1. Geheimnisschutz und Outsourcing neu geregelt
In seiner letzten Sitzung vor der Wahl in der Nacht zum 30. Juni beschloss der Bundestag das „Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“. Das Gesetz muss am 22. September noch den Bundesrat passieren, ehe es ausgefertigt und verkündet werden kann. Die wichtigen Änderungen im Straf- und Berufsrecht treten dann einen Tag später in Kraft. Eine erste Übersicht zu den Neuerungen für die Anwaltspraxis finden Sie im Anwaltsblatt.
2. Soldan Institut: GbR bei Anwälten ungebrochen beliebt
Kleinkanzleien dominieren nach wie vor deutlich den deutschen Rechtsdienstleistungsmarkt. Unverwüstliche Rechtsform bleibt dabei die GbR. Das hat eine Studie des Soldan Instituts ergeben. 88 Prozent der in einer GbR arbeitenden Anwältinnen und Anwälte sind in einer örtlichen Sozietät tätig, nur 12 Prozent in einer überörtlichen. Ein Drittel aller befragten Anwältinnen und Anwälte führen ihre Kanzlei als Ein-Personen-Unternehmen. Die Studie stellt das Anwaltsblatt vor.
3. EU-Kommission: Anwälte risikoanfällig für Geldwäsche
Die EU-Kommission schätzt die Risikoanfälligkeit für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Dienstleistungen durch Rechtsanwälte und Notare als sehr hoch ein. Dies geht aus einem Risikobewertungsbericht der EU-Kommission auf Basis der 4. Geldwäscherichtlinie hervor. Der Bericht sowie die Anhänge 1 und 2 enthalten eine nach Risikobereichen aufgeschlüsselte Bestandsaufnahme sowie eine Liste der bevorzugten Geldwäschemethoden von Straftätern. Zu den im Bericht analysierten Risikobereichen zählen neben dem Finanzsektor auch Berufsgruppen wie die Rechtsanwälte. Als typische Risikoszenarien hat die EU-Kommission hier den Missbrauch von Anderkonten sowie Firmengründungen unter „verschleierten“ Strukturen ausgemacht. Bemängelt wird in dem Bericht die geringe Anzahl an Verdachtsmeldungen sowie die häufig nicht durchgreifende Berufsaufsicht. Die Berufsorganisationen sollen daher Jahresberichte zu Verdachtsmeldungen vorlegen und Fortbildungsmöglichkeiten anbieten. Zudem unterliege das Berufsgeheimnis in den Mitgliedsstaaten einem unterschiedlichen Verständnis, was es der organisierten Kriminalität ermögliche, es zu ihrem Schutz zu nutzen.
4. DAV sieht sich bestätigt: Vorratsdatenspeicherung vorerst ausgesetzt
Die Bundesnetzagentur hat die ab Juli 2017 geplante umfassende Speicherpflicht für Telekommunikationsanbieter vorläufig ausgesetzt. Grund dafür ist ein Beschluss des OVG NRW vom 22.06.2017- AZ: 13 B 238/17. Das Gericht hält die Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit dem Unionsrecht. Der DAV hatte sich schon frühzeitig gegen die anlasslose Speicherpflicht ausgesprochen (DAV-SN 25/15). Das BVerfG und auch der EuGH haben zu Recht hohe Hürden für eine Vorratsdatenspeicherung aufgestellt. Entscheidungen über die erhobenen Verfassungsbeschwerden werden erst in 2018 erwartet.
5. Sichern Sie sich die letzten Plätze!
Brahms, Beethoven und Britten am 9. Juli in Berlin genießen und Gutes tun
Auch in diesem Jahr veranstalten wir wieder ein Benefizkonzert für die DAV-Stiftung "Contra Rechtsextremismus", zu dem wir Sie herzlich einladen. Diesmal zur besten Matinée-Zeit in der von Schinkel erbauten St. Elisabeth-Kirche in Berlin-Mitte am Sonntag, 9. Juli 2017, 11 Uhr, Invalidenstraße 3, 10115 Berlin.
Wir freuen uns sehr, namhafte Künstler gewonnen zu haben, die pro bono auftreten werden: Die Violinistin Gergana Gergova, der Cellist Alban Gerhardt und das c/o chamber orchestra. Gespielt werden Stücke von Johannes Brahms (Doppelkonzert), Ludwig van Beethoven (7. Sinfonie) und Benjamin Britten (Sinfonietta op. 1).
Es sind noch einige wenige Plätze frei. Sichern Sie sich hier Ihr Ticket. Spenden Sie hier für die Stiftung.
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