1. CCBE und DAV starten Rechtsberatung für Flüchtlinge auf Lesbos
Der Deutsche Anwaltverein ermöglicht gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) seit dieser Woche eine individuelle Rechtsberatung für Flüchtlinge auf der griechischen Insel Lesbos. Im Rahmen der Initiative „European Lawyers in Lesvos“ werden jeweils zwei europäische Anwälte mindestens zwei Wochen vor Ort sein und Flüchtlinge aus dem Flüchtlingslager in Moria beraten. Die Anwälte arbeiten ehrenamtlich. „Für ein rechtsstaatliches Verfahren ist es unabdingbar, dass jeder, der Rechtsrat benötigt, auch einen Anwalt oder eine Anwältin konsultieren kann“, sagte der DAV-Präsident Ulrich Schellenberg bei der Präsentation des Projekts vor der Bundespressekonferenz in Berlin. Zahlreiche europäische Anwaltsorganisationen unterstützen das Projekt.
2. Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren (§ 169 GVG)
Der DAV steht einer behutsamen Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren grundsätzlich offen gegenüber. Ob der vom BMJV vorgelegte Referentenentwurf zur Modifizierung des § 169 GVG allerdings ausreichend auf die schutzbedürftigen Belange der Verfahrensbeteiligten eingeht, bleibt zu hinterfragen. Insbesondere muss bei der vorgesehenen Übertragung von Urteilsverkündungen bei den obersten Bundesgerichten darauf geachtet werden, dass nur Rechtsfragen vermittelt werden und Aufnahmen von den Verfahrensbeteiligten während der Verkündung unterbleiben. Näheres können Sie der Stellungnahme entnehmen.
3. DAV weiterhin für Start des beA am 29. September 2016
Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme 37/2016 die Klarstellungen im Referentenentwurf einer Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (Rechtsanwaltsverzeichnis- und ‑postfachverordnung – RAVPV). Der Verordnungsentwurf regelt, dass bis 1. Januar 2018 keine Nutzungspflicht besteht und macht den Weg frei für eine Übergangsphase ab dem 29. September 2016 indem er die Einrichtung eines empfangsbereiten Postfachs verlangt und damit auf die AGH-Beschlüsse vom 6. Juni 2016 reagiert. Nur so kann eine weitere Verschiebung des Starttermins verhindert werden.
4. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), SWR und Justizpressekonferenz
Am 5. Juli 2016 war der DAV in der Residenz des Rechts durch seinen Präsidenten Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg in Karlsruhe präsent. Zunächst zu einem Antrittsbesuch beim Präsidenten des Bundessverfassungsgerichts Prof. Dr. Andreas Voßkuhle. Die Themen waren insbesondere der Wunsch der Anwaltschaft, z. B. das anwaltliche Perspektiven bei den Senatsbesetzungen am Bundesverfassungsgericht berücksichtigt werden. Bei den vergangenen Besetzungen wurde die Anwaltschaft nicht berücksichtigt. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts gab seine Zusage, dass die Anwaltschaft hier das Gericht an ihrer Seite bei ihren Wünschen hätte.
Des Weiteren stand der DAV-Präsident dem SWR-Hörfunk beim „Radio Report Recht“ als Interviewpartner zur Verfügung. Es ging um das Thema „Strafrecht als Allheilmittel? Der ständige Ruf nach schärferen Gesetzen“. Dabei ging es auch um die Frage, dass bei den Änderungen im Sexualstrafrecht Hoffnungen geweckt würden, die auf Beweisebene bei den Gerichten wahrscheinlich so nicht Stand halten werden können. Nicht umsonst lehnen Richterschaft, Polizei und Anwaltschaft die Änderungen in dieser Form ab. Den Beitrag der Hörfunkredaktion Recht und Justiz können Sie hier hören.
Auf Einladung der Justizpressekonferenz sprach Rechtsanwalt Schellenberg am Abend noch auf deren jour fixe. Thema war hier die Reform der Tötungsdelikte sowie weitere aktuelle rechtspolitische Fragen. Neben zahlreichen in Karlsruhe akkreditierten Pressevertretern waren ebenfalls viele BGH-Richterinnen und Richter, unter anderem auch die Präsidentin Limperg, sowie drei Generalbundesanwälte (zwei davon a. D.) dabei, um die Vorstellungen zu diskutieren.
5. DAV-LL.M. Masterprogramm „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“
Der DAV-Masterstudiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ schafft die notwendige Verbindung aus Theorie und Praxis für Anwältinnen und Anwälte, Assessoren und Referendare. Der Fernstudiengang in Kooperation mit der Fernuniversität Hagen kann während des Referendariats oder berufsbegleitend in Voll- oder Teilzeit durchgeführt werden. Dank des Online-Zugangs zu allen Studienmaterialien ist das Lernen zeitlich und örtlich flexibel möglich. Präsenzveranstaltungen bieten zusätzlich Inhalte wie Rollenspiele und Workshops, die Kompetenzen wie Rhetorik, Verhandlungsführung und Streitschlichtung schärfen. Der verliehene LL.M.-Titel macht Kompetenz und Qualifikation nach außen sichtbar. Weitere Informationen zu diesem Angebot finden Sie hier.
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