DAV-Depesche Nr. 27/18

1. DAV wirbt für beA-Testphase – beA-Client-Security zum Download online

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat gestern die beA-Client-Security zum Download zur Verfügung gestellt, nachdem Secunet die Software geprüft hat. Der DAV wirbt nun für eine beA-Testphase vor dem Neustart des beA. Warum dafür keine Gesetzesänderung nötig ist, wie es mit dem beA weitergeht und wieso die Bundesnotarkammer jetzt für die beA-Karte abrechnet, lesen Sie beim Anwaltsblatt.

2. Kooperation: „FAZ Einspruch“ und FAZ

Seit dem 27. November 2017 gibt es „FAZ Einspruch“. Dieses tägliche Digital-Angebot der FAZ richtet sich speziell an Juristen. Es ist gut, wenn sich ein großer Zeitungsverlag dazu entschließt, einen rechtspolitischen Newsletter mit juristisch interessanten Beiträgen zu etablieren. Dies und die Möglichkeit des vergünstigten Bezugs für Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine, waren Grund für die Kooperation. Dabei kann man den „Einspruch“ auch mit dem Bezug der FAZ zu besonderen Konditionen abonnieren. Ob im Kombi-Angebot oder einzeln – Sie haben die Wahl. Weitere Informationen rund um die neue Kooperation auf der DAV-Webseite. Sie wollen FAZ Einspruch näher kennenlernen? Hier gelangen Sie zur Ausgabe des Einspruch Magazins vom 4. Juli 2018, welches Ihnen kostenfrei offen steht.

3. Große Mitgliederstatistik der BRAK: Frauenanteil steigt

Die Zukunftsstudie des DAV hatte schon 2013 darauf hingewiesen: Die Anwaltschaft wird weiblich. Die aktuellen Statistikzahlen der BRAK zeigen, dass der Frauenanteil in der Anwaltschaft weiter langsam von 34,37 Prozent zum 1. Januar 2017 auf 34,77 Prozent zum 1. Januar 2018 gestiegen ist. Bei den allein als „Syndikusrechtsanwalt“ zugelassenen Anwältinnen und Anwälten liegt der Frauenanteil bei 54,7 Prozent. Mehr zu den Zahlen der BRAK hat das Anwaltsblatt.

4. DAV kritisiert gezielte Verhinderung der Wiederwahl des türkischen UN-Richters Aydin Akay

Bereits 2016 wurde er unter Verstoß gegen seine Immunität in seiner türkischen Heimat wegen angeblicher „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ verhaftet und zu 7 ½ Jahren Haft verurteilt, bis zur Berufungsentscheidung jedoch auf freien Fuß gesetzt. Eine (anlass- und rechtsgrundlose) Information der türkischen Regierung an das UN-Generalsekretariat, Akay würde nicht mehr über das erforderliche Maß richterlicher Tugend verfügen, führte nun dazu, dass er im Gegensatz zu allen anderen Richtern nicht erneut ernannt wurde. Die erfolgreiche Einflussnahme einer Regierung auf ein unabhängiges internationales Gericht ist ein Skandal. Mehr dazu in der DAV-Pressemitteilung.

5. Anker- und Transitzentren: Zugang zum Recht muss gewährleistet sein!

Der DAV weist auf gravierende Schwachstellen der geplanten Ankerzentren des Bundesinnenministers hin. In den Einrichtungen muss eine Rechtsberatung gewährleistet werden, fordert Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser, Vorsitzender des geschäftsführenden Ausschusses Migrationsrecht. Gerade die Finanzierung eines Rechtsbeistandes müsse geklärt sein. Aber auch die viel diskutierten Transitzonen weisen Probleme auf: DAV-Präsident Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg wies gegenüber dem Handelsblatt darauf hin, dass die Pläne noch sehr unausgegoren seien. Auf diese Weise bestünde die Gefahr, falsche Erwartungen zu wecken.

6. Podiumsdiskussion und Preisverleihung zum DAV-Schülerwettbewerb „Unrecht – Juristinnen und Juristen nach 1945“

Auf der Preisverleihung des diesjährigen Wettbewerbs wurde die Ulmer Abiturientin Anna Weingärtner mit dem ersten Preis ausgezeichnet. Auf der anschließenden Podiumsdiskussion berichtete BGH-Präsidentin Bettina Limperg über den Umgang des BGH mit einer Gedenktafel, die Tätern und Opfern gleichermaßen gedenkt. Rechtsanwalt Günther Feld erzählte anschaulich über seine Erfahrungen als Nebenkläger im Lüneburger Auschwitzverfahren. Janwillem van de Loo stellte mit einem Blick in die Zukunft fest, warum die Umbenennung des Palandts längst überfällig ist. Die Veranstaltung bot einen guten Überblick über die oftmals schwierige Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in den juristischen Berufen. Mehr dazu im Anwaltsblatt.

7. BGH: Gebührenunterschreitung bei Notaren – Strafbarkeit droht

Verzichtet der Notar auf einen Teil der Gebühren, um sich so Folge-Beurkundungen zu sichern, können Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit im Amt drohen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Nun muss das Landgericht Flensburg entscheiden. Die Hintergründe zu dem Urteil des 5. Strafsenats des BGH, die Folgen für die Notarpraxis und warum der vom BGH eingeschlagene Weg falsch sein könnte, erläutert das Anwaltsblatt.

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