Veranstaltung
DAV Associate Summit – Talks & Drinks
am 19. August 2025, 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr in Frankfurt/Main
Nach dem positiven Feedback zum ersten DAV Associate Summit in Berlin findet am 19. August eine Folgeveranstaltung in Frankfurt/Main statt, die sich wieder speziell an angestellte Anwälte:innen richtet. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion zum Thema „Building a brand – how to succeed as an Associate“ wollen wir herausarbeiten, welche (unterschiedlichen) Ansätze zur Steigerung des eigenen Markenwerts führen und damit zum langfristigen Erfolg in der Kanzlei beitragen können. Wir freuen uns auf inspirierende Einblicke von den Podiumsdiskutanten und auf den Erfahrungsaustausch mit den weiteren Teilnehmern. Im Anschluss an die Paneldiskussion gibt es bei Drinks und Canapés noch genügend Zeit für Gespräche in entspannter Atmosphäre. Alle Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
Anwaltspraxis
Digital per beA? Ja. Aber bitte mit rechtsstaatlicher Sorgfalt
Die Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt versandte an einen Anwalt den Widerruf der Zulassung per beA – schnell, elektronisch, stillschweigend. Der BGH bremste: Ohne Empfangsbekenntnis kein Zugang, ohne empfangsbereiten Willen keine Wirksamkeit. Mehr dazu im Anwaltsblatt.
Information
Wahl neuer Verfassungsrichter
Am Freitag ist im Bundestag die Wahl von zwei neuen Richterinnen und einem Richter für das Bundesverfassungsgericht vorgesehen. Oder muss sogar der Bundesrat ran? Die Wahl ist diesmal besonders spannend, weil die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen zusammen nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit haben. Wenn alle Abgeordneten mitstimmen, fehlen sieben Stimmen, die dann von Linken oder AfD kommen müssten. Dr. Christian Rath, rechtspolitischer Korrespondent u. a. der taz und des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND), beleuchtet fürs Anwaltsblatt, wie gewählt wird.
Information
EU-Rechtsstaatsbericht 2025
Die Aufstockung der Ressourcen der Justiz unter Berücksichtigung europäischer Standards steht an oberster Stelle in den Empfehlungen, die die EU-Kommission in ihrem diesjährigen Rechtsstaatsbericht an Deutschland richtet. Am 8. Juli 2025 wurde der sechste Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der EU veröffentlicht, der auch konkrete Empfehlungen an die einzelnen Mitgliedstaaten enthält und deren Umsetzung bewertet. An mehreren Stellen greift die EU-Kommission Forderungen des DAV, wie etwa zu weiteren Maßnahmen zur Resilienz des Rechtsstaats sowie zu weiteren Anstrengungen im Bereich der Digitalisierung und der Personalausstattung auf, vgl. dazu auch die DAV-Pressemitteilung vom 9. Juli 2025.
Anwaltsberuf
Finden Sie die besten Köpfe für Ihre Kanzlei – im Anwaltsblatt Stellenmarkt!
Schalten Sie Ihre Stellenanzeige dort, wo Juristinnen und Juristen gezielt suchen: im Stellenmarkt des Anwaltsblatts. Ob Berufseinsteiger oder erfahrene Fachkraft, Kanzleiverkauf oder Partnerschaft – hier erreichen Sie Ihre Zielgruppe direkt. Für die Aufnahme in die nächste Printausgabe ist der Redaktionsschluss am 15. Juli – online können Anzeigen jederzeit geschaltet werden. Wenden Sie sich gern an stellenmarkt@anwaltverein.de oder stellen Sie Ihre Anzeige in wenigen Minuten selbst online ein.
Umfrage
Wenn das beA ein Haustier wäre …?
Klingt schräg? Ist aber eine echte Frage in unserer neuen Umfrage! Technikfrust, Gerichtsvorgaben, eEB-Wirrwarr – das beA bietet reichlich Zündstoff. Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen, Ärgernisse und Wünsche rund um das besondere Anwaltspostfach mit. Wir sammeln Anekdoten, Ärgernisse und Anregungen für die nächste Ausgabe des Anwaltsblatts. Machen Sie mit – es dauert nur vier Minuten! Hier geht es zur Umfrage.
Ihre Mitgliedschaft
Neuer DAV-Kooperationspartner: BRYTER bringt KI in die Kanzleien
Der DAV startet ab sofort eine neue Kooperation mit BRYTER, einem der führenden Player bei der Entwicklung digitaler Kanzlei-Tools. Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine erhalten exklusiv 20 % Rabatt auf BEAMON AI – den KI-gestützten Kanzlei-Assistenten zur Unterstützung beim Erstellen juristischer Texte, Recherche, Aktenzusammenfassungen und Dokumentenanalyse. DSGVO-konform, in Deutschland gehostet und ohne Verletzung des § 203 StGB. Weitere Informationen zur Kooperation finden Sie im internen Mitgliederbereich.
Rechtspolitik
DAV fordert Änderungen bei Anpassungsgesetzen an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)
Der DAV ordnet in seiner Stellungnahme Nr. 31/25 die aktuellen Gesetzentwürfe zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) als unübersichtlich und schwer handhabbar ein. Er fordert eine detaillierte Gesetzesbegründung sowie klare Anwendungshinweise. Die geplanten Regelungen zu Haft, Bewegungsfreiheit und Rechtsschutz – insbesondere der Zugang zu anwaltlicher Beratung – genügen nicht den rechtsstaatlichen Anforderungen. Der DAV lehnt neue Haftformen, insbesondere für Minderjährige, ab und fordert Verbesserungen beim Familiennachzug und die Abschaffung der Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 235 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:
Beck-aktuell berichtet über den aktuellen Rule of Law Report der EU-Kommission. DAV-Präsident Stefan von Raumer betont: „Der Bericht spiegelt unsere beim Deutschen Anwaltstag thematisierte Forderung wider, beim Schutz der Resilienz nicht bei der Reform des Bundesverfassungsgerichts stehen zu bleiben.“ Neben der Justiz rückt die Kommission auch die Anwaltschaft als tragende Säule des Rechtsstaats in den Fokus. Der DAV würdigt ausdrücklich, dass die Kommission die Rolle der freien Berufe betont und dabei auf die Europaratskonvention zum Schutz der Anwaltschaft verweist.
Volksverhetzung oder Meinungsfreiheit? Correctiv rollt die Causa „Shlomo Finkelstein“ auf, ein Youtuber, der 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und vergangenes Jahr wegen Verstoßes gegen Auflagen verhaftet wurde. Prof. Dr. Ali B. Norouzi, stv. Vorsitzender des Strafrechtsausschusses, erläutert: „Er hat gegen Bewährungsauflagen verstoßen und damit das Vertrauen widerlegt, auf dem die Bewährungsstrafe beruhte. Deshalb ist er verhaftet worden. Und seine Äußerungen waren nach Bewertung des Gerichts Volksverhetzung und nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt. Deshalb ist er bestraft worden.“
Der Deutsche Anwaltverein sieht keine Strafbarkeitslücke bei der Verabreichung von K.O.-Tropfen im Zusammenhang mit Sexual- und Raubdelikten, wie LTO berichtet. Der DAV kritisiert in seiner Stellungnahme, öffentlichkeitswirksame Einzelfälle, die in dem Gesetzesentwurf auch benannt würden (wie etwa der Fall Gisèle Pélicot), hätten die Initiatoren dazu verführt, „die rechtliche Dimension, die Dogmatik und den rechtlichen Handlungsbedarf zugunsten eines eher signalträchtigen Aktionismus zu relativieren“.
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