DAV-Depesche Nr. 26/15

1. Empfang aus Anlass des Wechsels des DAV-Präsidenten

Der neue Präsident des Deutschen Anwaltvereins Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg hat am 30. Juni 2015 im DAV-Haus in Berlin rund 300 Gäste aus der Anwaltschaft, der Politik, der Justiz, aus dem Bundesjustizministerium und von Verbänden begrüßt. Schellenberg nannte als Herausforderungen für die Anwaltschaft die Digitalisierung und die demografische Entwicklung mit ihren Folgen für den Zugang zum Recht. Er würdigte die Verdienste von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, der bis zum Ende des 66. Deutschen Anwaltstags am 13. Juni 2015 Präsident des DAV war. Bundesjustizminister Heiko Maas, die Vorsitzende des Bundestagsrechtsausschusses Renate Künast und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium Dr. Günter Krings dankten Ewer für die Zusammenarbeit und stellten die Erfolge des DAV heraus. Den ausführlichen Bericht des Anwaltsblatts finden Sie unter www.anwaltsblatt.de, ein Video im Newsroom unter www.anwaltverein.de.

2. Reform der Tötungsdelikte: Expertengruppe legt Abschlussbericht vor

Am Montag hat die Expertengruppe zur Reform der Tötungsdelikte ihren Abschlussbericht an das BMJV übergeben. Die Expertengruppe war ins Leben gerufen worden, nachdem der DAV Anfang 2014 einen Reformvorschlag vorgelegt hat. Wir sehen es als Erfolg, dass die Expertenkommission sich ganz überwiegend für die Abkehr von einer zwingenden lebenslangen Freiheitsstrafe bei Vorliegen von Mord ausgesprochen hat. Damit kann erreicht werden, dass die Gerichte den Spielraum haben, gerechte Urteile zu fällen. Nämlich von einer zeitigen Freiheitsstrafe bis zur lebenslangen Freiheitsstrafe. Es soll nun bis Ende des Jahres/Anfang nächsten Jahres ein Referentenentwurf durch das BMJV vorgelegt werden. Der DAV wird seine Expertise in den Gesetzgebungsprozess weiter einbringen. Zur Pressemitteilung und zur Stellungnahme Nr. 1/2014.

3. Syndikusanwälte: DAV nimmt Stellung in der Anhörung zum Fraktionsentwurf von CDU/CSU und SPD

Der DAV hat Stellung genommen zum Fraktionsentwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte (BT-Drs. 18/5201 vom 16. Juni 2015) aus Anlass der öffentlichen Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses am 1. Juli. Dort vertrat Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer den Verband als Sachverständiger. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist nach der parlamentarischen Sommerpause etwa im Oktober zu rechnen. Das Inkrafttreten erfolgt damit voraussichtlich frühestens zum 1. Februar 2016.

Der DAV begrüßt den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD als positive Fortentwicklung des Referentenentwurfs vom 26. März 2015. Insbesondere die Änderung der Regelung der Berufs- bzw. Berufsausübungsbezeichnung befürwortet der DAV ohne Einschränkung. Allerdings lehnt der DAV die Schaffung einer Sonder-Zulassung zur Rechtsanwaltschaft für Syndikusrechtsanwälte weiterhin nachdrücklich ab. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Stellungnahme Nr. 34/2015.

4. Deutsche Rentenversicherung Bund: Neue Verlautbarung zu Syndikusanwälten

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat ihre Informationen zum Befreiungsrecht für Syndikusanwälte ergänzt und reagiert damit nun auf den Regierungs- samt gleichlautenden Fraktionsentwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte. Die Mitteilung enthält eine gute Nachricht für Altfälle mit Vertrauensschutz. Für Altfälle ohne Vertrauensschutz ist der Ratschlag der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Rücknahme von Anträgen sorgfältig zu prüfen. Im Zweifel sollte der Empfehlung zur Rücknahme von Befreiungsanträgen nicht gefolgt werden. Den Bericht des Anwaltsblatts finden Sie unter www.anwaltsblatt.de.

