DAV-Depesche Nr. 27/15

1. DAV beim BVerfG: Keine Überwachungsmaßnahmen bei Anwältinnen und Anwälten

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag das BKA-Gesetz von 2009 auf den Prüfstand gestellt. Das Gesetz gibt dem BKA weitreichende Befugnisse zur Überwachung von Wohnungen und Computern bei der Gefahrenabwehr. Die Hauptkritik des DAV am BKA-Gesetz hat in der mündlichen Verhandlung eine Anwältin aus dem DAV-Verfassungsrechtsausschusses vorgetragen. Der DAV hält die Verfassungsbeschwerde gegen § 20 u BKA-Gesetz für begründet. Anwaltliche Berufsgeheimnisträger seien in gleicher Weise vor Überwachungsmaßnahmen zu schützen wie Strafverteidiger. Eine solche Gleichstellung ist nach Auffassung des DAV nicht nur zweckmäßig, sondern auch verfassungsrechtlich geboten. Der DAV hat sich am Dienstag auch mit einer Pressemitteilung geäußert. Mit einem Urteil wird im Herbst gerechnet.

2. Die Luxemburgische EU-Ratspräsidentschaft hat begonnen

Am Mittwoch den 1. Juli 2015 hat Luxemburg die EU-Ratspräsidentschaft von Lettland übernommen. Die Prioritäten sollen ausweislich des Arbeitsprogramms an die lettischen Prioritäten anknüpfen. Insbesondere sollen Kommission, Rat und EU-Parlament bis Ende des Jahres einen Kompromiss zur Datenschutz-Grundverordnung erzielen, um den Datenschutz fit für das Internetzeitalter zu machen. Zudem sollen im Rat die Diskussionen zur Europäischen Staatsanwaltschaft voranschreiten. Im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit im Familienrecht soll der Besitzstand insbesondere bzgl. des ehelichen Güterstands und der Vermögensauswirkungen für eingetragene Partnerschaften vervollständigt werden. Im Geistigen Eigentum sollen schließlich u.a. die Überlegungen zur Modernisierung des Urheberrechts weitergeführt werden.

3. Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in China

Gestern endete das 15. Rechtssymposium im Rahmen des Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialogs in Peking. Zwei Tage lang diskutierten 60 Experten aus Deutschland und China das Thema „Rechtliche Systeme und Mechanismen gegen häusliche Gewalt“. Die chinesische Führung hat erkannt, dass die Qualität des rechtlichen Rahmens neben der wirtschaftlichen Bedeutung immer mehr auch Standortfaktor für politische und soziale Stabilität darstellt. Der Kampf gegen häusliche Gewalt ist zur innenpolitischen Herausforderung geworden. Auch in Deutschland wurde das Thema noch vor dreißig Jahren bagatellisiert. Das Thema des diesjährigen Rechtsstaatssymposiums eignete sich daher ganz besonders, um voneinander zu lernen. Auch die Rolle und Bedeutung einer unabhängigen Anwaltschaft kam zur Sprache. „Staatliches Versagen darf nicht dazu führen, dass das Opfer der Willkür des Stärkeren ausgeliefert ist“, betonte DAV-Präsident Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg in Peking. Für die Anwaltschaft referierten die Rechtsanwältinnen Dr. Margarete Gräfin von Galen (BRAK) und Inge Saathoff (DAV).

4. DAV: Weiterer Nachbesserungs- und Konkretisierungsbedarf im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

Der am 2. Juni 2015 vorgelegte Referentenentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat aus Sicht des DAV noch erheblichen Nachbesserungs- und Konkretisierungsbedarf. Dies geht aus der aktuellen DAV-Stellungnahme Nr. 33/2015 hervor. Die Kritik trifft auch den jetzt vorgelegten Kabinettsentwurf. Leider wurde die Gelegenheit nicht wahrgenommen, die Erbschaftssteuer mit niedrigen Steuersätzen und Stundungsmöglichkeiten für Betriebe und einer realistischen Bewertung von Familienunternehmern grundlegend zu überarbeiten.

5. Werbemöglichkeiten für Ihre Kanzlei

Werbung wird auch für Anwälte immer wichtiger. Denn viele Menschen scheuen auch dann, wenn es eigentlich erforderlich wäre, den Gang zum Anwalt. Sei es, weil sie zu hohe Kosten befürchten, sei es, weil sie nicht darüber informiert sind, wann sie unbedingt einen Anwalt einschalten sollten und welche Vorteile er ihnen bringt. Genau dort setzt die Werbekampagne des DAV an, von der Sie genauso profitieren können wie von den verschiedenen Werbemitteln unseres Online-Shops. Hier finden Sie Anzeigenmotive, Postkarten, Plakate, Faltblätter sowie Werbemittel für (potentielle) Mandanten.

6. Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen – IBA-eyeWitness to Atrocities app

Mit Hilfe einer neuen smartphone app sollen Augenzeugen bei der Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen helfen. Mit der App können Bilder und/oder Videos aufgenommen und verschlüsselt an die International Bar Association (IBA) übermittelt werden. Denn häufig fehlen geeignete und authentische Beweise zur Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen. Zwar nimmt die Verbreitung von Dokumenten in Social Media Kanälen zu, die Urheber sind aber meist anonym, auch Zuordnungen von Ort und Zeit sind oftmals schwierig. Das könnte sich künftig ändern: Die IBA will sich für die weltweite Verbreitung der app einsetzen. Die app registriert die Metadaten und die Strafverfolgungsbehörden erhalten alle relevanten Informationen (zum Download für alle Android smartphones).

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