Anwaltspraxis
beA, Urlaub, Fristversäumnis: BGH zur gerichtlichen Hinweispflicht
Kein Pferd ohne Namen, sondern ein Schriftsatz ohne Namenszug: Während ein Anwalt im Urlaub war, lief die Berufungsfrist ab. Der BGH klärt, ob die gerichtliche Fürsorgepflicht den beA-Fehler hätte retten müssen.
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Finden Sie die besten Köpfe für Ihre Kanzlei im Anwaltsblatt Stellenmarkt!
Schalten Sie Ihre Stellenanzeige dort, wo Juristinnen und Juristen gezielt suchen: im Stellenmarkt des Anwaltsblatts. Ob Berufseinsteiger oder erfahrene Fachkraft, Kanzleiverkauf oder Partnerschaft – hier erreichen Sie Ihre Zielgruppe direkt. Für die Aufnahme in die nächste Printausgabe wurde der Redaktionsschluss bis zum 17. Juli verlängert – online können Anzeigen jederzeit geschaltet werden. Wenden Sie sich gern an stellenmarkt@anwaltverein.de oder stellen Sie Ihre Anzeige in wenigen Minuten selbst online ein.
Anwaltsberuf
Anwälte müssen sich sachlich verhalten, § 43a Abs. 3 BRAO. Aber was heißt das?
Was Anwältinnen und Anwälte alles sagen dürfen – und was besser nicht: Der Beitrag zeigt anhand drastischer Beispiele aus der Rechtsprechung von EGMR, BVerfG und AGH NRW, wo die verfassungsrechtliche Meinungsfreiheit endet und das berufsethische Sachlichkeitsgebot des § 43a BRAO beginnt – und warum gerade respektvolle, sachliche Anwält:innen die Mandantschaft am besten vertreten.
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Juristischen Nachwuchs finden – direkt über JurFuture
Sie suchen juristischen Nachwuchs? Jurastudierende suchen Chancen. Ab sofort können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Praktikums-, Stations-, Job- und Mentoring-Angebote bei „Jobs & Mehr“ auf der JurFuture-Website selbst einstellen. Unter jurfuture-dav.de/jobsmehr/ lassen sich Jobtitel, Rechtsgebiet, Stellentyp, Kontaktdaten, Startdatum und eine kurze Beschreibung schnell und unkompliziert eintragen. So erreichen Sie direkt Studierende – und damit die Juristinnen und Juristen von morgen.
Veranstaltung
Rechtsstaats-Vermittlung: „Raus aus der Blase – Rein ins Leben“
„Da kämpft der Rechtsstaat um seine Zukunft und das zentrale Projekt zu seiner Rettung braucht 20 Jahre“, so Dr. Christian Rath, rechtspolitischer Korrespondent, über das Forum Recht. Beim Anwaltstag diskutierten Richter:innen, Anwält:innen und andere Jurist:innen, wie das Vertrauen in den Rechtsstaat verbessert werden kann.
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Azubi-Spitzentalente fördern – Zukunft gestalten
Besondere Talente zeigen sich oft schon während der ReFa-/ReNo-Ausbildung. Unterstützen Sie Ihren Nachwuchs, indem Sie Ihre Auszubildenden auf Stipendien- und Förderprogramme aufmerksam machen und sie zu einer Bewerbung ermutigen. Aktuelle Angebote und Informationen zu Stipendien für Auszubildende finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Der Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB) setzt sich fortlaufend für Begabtenförderung in der beruflichen Bildung ein – davon soll auch der Ausbildungsberuf der Anwaltschaft profitieren. Wer heute Talente stärkt, gewinnt die Fachkräfte von morgen.
Ihre Mitgliedschaft
SIXT-Sommeraktion für Mitglieder der Anwaltvereine
Ob Côte d'Azur, Toskana oder Costa Brava: Mit der exklusiven Sommeraktion von SIXT starten Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine besonders komfortabel in den Urlaub. Für Anmietungen in Frankreich, Italien und Spanien erhalten Sie im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2026 einen Nachlass von 12 Prozent. Außerdem ist ein Zusatzfahrer ohne Aufpreis inklusive. Alle Vorteile und die Möglichkeit zur Buchung finden Sie unter: www.sixt.de/dav.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 755 Medienberichten erwähnt – hier eine kleine Auswahl:
Überwachung I: Die deutschen Ermittlungsbehörden sollen nach den Plänen der Bundesregierung weitreichende digitale Befugnisse erhalten. Der Deutsche Anwaltverein sieht eine „Überwachungsdystopie“ im Anzug, wie u. a. der Stern und zahlreiche Hörfunkmedien (via AFP) berichten. Die „biometrische Rasterfahndung im Internet“ werde „absehbar zum Standardermittlungsinstrument“. Angesichts der Omnipräsenz von persönlichen Bildern in Onlinediensten – oft auch ohne Kenntnis der Betroffenen – sei „die grundrechtliche Eingriffsintensität und Streubreite immens“. Durch eine automatisierte Datenanalyse, auch mit Hilfe von KI-Software des umstrittenen US-Unternehmens Palantir, entstünde bei der Polizei zudem eine „‚Gigadatenbank‘ mit extrem sensiblen Daten“, so der DAV. Diese Form der Vorratsdatenspeicherung gehe „weit über bisher bekannte Ermittlungsinstrumente hinaus“.
Überwachung II: Die vorübergehende Chatkontrolle – eigentlich ausgelaufen im April – soll nun doch wiederbelebt werden, diesmal im Eilverfahren. Der DAV sieht das gewählte Verfahren als problematisch an. Regelungen, die tief in Grundrechte eingreifen und das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern neu austarieren, bedürften einer sorgfältigen parlamentarischen Beratung. Das Eilverfahren schließe eine Folgenabschätzung der Grundrechtseingriffe aus. Dr. Mayeul Hiéramente, Mitglied des Ausschusses Recht der Inneren Sicherheit, spricht von einem „schalen Beigeschmack“, so Beck-aktuell: Ein Ergebnis, das einzelnen Entscheidungsträgern nicht passe, solle im Hauruckverfahren passend gemacht werden. Auch die Taz greift die Kritik des DAV auf.
Die Hessische Landesregierung will die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen. In einem Gastkommentar für die Jüdische Allgemeine bewertet Dr. Fiete Kalscheuer aus dem Ausschuss Verfassungsrecht dieses Vorhaben im Lichte der Meinungsfreiheit.
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