5. Wirtschaft und Menschenrechte – und die Anwaltschaft – CSR

Auf einer von der American Bar Association organisierten Konferenz, die auch der DAV unterstützte, wurde Anfang Juni in Genf thematisiert, welche Rolle die Anwaltschaft bei der Verwirklichung der Menschenrechte im Wirtschaftsleben spielt – und spielen sollte. Die Erwartungen, die die Zivilgesellschaft an Unternehmen stellt, steigen. Produktions- und Arbeitsbedingungen beeinflussen zunehmend den wirtschaftlichen Erfolg. Das hat Einfluss auf die Beratungsleistungen, die Unternehmen von ihren Anwältinnen und Anwälten erwarten. Zugleich richten sich Corporate Social Responsibility-Standards auch an Anwältinnen und Anwälte. Rechtsanwältin Dr. Birgit Spießhofer (Vorsitzende des DAV-Ausschusses CSR und Compliance) vertrat den DAV auf der Konferenz und diskutierte, wie Anwältinnen und Anwälte, aber auch Anwaltsorganisationen hiermit erfolgreich umgehen können.

6. Familienrecht: Halbes Auto auf dem Alexanderplatz

Die Geschichte eines frisch geschiedenen Mannes aus Berlin, der nach der Trennung alle gemeinsamen Anschaffungen rabiat zersägt hat und seine Hälften beim Online-Auktionshaus eBay versteigert, schlug in den vergangenen Wochen hohe Wellen und hat sich wie ein Lauffeuer viral verbreitet. Schnell wurde bekannt: Die Geschichte war eine Erfindung der Deutschen Anwaltauskunft. Mit der skurrilen Aktion weist das DAV-Rechtsportal auf ein ernstes Problem hin: Zu wenige Ehepaare sind rechtlich auf eine Trennung vorbereitet.

Am 25. Juni 2015 fand in Zusammenarbeit mit Familienanwältinnen und -anwälten des Berliner Anwaltsvereins eine Informationsveranstaltung auf dem Berliner Alexanderplatz statt. Dort wurde unter anderem auch der halbe Opel Corsa aus der eBay-Aktion ausgestellt. Bürgerinnen und Bürger konnten sich über die Aktion informieren und familienrechtliche Fragen an die Expertinnen und Experten vor Ort richten. Diese Möglichkeit wurde von den Passanten auch genutzt: In zahlreichen Gesprächen ging es unter anderem um Fragen zum Umgangsrecht und zum Erhalt bzw. zur Zahlung von Unterhalt. Der große Erfolg der eBay-Aktion spiegelte sich auch in den Menschen aus aller Welt wider, die den DAV-Stand besuchten und davon erzählten, dass auch in ihren Heimatländern über die Geschichte berichtet wurde. Von Irland bis Israel, von Dänemark bis Brasilien, von den USA bis Bangladesch – alle hatten von dem wütenden Ehemann aus Berlin gehört.

7. EU-Small-Claims-Verfahren: Streitwertobergrenze nun bei 5.000 Euro

Am 23. Juni 2015 haben Rat, EU-Parlament und EU-Kommission einen Kompromiss bei der Reform des Verfahrens für geringfügige Forderungen (sog. „Small Claims“) durch Änderungen der Verordnungen 861/2007 EG und 1896/2006 EG erzielt. Umstrittenster Punkt in den Trilogverhandlungen war die Erhöhung der Streitwertobergrenze, die nun von 2.000 auf 5.000 Euro erhöht wird. Die EU-Kommission und auch der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hatten ursprünglich eine Erhöhung auf bis zu 10.000 Euro gefordert, dies hatte der DAV in seiner Stellungnahme Nr. 6/2014 abgelehnt. Teil des Kompromisses ist nun auch, dass bereits in fünf Jahren überprüft werden muss, ob die Streitwertgrenze noch angemessen ist. Des Weiteren einigten sich die Institutionen, dass die Verordnung auch weiterhin keine Anwendung auf Arbeitsrecht und auf Verletzungen der Privatsphäre finden soll. Der Kompromiss muss nun durch den Rechtsausschuss und das Plenum des EU-Parlaments sowie durch den Rat bestätigt werden.

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