DAV-Depesche Nr. 28/19

Interessenvertretung

Dem Deutschlandatlas fehlen die rechtlichen Lücken!

Schließung von Gerichtsstandorten, sinkende Anwaltsdichte: In der Fläche wird der Zugang zum Recht immer schwieriger – und vor allem länger. Der aktuelle Deutschlandatlas bildet etliche strukturelle Unterschiede im Bundesgebiet ab und zeigt erhebliche Gefälle zwischen Nord und Süd, Ost und West, Stadt und Land. Was jedoch vollkommen fehlt in dieser Betrachtung, ist die rechtliche Versorgung der Bevölkerung. Der DAV fordert daher in seinem Statement: Unterstützung der Regionen muss auch Unterstützung der Justizstandorte heißen!

Hintergrundinformation

EuGH kippt Mindestgebühren – die Folgen

Wie letzte Woche sofort berichtet, hat der EuGH die Mindest- und Höchstgebühren für Architekten und Ingenieure für unionsrechtswidrig erklärt (s. DAV-Depesche 27/19). Das Urteil enthält nicht nur wichtige Aussagen zur Qualitätssicherung von Mindestgebühren und zur Beweislastverteilung. Es erlaubt auch wichtige Rückschlüsse auf das anwaltliche Gebühren- und Berufsrecht. Mehr dazu jetzt im Anwaltsblatt.

Anwaltsberuf

OLG München: 15-Minuten-Zeittaktklausel in Vergütungsvereinbarung unwirksam

Die Zulässigkeit von Zeittaktklauseln in Vergütungsvereinbarungen steht seit Langem in der Diskussion. Insbesondere an der 15-Minuten-Zeittaktklausel scheiden sich die Geister. Das OLG München hält diese in Abkehr zu seiner bisherigen Rechtsprechung nun für unwirksam. Die Entscheidung wird von Rechtsanwalt und Notar Herbert P. Schons (Mitglied im DAV-Ausschuss RVG und Gerichtskosten) im Anwaltsblatt ausführlich besprochen. Er hält das Urteil für eine Sternstunde für das Vergütungsrecht.

Anwaltspraxis

BRAK muss beA-Sicherheitsgutachten offenlegen

Die Bundesrechtsanwaltskammer muss den ursprünglichen Abschlussbericht zu den um den Jahreswechsel 2017/2018 nach Abschaltung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs entdeckten Sicherheitsmängeln offenlegen. Sie hatte dieses Gutachten bislang mit Verweis auf Vertraulichkeit und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unter Verschluss gehalten. Das Verwaltungsgericht Berlin sieht darin eine Verletzung des Anspruchs auf Informationszugang nach dem IFG. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Mehr dazu im Anwaltsblatt.

Rechtspolitik

DAV-Forderungen zur Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zur Spezialisierung bei Gericht und zu einigen ZPO-Vorschriften

Der DAV spricht sich in seiner aktuellen DAV-Stellungnahme Nr. 25/2019 gegen die geplante dauerhafte Festschreibung der Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden in Zivilsachen aus, um ungerechtfertigte Beschränkungen von Rechtsschutzmöglichkeiten zu vermeiden. Gleichzeitig fordert er erneut eine Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen (vgl. DAV-Initiativstellungnahme Nr. 28/2015) und in FamFG-Erbsachen, die es bisher nicht gibt. Die neu geschaffenen Richterstellen für den BGH sollten dazu genutzt werden, endlich gleiches Recht zu gewähren. Des Weiteren befürwortet der DAV eine Spezialisierung der Gerichte, gerade auch in Erbsachen. Ziel sollte dort die Einführung eines Großen Nachlassgerichts sein (vgl. DAV-Initiativstellungnahme Nr. 51/2017). Schließlich kritisiert der DAV die Pläne zur Einführung eines Papier-Empfangsbekenntnisses im elektronischen Rechtsverkehr.

Rechtspolitik

DAV-Stellungnahme zur Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien

Der Gesetzgeber hat vom Bundesverfassungsgericht die Aufgabe bekommen, bis zum 31. März 2020 eine verfassungsmäßige Regelung der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien zu finden (1 BvR 673/17). Um die richtigen Weichen zu stellen, hat das Bundesjustizministerium zunächst um Stellungnahme zu zwei Lösungsmodellen gebeten. Der DAV unterstützt die Lösung B des Diskussionspapiers, d. h. die Adoption von Stiefkindern und fremden Kindern auch in nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Das BVerfG knüpft die Zulässigkeit der Adoption an eine im Kern stabile Paarbeziehung an, unabhängig von der Familienform. Der DAV regt an, zu prüfen, in welchem Umfang die Auswirkungen des Adoptionsrechts auf das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht einzuschränken sind, um Missbrauch des Adoptionsrechts zu vermeiden (DAV-Stellungnahme Nr. 26/2019).

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