DAV-Depesche Nr. 28/16

1. Richterbund und DAV kritisieren Vorgehen der türkischen Regierung

In einer gemeinsamen Erklärung haben der Deutsche Richterbund und der Deutsche Anwaltverein  die Bundesregierung und die EU-Kommission aufgefordert, sich nachdrücklich für die Unabhängigkeit der Justiz und der Anwaltschaft in der Türkei einzusetzen. DRB und DAV appellierten an die Institutionen, die Unabhängigkeit von Justiz und Rechtspflege in der Türkei offensiv einzufordern und sicherzustellen, dass jede weitere Kooperation mit der Türkei nur erfolgt, wenn dort rechtsstaatliche Verhältnisse wieder hergestellt werden. DAV-Präsident Ulrich Schellenberg warnte mit Blick auf die Geschehnisse in der Türkei: „Die jüngsten Ereignisse dürfen nicht als Argument missbraucht werden, sich von den Maßstäben des Rechts und der Demokratie derart zu entfernen“. Neben mehreren Nachrichtenagenuturen hat auch der SWR das Thema aufgegriffen.

2. Musik contra Rechtsextremismus

Engagement gegen Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus und Gewalt kann sich lohnen und auch Genuss bringen. So hat die Stiftung des Deutschen Anwaltvereins „Contra Rechtsextremismus“ im dritten Jahr in Folge ein Benefizkonzert organisiert. Die Durchführung des Konzertes wurde ermöglicht durch ein Sponsoring der ADVOCARD Rechtsschutzversicherung. Auch in diesem Jahr stand das noch junge, aber immer bekannter werdende c/o chamber orchestra bereit, ein Musikprogramm anzubieten. Gespielt wurden Stücke von Sergei Prokofjew, Jacques Ibert und Felix Mendelssohn Bartholdy. Als besonderes Highlight konnte der in Schweden lebende Künstler Francisco López Martín gewonnen werden. Er ist Soloflötist an der Göteborg Opera und einer der Preisträger des Internationalen Musikwettbewerbs der ARD aus dem Jahr 2015. Das Publikum erlebte einen akustischen Genuss an Spielfreude, Können und Leidenschaft. Donnernder Applaus für die Künstler war das Ergebnis. Die Stiftung ist auch auf Ihre Spende angewiesen! Spenden Sie online.

3. DAV begrüßt BauGB-Novelle grundsätzlich, sieht aber noch Änderungsbedarf

Der DAV begrüßt in seiner SN 35/2016 grundsätzlich das Ziel des Gesetzgebers, mit der Einführung einer neuen Baugebietskategorie „Urbanes Wohnen“ das Nebeneinander von Wohnnutzungen und Gewerbe besser zu steuern, durch gewerbliche Nutzung und Verkehrsachsen vorgeprägte Brach- und Konversionsflächen für die Wohnbebauung zu mobilisieren und damit zur Schaffung dringend benötigten und preisgünstigen Wohnraums beizutragen. Der DAV regt allerdings Änderungen an, um Vollzugsschwierigkeiten zu vermeiden. Unabhängig von der konkret anstehenden Novelle erörtert der DAV Aspekte, die eine Befassung des Gesetzgebers rechtfertigen würden.

4. EuGH-Generalanwalt: Vorratsdatenspeicherung in Grenzen zulässig

Generalanwalt Saugmandsgaard hat am 19. Juli 2016 in seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen Tele2 Sverige u.a. (Rs. C‑203/15 und C-698/15) dargelegt, dass eine generelle Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Daten, die ein Mitgliedstaat den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste auferlegt, unter strengen Voraussetzungen mit dem Unionsrecht vereinbar sein könne. Mit dieser Verpflichtung müssten jedoch die im EuGH Urteil „Digital Rights Ireland“ (Rs. C‑293/12 und C‑594/12) aufgestellten Mindestanforderungen an Dauer, Zugang zu Daten und Schutz und Sicherheit der Daten zwingend eingehalten werden. Das klagende Unternehmen Tele2 Sverige hatte im Ausgangsverfahren einen Bescheid der schwedischen Polizeidirektion angefochten, der es verpflichtete, die Vorratsspeicherung von Daten wieder aufzunehmen. Zuvor hatte Tele2 Sverige diese aus Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit Unionsrecht eingestellt. Der Fall gibt dem EuGH erstmals die Gelegenheit zur Klarstellung, wie das Urteil „Digital Rights Ireland“ in einem nationalen Kontext auszulegen ist. Laut Generalanwalt müsse der Mitgliedstaat sicherstellen, dass die nationale Regelung kumulativ die Voraussetzungen der hier anwendbaren E-Privacy-Richtlinie 2002/58/EG als auch diese der Art. 7, 8 und 52 Abs. 1 der EU-Grundrechtecharta einhalten. Die Speicherpflicht müsse aus einer zugänglichen, vorhersehbaren und Willkür vermeidenden Rechtsvorschrift folgen. Nur die Bekämpfung schwerer Kriminalität könne eine dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung darstellen und damit die generelle Vorratsdatenspeicherung und die dadurch verursachten Grundrechtseingriffe rechtfertigen.

5. Deutsch-chinesischer Rechtsstaatsdialog zu Gast bei DAV und BRAK

Anlässlich des 16. Rechtsstaatssymposiums des Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialogs luden DAV und BRAK die Teilnehmer zu einem Begrüßungsabend ein. Am Beispiel des Rechtsanwalts Hans Litten betonte Bundesjustizminister Heiko Maas die Rolle von Anwälten: „Es ist gut, dass es auch heute Anwälte gibt, die den Schwachen beistehen; die nicht aufgeben und so lange weiter kämpfen, bis die Wahrheit ans Licht kommt und ihr Mandant zu seinem Recht.“ Zuvor skizzierte DAV-Präsident Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg in seiner Begrüßung die Aufgaben von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Rechtsstaat. Die Anwaltschaft sorge für Rechtsfrieden und helfe dabei, eine Gesellschaft weiter zu entwickeln. Zwei Tage diskutierten deutsche und chinesische Rechtsexperten über „Regelungssysteme und Mechanismen zum Schutz von Verbraucherrechten im Internet-Zeitalter“. Für den DAV referierte Rechtsanwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, DAV-Vorstandsmitglied. Der DAV ist Partner des am Dienstag feierlich unterzeichneten Dreijahresprogramms 2016-2018.

6. International Association of Young Lawyers (AIJA): Trial offer for DAV members giving quick access to Munich Annual Congress in August 2016

The 54th International Young Lawyers’ Congress from 23-27 August 2016 is a unique learning and networking opportunity for all career-building lawyers aged under 45 working on the international scene. The Congress will bring together 700 young lawyers, in-house counsels and legal professionals from all over the world. A special trial offer will provide DAV members an insight at very favourable conditions. Take the chance to get involved. To register, please send an email to Christine Masure (office@aija.org). If you want more information on the Congress, please visit the congress website: munich.aija.org.

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