durch den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft ausgelösten Paradigmenwechsel. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Auflösung des anwaltlichen Beratungsgeheimnisses gegenüber den Strafverfolgungsbehörden sowie die geplante Ahndung von Aufsichtspflichtverletzungen ohne Verschulden der handelnden Personen als Verbandssanktion widersprechen grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien. Dem hat sich die Anwaltschaft aus Sicht des DAV im Interesse des Rechtsstaats und der Mandantschaft zu erwehren. Auch kritisiert der DAV, dass aus arbeitsrechtlicher Perspektive umstrittene Fragen der Unternehmenspraxis unbeantwortet bleiben. Einzelheiten lesen Sie in der DAV-Stellungnahme 39/20.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien – Edition Anwaltstag

Exklusive Interviews zum Anwaltstag: DAV-Präsidentin Edith Kindermann spricht mit der Süddeutschen Zeitung über Freiheitsrechte in der Pandemie sowie Konsequenzen aus der aktuellen Missbrauchsdebatte; mit Legal Tribune Online diskutiert sie über die Corona-App, digitale Gerichtsverfahren und die erforderliche Gebührenanpassung für die Anwaltschaft.

Die FAZ setzt sich mit der Eröffnungsrede der DAV-Präsidentin und ihrer Forderung nach der längst überfälligen RVG-Anpassung auseinander. Auch das Berufsrecht, insbesondere das Gesellschaftsrecht, müsse hier dringend an die Wirklichkeit angepasst werden.

Das Handelsblatt nahm die Anwaltstags-Veranstaltung zum neutralen Geschlecht im Sport zum Anlass, mit Prof. Dr. Anne Jakob aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht über Möglichkeiten zu sprechen, wie der Leistungs- und Breitensport mit trans- und intergeschlechtlichen Menschen umgehen kann.

Zu guter Letzt

Teilnehmer gesucht: Studie zu juristischem Urteilsverhalten

Die Freie Universität Berlin sucht Anwältinnen und Anwälte für empirische Untersuchungen über juristisches Urteilsverhalten. In der aktuellen Studie werden die Befragten um Einschätzungen zu vier hypothetischen Rechtsfällen gebeten. Nach Abschluss der Datenerhebung erhalten Teilnehmer einen Bericht über Forschungsfragen und Ergebnisse. Die Befragung erfolgt anonym und online bis zum 30. Juli 2020 unter condorcet.de/juristenumfrage (PC oder Mobilgeräte). Informationen zu dem Forschungsprojekt unter condorcet.de.

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