DAV-Depesche Nr. 27/21

Information

„Auf ein Wort“: neue Videobotschaft der DAV-Präsidentin an die Mitglieder

Zum Start des 3. Quartals wendet sich DAV-Präsidentin Edith Kindermann wieder mit einer Videobotschaft aus ihrer Reihe „Auf ein Wort“ an die DAV-Mitglieder. BRAO, Legal Tech, Notariat, juristische Ausbildung: Kindermann erläutert, was mit den vielen berufsrechtlichen Gesetzen, die Bundestag und Bundesrat teils auf den letzten Metern beschlossen haben, an Neuerungen ansteht. Und sie gibt einen Ausblick, was insbesondere in Sachen Digitalisierung in nächster Zeit noch zu diskutieren ist.

Anwaltspraxis

BGH: Sorgfaltspflichten beim beA wie beim Fax – Versand überprüfen

Wird ein fristgebundener Schriftsatz über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an das Gericht übermittelt, muss der erfolgreiche Versand überprüft werden. Hier gilt nichts anderes als bei einer Übersendung per Fax, so der BGH. Was Anwältinnen und Anwälte beachten müssen, erläutert das Anwaltsblatt.

Rechtspolitik

DAV-Initiativstellungnahmen zum Migrationsrecht

Bleiberecht bei Ausbildungsabschluss während des Asylverfahrens

Der DAV fordert ein Bleiberecht für Geflüchtete, die bereits vor Abschluss ihres Asylverfahrens erfolgreich eine Ausbildung abgeschlossen haben. Auf diese Fallkonstellation ist die „3 + 2-Regelung“ nicht anwendbar, da diese voraussetzt, dass die Betroffenen zumindest für einen Tag während der Berufsausbildung im Besitz einer Ausbildungsduldung waren. Der DAV unterbreitet in seiner Initiativstellungnahme Nr. 44/2021 verschiedene Vorschläge, um diese Regelungslücke zu schließen.

Titelerteilung nach Verantwortungsübergang bei Sekundärmigration von Flüchtlingen

Bei Sekundärmigration, also der Wanderung von Schutzberechtigten innerhalb der EU, wird die Situation der Geflüchteten bisher weder vom Unionsrecht noch vom nationalen Recht befriedigend gelöst. Dies führt zu einer uneinheitlichen Rechtsanwendung und zu Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen. Der DAV fordert in seiner Initiativstellungnahme Nr. 45/2021 die analoge Anwendung von § 25 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz – die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis – für im Ausland anerkannte Flüchtlinge nach Verantwortungsübergang.

Anwaltspraxis

Das Erfolgshonorar kommt – was die Anwaltschaft jetzt wissen muss

Anwältinnen und Anwälte dürfen bald Erfolgshonorare vereinbaren – nun gilt es, diese neue Freiheit auch praktisch umzusetzen. Worauf es bei der betriebswirtschaftlichen Kalkulation ankommt, verrät Andreas Schnee-Gronauer im Anwaltsblatt – und liefert gleich eine Kalkulationstabelle für die Praxis mit. Welche drei Fallgruppen des Erfolgshonorars überdies ab 1. Oktober 2021 möglich sein werden, erläutert Hans-Jochem Mayer, ebenfalls im Anwaltsblatt.

Rechtspolitik

DAV kritisiert geplantes Versamm­lungs­gesetz in NRW

Der DAV kritisiert das umstrittene Versammlungsgesetz der schwarz-gelben Landesregierung in Nordrhein-Westfalen scharf. Die Kritik (siehe Pressemitteilung Nr. 22/2021) richtet sich insbesondere gegen die Regelungen zu Videoaufnahmen durch die Polizei, zur Versammlungsanmeldung sowie zu einer Verschärfung des Uniformierungsverbots. Stattdessen setzt sich der DAV für die Wahrnehmung und den Schutz des Demonstrationsrechts ein und möchte Verunsicherung vermeiden. Das Versammlungsgesetz wird voraussichtlich im September wieder auf der Agenda des Landtags in NRW stehen. Siehe hierzu auch die Presseschau unten.

Rechtspolitik

Änderung der StPO gilt seit 1. Juli 2021: Was die Praxis wissen sollte

Das Gesetz zur Fortentwicklung der StPO ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Es bringt einmal mehr neue Eingriffsbefugnisse für die Ermittlungsbehörden. Erfreulich aus Sicht der Anwaltschaft: Die pauschale Frist für die Revisionsbegründung im Strafverfahren von einem Monat wird in besonders aufwändigen Verfahren verlängert. Die Details zum „Pizza-mit-allem“-Gesetz liefert das Anwaltsblatt.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Beck aktuell greift die Kritik des DAV am geplanten Versammlungsgesetz in NRW auf: Mit ihrem Gesetzentwurf schieße die schwarz-gelbe Landesregierung über das Ziel hinaus. „In der Gesamtschau des Entwurfs drängt sich der Eindruck auf, dass Versammlungen hier als etwas prinzipiell Störendes, jedenfalls als prinzipiell Gefährliches und zu Überwachendes angesehen werden und nicht als etwas, das in einer Demokratie zu fördern ist“, so Wilhelm Achelpöhler, Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht. Auch Netzpolitik berichtet.

Dr. Nathalie Oberthür, Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht, erläutert für die dpa (hier aufgegriffen vom Bonner Generalanzeiger), was für Arbeitnehmende bei Quarantäne nach Urlaub in einem Risikogebiet gilt: So hätten Angestellte zwar keinen Anspruch auf Gehaltszahlung, jedoch auf ein Entgelt in gleicher Höhe, das dem Unternehmen wiederum vom Staat erstattet wird – allerdings nur, sofern die Quarantänepflicht bei Reiseantritt noch nicht bekannt war: „Wenn ein Gebiet nach der Abfahrt zur Risikoregion wird, kann der Arbeitnehmer nichts dafür.“

Die dpa (hier übernommen von der Frankfurter Rundschau) geht der Frage nach, ob und wann der Swimmingpool im eigenen Garten eigentlich eine Baugenehmigung braucht. Rolf Kemper von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht erläutert die Rechtslage.

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