DAV-Depesche Nr. 26/19

Anwaltspraxis

Haben Sie schon ein Texterkennungsprogramm?

Ab dem 1. Juli 2019 sind Dokumente, die über den elektronischen Rechtsverkehr versendet werden, grundsätzlich auch in durchsuchbarer Form im Dateiformat PDF zu übermitteln. Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 1 der Elektronischen Rechtsverkehr-Verordnung ERVV. Insbesondere eingescannte Dokumente werden oft noch nicht mit einer Texterkennung erstellt, es sei denn Ihr Scanner hat bereits die entsprechende Software. Doch das allein genügt nicht. Denn auch Dokumente, die Ihre Mandanten Ihnen elektronisch übermitteln und die als Anlagen in einer Klage verwendet werden sollen, müssen die Anforderungen der ERVV erfüllen. Deswegen könnte eine Nachbearbeitung erforderlich sein. Weitere Informationen dazu finden Sie im beA-Newsletter der BRAK vom 10. Januar 2019 sowie vom 31. Mai 2019. Auch wenn Sie beabsichtigen Ihr beA aktiv erst ab 2022 zu nutzen, könnte es sinnvoll sein, neue Mandatsunterlagen frühzeitig nach diesen Vorgaben zu erstellen. Denn Sie werden eventuell heute in der Kanzlei erstellte Unterlagen für künftige Verfahren verwenden wollen.

 

Anwaltspraxis

EU-Recht: Pflichtverteidiger schon im Vorverfahren - Musterantrag

Alle im Strafverfahren tätigen Anwältinnen und Anwälte aufgepasst! Seit dem 25. Mai 2019 gilt die sogenannte PKH-Richtlinie der EU unmittelbar, weil Deutschland sie nicht rechtzeitig umgesetzt hat. Danach ist ein Pflichtverteidiger, anders als bisher, schon frühzeitig im Vorverfahren beizuordnen. Das Anwaltsblatt hilft mit einem Musterantrag.

Information

Satzungsversammlung: Wahlbeteiligung sinkt auf 16,66 Prozent

Für die 7. Satzungsversammlung sind 91 Anwältinnen und Anwälte in allen Kammern gewählt worden. Das Interesse der Anwaltschaft an der Satzungsversammlung ist geschwunden: Die Wahlbeteiligung sank von rund 27 Prozent 2015 auf 16,66 Prozent. Warum Plätze frei bleiben, wer gewählt worden ist und wo die Wahlbeteiligung am höchsten und am niedrigsten war, verrät das Anwaltsblatt. Die Satzungsversammlung darf vor allem neue Fachanwaltschaft einrichten.

Information

Polnische Justizreformen auf der Kippe

Teile der polnischen Justizreformen verstoßen gegen EU-Recht. Der EuGH urteilte am 24. Juni 2019 in der Rs. C-619/18, dass die 2017 beschlossene Zwangspensionierung von Richtern zu eng mit der richterlichen Unabhängigkeit verknüpft und daher europarechtswidrig ist. Ausständig ist ein Urteil über das unterschiedliche Ruhestandsalter für Männer und Frauen. Laut den Schlussanträgen des Generalanwalts Tanchev vom 27. Juni 2019 genügt die neu geschaffene Disziplinarkammer nicht den Anforderungen an die richterliche Unabhängigkeit. Im Februar 2019 tauschte sich der DAV mit dem Warschauer Kammerpräsidenten Mikołaj Pietrzak zu den Auswirkungen der Justizreformen auf die polnische Anwaltschaft aus.

Information

Erfolg: Mehr Leser auf anwaltauskunft.de

anwaltauskunft.de hat im Mai deutlich mehr Leser als im Vormonat verzeichnet. Knapp 781.000 Menschen besuchten das Portal – im April waren es noch 767.000. Sie riefen insgesamt 1.184.000 Seiten auf. Fast neun von zehn Lesern kommen über Google auf die Artikel. Sieben Prozent rufen die Seite direkt auf, ein kleiner Teil greift über soziale Medien zu. Die meisten Menschen sind dabei mobil unterwegs: Mehr als jeder 6. liest die Artikel auf dem Handy.

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