DAV-Depesche Nr. 26/23

Anwaltsberuf

Erfolgshonorar – ist doch verboten, oder?

Schon jetzt bietet das geltende Recht verschiedene Möglichkeiten, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren; von einem vollständigen Verbot kann also keine Rede sein. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war die Anwaltschaft gefordert, das bis dato geltende Verbot zu lockern. Der Beitrag im Anwaltsblatt gibt einen Überblick über die Möglichkeiten und den Diskussionsstand. Den Denkanstößen des Autors folgend, könnte für den Bereich der anwaltlichen Beratung mehr ermöglicht werden.

Rechtspolitik

DAV-Stellungnahme zur Arbeitszeiterfassung

Nach den Entscheidungen des EuGH und des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung hatte das Bundesarbeitsministerium im April einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der innerhalb der Bundesregierung jedoch noch umstritten ist. Der DAV weist in seiner Stellungnahme durch den Ausschuss Arbeitsrecht auf Unstimmigkeiten im Verhältnis zu § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, § 17 Abs. 1 MiLOG sowie § 2 Abs. 1 NachweisG hin. Bestehende Streitfragen zur Arbeitszeit, etwa die Behandlung von Reisezeiten, sollten im Zusammenhang mit der Pflicht der Arbeitszeiterfassung geregelt werden. Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für sog. autonome Arbeitnehmer im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie sollte der Gesetzgeber unmittelbar selbst regeln und nicht den Tarifpartnern überlassen.

Anwaltsberuf

BRAO: Tätigkeitsverbot – Vorsicht im Umgang mit widerstreitenden Interessen

Mit der BRAO-Reform ist das Tätigkeitsverbot bei anwaltlicher Vorbefassung neu geregelt worden. Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden. Das gilt auch im Revisionsverfahren, entschied der BGH und nahm eine etwaige Interessenkollision näher unter die Lupe. Mehr dazu im Anwaltsblatt.

Rechtspolitik

DAV macht ergänzende Vorschläge für modernes Stiftungsrecht

Im Rahmen seiner DAV-Stellungnahme Nr. 47/23 zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns unterbreitet der DAV ergänzende Vorschläge, um den Erwartungen des Rechtsverkehrs an ein modernes Stiftungsrecht noch umfassender gerecht zu werden: Der DAV schlägt durch seinen Ausschuss Erbrecht vor, das auf Bundesebene geplante Stiftungsverzeichnis um Angaben zur Vertretungsbefugnis und zur Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe zu ergänzen und durch Einführung einer Stiftungsaufsichtsbeschwerde den verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz zu verbessern.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 254 Pressemeldungen erwähnt – hier eine kleine Auswahl:

Im Zuge der Cannabis-Legalisierung steht auch eine THC-Grenzwertanpassung im Straßenverkehr zur Debatte. Diskutiert wird etwa eine Anhebung auf 3,5 ng/ml, wie LTO berichtet. Andreas Krämer, Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, sei für diese Variante offen: „Diese noch sehr defensive Anhebung kann jedenfalls auch bei nicht zu erreichender Einzelfallungerechtigkeit eine pragmatische Lösung sein, um wenigstens die Fälle aus der verkehrsrechtlichen Kriminalisierung herauszunehmen, die keine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen.“

Für die Lausitzer Rundschau (Abo/Print) erläutert Cornelia Süß, Mitglied des DAV-Vorstands sowie des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Verkehrsrecht, Fallkonstellationen, in denen Ersthelfer:innen bei Verkehrsunfällen wiederum zum Opfer von Folgeunfällen werden. In Betracht kämen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, aber auch strafrechtliche Ermittlungen gegen die Zweitunfall-Verursacher.

Über eine Fortbildung der anderen Art berichtet LTO: Mitglieder der ARGE Baurecht konnten in einem Schauspiel-Workshop der Berliner Schauspielschule Ernst Busch spielerisch die Nutzung und Wirkung nonverbaler Kommunikation ausprobieren.

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