1. Berufsrecht, beA, Syndikusrechtsanwälte
In Ergänzung der Stellungnahmen Nr. 32/2016 und Nr. 33/2016 zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie legt der DAV nun die weitere Stellungnahme Nr. 34/2016 vor durch den Ausschuss Berufsrecht und den Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr zu Überlegungen für Rechtsänderungen im Bereich der rechtsberatenden Berufe (Schreiben des BMJV vom 31. Mai 2016) und zu ergänzenden Regelungen zum Wirksamkeitszeitpunkt im Rahmen der Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte (Schreiben des BMJV vom 8. Juni 2016).
So weist der DAV bei der Handhabung des beA darauf hin, dass eine technische Lösung unter Einbeziehung eines elektronischen Kanzleipostfachs verschiedene aktuelle Regelungsbedürfnisse vermeiden könnte. Auch die vom Ministerium vorgesehenen Nachbesserungen beim Recht der Syndikusanwälte wären bei der vom DAV stets vorgeschlagenen einheitlichen Anwaltszulassung nicht erforderlich. Der DAV hatte 2015 vorgeschlagen, die Befreiungsfähigkeit einer anwaltlichen Tätigkeit in Unternehmen und Verbänden mittels Feststellungsbescheid der Kammer und nicht im Wege einer gesonderten Syndikusanwaltszulassung zu begründen.
2. Anwaltschaft wendet sich deutlich gegen Kritik de Maizières
In einer aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag hat der Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten den Vorwurf gemacht, Beratungen von Asylbewerbern, denen eine Abschiebung droht als „Geschäftsmodell“ zu betreiben. Mit deutlichen Worten haben der DAV und die BRAK sich in einem gemeinsamen Brief gegen diesen Vorwurf gewehrt. Der Anwaltschaft kann nicht der Vorwurf gemacht werden, dass sie ihrer Arbeit nachgeht. Außerdem ist es gesellschaftliche Aufgabe der Anwaltschaft, für eine faire und rechtsstaatliche Behandlung der Bürger einzutreten. Unabhängig von der Frage, wie man zu den Abschiebungen steht, ist eins klar: Nur weil Anwältinnen und Anwälte beauftragt wurden, Rechtsmittel einzulegen, hat der BGH zahlreiche Entscheidungen der Amtsgerichte in Abschiebehaftsachen, die rechtswidrig waren, korrigiert. Hierzu gab es auch eine gemeinsame Pressemitteilung. Durch die Verbreitung über die Nachrichtenagentur dpa hat diese Meldung auch Eingang in zahlreiche regionale Tageszeitungen gefunden. Die FAZ informierte ihre Leser über den Skandal auf zwei Spalten im Wirtschaftsteil.
3. Anwaltsblatt: Alles zum Anwaltstag – und jetzt auch als E-Paper in der Anwaltsblatt-App
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4. EGMR zur Meinungsfreiheit des Anwalts gegenüber dem Gericht
Eine Geldbuße, die gegenüber einem Anwalt verhängt wird, weil dieser das richterliche Verhalten als „absolut inakzeptabel“ und die bisherigen Gerichtsverhandlungen als „inhaltslos“ bezeichnet habe, stellt einen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit nach Art. 10 EMRK dar. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 28. Juni 2016 in der Rs. Radobuljac/Kroatien (Beschwerdenr. 51000/11). Der Beschwerdeführer, ein kroatischer Anwalt, war wegen seiner Kommentare zur Entscheidung eines Gerichts, eine Verhandlung zu vertagen, zu einer Geldbuße wegen Beleidigung des Gerichts und des Richters verurteilt worden. Der EGMR stellte fest, dass es sich entgegen der Ansicht des nationalen Gerichts nicht um einen offenen und allgemeinen Angriff auf die Autorität der Justiz gehandelt habe, sondern um eine auf den Gerichtssaal beschränkte Äußerung gegenüber dem Gericht. Auch habe sich die Äußerung des Anwalts ausschließlich auf das Verhalten des Richters im konkreten Verfahren bezogen. Eine gesellschaftliche Notwendigkeit, welche die Einschränkbarkeit des Art. 10 Abs. 2 EMRK - der auch Äußerungen von Anwälten schütze – rechtfertige, sei nicht dargelegt worden.
