1. Was hat den DAV bewegt? Der Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung des DAV
Der Deutsche Anwaltverein umfasst eine große Anwaltswelt: 256 Anwaltvereine (davon 13 im Ausland), 16 Landesverbände, 29 Arbeitsgemeinschaften, 37 Gesetzgebungsausschüsse, DAV-Vorstand und Präsidium setzen sich für rund 65.000 Mitglieder ein. Was das heißt, fasst die Geschäftsführung einmal im Jahr im Tätigkeitsbericht zusammen. Lesen können Sie den Tätigkeitsbericht auch als E-Paper in der Anwaltsblatt-App (Google Play Store und App Store) oder in gedruckter Fassung, wie immer als Heft im Heft im aktuellen Anwaltsblatt.
2. Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet: DAV befürwortet wichtige Änderungen des ursprünglichen Entwurfes
Das in den vergangenen Monaten vielfach diskutierte Gesetzgebungsverfahren zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz befindet sich im Zieleinlauf: Am 7. Juli 2017 hat es die Länderkammer in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause passiert. Der DAV nimmt es mit großer Zustimmung auf, dass dieser neben der vielfach geforderten „Regulierten Selbstregulierung“ nunmehr eine unabhängige Prüfstelle nach dem Vorbild im Jugendschutzrecht vorsieht. Dies begegnet dem zum einen vormals bestehenden Problem des „Overblocking“ und zum anderen dem Problem der Zuständigkeit des Bundes. Hierzu hat der DAV mit Blick auf die auslaufende Legislaturperiode im Rahmen seiner Verbandsarbeit zwischen den Regierungsfraktionen, die sich in vielen Punkten uneins waren, vermittelt.
3. Die 18. Legislaturperiode – Ausschussvorsitzende ziehen Bilanz
Wie waren die vier Jahre mit der Großen Koalition in Berlin? Ende Juni ist die 18. Legislaturperiode mit der letzten Sitzungswoche des Bundestages faktisch zu Ende gegangen. Was bleibt als rechtspolitischer Ertrag? 17 Vorsitzende von DAV-Gesetzgebungsausschüssen geben im Anwaltsblatt ihre ganz persönliche Einschätzung. Die wichtigsten Antworten finden Sie im aktuellen Anwaltsblatt. Alle weiteren Antworten gibt’s auf www.anwaltsblatt.de.
4. Sonderausschuss kritisiert Rolle der Anwälte im Panama-Papers-Skandal
Der Anwendungsbereich des Berufsgeheimnisses werde in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich verstanden. Dies ist eine der Aussagen, die sich im Berichtsentwurf (bislang nur in englischer Sprache) des Sonderausschusses „PANA“ im Europäischen Parlament finden, welchen dieser am 28. Juni 2017 vorgelegt hat (s. EiÜ 17/17, 6/17, 4/17). Der Entwurf setzt sich mit gängigen Steuervermeidungsmodellen und Geldwäschemethoden, die durch die Panama-Papers offenbart wurden, sowie dem geltenden Rechtsrahmen auseinander. Die Berichterstatter Jeppe Kofod (S&D) und Petr Ježek (ALDE) gehen zudem auf die Rolle sog. Intermediäre, u.a. auf Rechtsanwälte, ein. Diesbezüglich wird die geringe Anzahl von Verdachtsmeldungen in der Anwaltschaft und die Berufsaufsicht kritisiert und bedauert, dass keine Statistiken zur Sanktionierung und zu Disziplinarverfahren zur Verfügung stehen. In dem ebenfalls vom PANA-Ausschuss vorgelegten Entwurf für Empfehlungen an die Kommission und den Rat wird gefordert, einen Ansatz vorzulegen, damit das Berufsgeheimnis nicht länger Verdachtsmeldungen erschwert. Zudem wird ein verpflichtender Europäischer Verhaltenskodex für Intermediäre gefordert und eine Verschiebung der Berufsaufsicht hin zu mehr staatlicher Kontrolle vorgeschlagen. Die Frist für Änderungsanträge läuft am 5. September 2017 ab.
5. Benefizkonzert für DAV-Stiftung: Berliner Publikum begeistert
Man nehme einen Weltklasse-Cellisten (Alban Gerhardt), seine Ehefrau (Gergana Gergova, Violine) und führe sie mit einem hochmotivierten jungen Orchester, das bewusst auf einen Dirigenten verzichtet, zusammen und erhalte, wie am vergangenen Sonntag in Berlin, ein einmalig mitreißendes musikalisches Erlebnis. Wer nicht dort war, hat etwas verpasst. Auf Spenden außerhalb eines Benefizkonzertes bleibt die Stiftung Contra Rechtsextremismus des DAV aber angewiesen. Spenden Sie bitte hier. Das Konzert wurde ermöglicht durch die Übernahme der Kosten von ADVOCARD.
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