5. Sichern Sie sich die letzten Plätze – Benefizkonzert in der Parochialkirche Berlin
Das diesjährige Benefizkonzert für die Stiftung "Contra Rechtsextremismus" am Freitag, den 15. Juli 2016 ist fast ausgebucht. Sichern Sie sich jetzt noch einen Platz, um den ARD-Musikpreisträger Francisco López Martín und das internationale c/o chamber orchestra mit Werken von Felix Mendelssohn Bartholdy, Sergei Prokofjew und Jacques Ibert zu hören. Das Konzert findet in der besonders sehenswerten Parochialkirche in der Klosterstraße 67 in Berlin-Mitte statt. Beginn 20 Uhr, Einlass 19 Uhr. Eintritt gegen Spende, die im vollen Umfang der Stiftung zugutekommt. Anmeldung hier.
6. DAV begrüßt Richtlinie zur Prozesskostenhilfe im Strafverfahren
Über zweieinhalb Jahre nach Vorlage des Entwurfs konnten sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der EU am 30. Juni auf einen Kompromiss zur Richtlinie zur Prozesskostenhilfe in Strafverfahren einigen. Der Deutsche Anwaltverein hatte das Gesetzgebungsverfahren eng begleitet und begrüßt die neue Richtlinie (s. Pressemitteilung 22/16). Der Richtlinientext umfasst einerseits die Fälle der notwendigen Verteidigung im Sinne der deutschen Strafprozessordnung. Zugleich geht er aber über diese hinaus, indem er auch bei bestimmten Ermittlungsmaßnahmen, etwa bei Tatortrekonstruktionen und Gegenüberstellungen, ein Recht auf Prozesskostenhilfe vorsieht. Zudem wird das Recht des Beschuldigten auf Prozesskostenhilfe in Fällen des Europäischen Haftbefehls gestärkt – sowohl in dem Staat, der den Haftbefehl erlässt, als auch in dem Staat, der diesen vollstreckt. Jetzt müssen Rat und Parlament den Text billigen, bevor eine Umsetzungsfrist von 30 Monaten beginnt.
7. Kenia: Anwaltschaft weltweit bestürzt über Ermordung von Anwalt Kimani
In der vergangenen Woche wurden Anwalt Willie Kimani, sein Mandant Josephat Mwenda sowie ihr Fahrer Joseph Muiruri unweit der kenianischen Hauptstadt Nairobi ermordet aufgefunden. Alle verschwanden unmittelbar nach einer Gerichtsverhandlung, die einen Zusammenhang zur Überschreitung polizeilicher Machtbefugnisse aufweist. Anwalt Kimani arbeitete für die Organisation „International Justice Mission“, die mit juristischen Mitteln u. a. gegen Menschenhandel und moderne Sklaverei kämpft. Die Freiheit, die Verteidiger von Menschenrechten genießen, ist generell ein wichtiger Gradmesser für die Rechtstaatlichkeit eines Staatswesens. Eine Koalition aus NGOs sowie mehrere diplomatische Vertretungen, darunter die Deutsche Botschaft in Nairobi, haben eine umfassende Aufklärung der Morde angemahnt.
8. Türkei: DAV bestürzt über Welle terroristischer Gewalt, zugleich weiterhin aufmerksamer Prozessbeobachter
Die schrecklichen Anschläge in der Türkei, zuletzt am Istanbuler Atatürk-Flughafen, beschäftigen auch die Anwaltschaft. In zwei Schreiben an den DAV Türkei sowie an den Dachverband der türkischen Anwaltskammern hat der DAV sein tiefes Mitgefühl zum Ausdruck gebracht und seine Solidarität versichert. Es geht dem DAV auch darum, deutlich zu machen, dass der Terror nicht allein die türkischen Kolleginnen und Kollegen betrifft, sondern ebenso auf das friedliche Zusammenleben in unserem Land abzielt. Weiterhin beobachtet der DAV vor Ort das sog. KCK-Verfahren (s. AnwBl 2014, 440 f.). Den angeklagten Anwältinnen und Anwälten wird darin die Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation allein deshalb vorgeworfen, weil sie kurdische Angeklagte vor Gericht verteidigt haben. Der erst 14. Verhandlungstag seit 2012 gab insoweit Anlass zur Hoffnung, als dass der Schluss der Verhandlung – dabei gänzlich ohne eigene Beweisaufnahme vor dem erkennenden Gericht – vorerst abgewendet wurde. Die 19. Istanbuler Strafkammer erklärte am 28. Juni 2016, zunächst die Entscheidung des Verfassungsgerichts über die Garantie des gesetzlichen Richters im Falle der Fortsetzung einer Verhandlung bei völliger Neubesetzung des Gerichts abwarten zu wollen.
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