DAV-Depesche Nr. 28/24

Interessenvertretung

RVG-Anpassung muss kommen

Mit dem Referentenentwurf eines Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 hat das BMJ die dringend notwendige Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung in Angriff genommen.

DAV und BRAK haben hierzu gemeinsam Stellung genommen (SN 46/2024) und begrüßen die geplante Erhöhung, auch wenn sie hinter den Erwartungen der Anwaltschaft zurückbleibt. Umso wichtiger ist es, dass das Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich voranschreitet und eine Anpassung zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Mit der Anhebung des Gegenstandswertes in Kindschaftssachen sowie einer weiteren Anpassung der Prozesskostenhilfevergütung werden strukturelle Anpassungen vorgenommen, die seit langem überfällig sind. Einzelheiten zur geplanten RVG-Anpassung lesen Sie beim Anwaltsblatt.

Anwaltspraxis

Streit um die Vergütung

Festsetzung der Anwaltsvergütung: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nahm in zwei Fällen Mandanteneinwände näher unter die Lupe. Die Einzelheiten erfahren Sie im Anwaltsblatt.

Information

Virtuelles DAV-Geldwäscheforum am 16. September 2024: Was ändert das Geldwäschepaket für Anwälte und Anwaltsnotare?

In diesem Frühjahr wurde in der EU das Geldwäschepaket nach über zwei Jahren Arbeit finalisiert. Es umfasst nicht nur eine neue Geldwäscherichtlinie – die nunmehr sechste – sondern schafft erstmals auch europäische Vollharmonisierung im Wege einer neuen Verordnung, etwa im Bereich Informations- und Meldepflichten. Gleichzeitig wird durch das Paket eine zusätzliche europäische Geldwäscheaufsichtsstruktur geschaffen, die sogenannte AMLA (für Anti-Money Laundering Authority). Was ändert sich durch das Paket für Anwaltschaft und Anwaltsnotariat? Melden Sie sich hier kostenfrei an und stellen Sie am 16. September ab 14 Uhr Ihre Fragen.

Anwaltspraxis

Informieren und unterstützen Sie Ihre Fachkräfte

Möglicherweise können diese bei den Auswahlgesprächen von TidA — das Stipendium für Talente in der Ausbildung im November 2024 oder gar als Vertrauensperson in Berlin oder Düsseldorf mitwirken. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung und Stiftung der Deutschen Wirtschaft sucht engagierte Menschen für die Auswahlkommission. Der Fachkräftemangel erfordert aktiven Einsatz jeder Branche! Die Nachwuchsförderung steht hier im Mittelpunkt. Ausgewählte Stipendiatinnen und Stipendiaten werden drei Jahre lang gefördert, nehmen an einem umfangreichen ideellen Programm teil und erhalten eine monatliche Bildungspauschale von 300 Euro.

Information

Rote Roben, weise Entscheidungen – doch wie unvoreingenommen sind Verfassungsrichter?

Die SWR-Redakteurin Gigi Deppe wirft im Anwaltsblatt einen Blick auf das Spannungsfeld zwischen richterlicher Zurückhaltung und öffentlichem Engagement und konstatiert, dass die Richterinnen und Richter das mit der Zurückhaltung nicht immer so richtig hinbekommen.

Interessenvertretung

DAV schlägt vor, § 12a Aufenthaltsgesetz (Wohnsitzregelung) aufzuheben

Seit August 2023 liegt eine durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge veranlasste und von ihm publizierte wissenschaftliche Evaluation mit der Einschätzung vor, dass die Wohnsitzregelung sehr wahrscheinlich nicht integrationsfördernd ist. Damit besteht nach Auffassung des DAV weder eine Rechtfertigung für die mit der Wohnsitzregelung verbundenen schwerwiegenden Grundrechtseingriffe, noch eine Grundlage der Regelung im geltenden oder im kommenden Unionsrecht. Der DAV legt in seiner Initiativstellungnahme dar, warum § 12 a Aufenthaltsgesetz nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus praktischen Gründen – Aufwand und Ertrag stehen in keinem Verhältnis – nicht weiter aufrechterhalten bleiben sollte.

Information

Save-the-date: Weimarer Dreieck der Anwälte am 8. Oktober im DAV-Haus

Am 8. Oktober 2024 wird im DAV-Haus (und online) der 4. Gipfel des Weimar Triangle of Lawyers zum Thema „Juristen für die Rechtsstaatlichkeit: Vorbeugende und wiederherstellende Maßnahmen in Europa“ stattfinden. Aus Polen – Deutschland – Frankreich werden namhafte Referentinnen und Referenten berichten, welche reparierende und vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Unabhängigkeit der Justiz und der Anwaltschaft in ihren Ländern gegen Populismus ergriffen werden. Ein sehr aktuelles Thema, wie die Europawahlen zuletzt zeigten. Sie sind herzlich eingeladen, teilzunehmen (zum Save-the-date mit Anmeldelink). Das Weimarer Dreieck wurde im November 2019 vom Deutschen Anwaltverein, der Pariser Anwaltskammer und der Warschauer Anwaltskammer in Leben gerufen, um ihre Bemühungen um den Schutz und die Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit zu bündeln.

Information

Sportliche Umfrage für Rubrik AnwaltsBla Heft 3

Auch für Heft 3 starten wir wieder eine Umfrage, um Ihnen die Ergebnisse mit Unterhaltungswert zu präsentieren. Dabei geben die Fußballeuropameisterschaft und die Olympischen Spiele Anlass, einmal über die sportlichen Aktivitäten der Anwaltschaft nachzudenken. Und da Dabeisein bekanntlich alles ist: Machen Sie mit, zeigen Sie Sportsgeist und nehmen Sie sich kurz Zeit für unsere Umfrage (4 Fragen).

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 429 Medienberichten erwähnt – hier eine kleine Auswahl:

LTO beschäftigt sich mit dem Shitstorm, der nach der jüngsten Wahl der Verfassungsrichter:innen in Berlin auf eine Anwältin einprasselte, und ordnet vereinzelt vorgebrachte Kritikpunkte ein. Dass auch Anwält:innen Verfassungsrichter:innen werden können, ist allgemein anerkannt. Der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer forderten 2016 sogar eine Anwaltsquote für das BVerfG: In jedem Senat sollte mindestens ein Anwalt oder eine Anwältin vertreten sein.

Die FAZ (Abo/Print) greift die Debatte um die Reform der juristischen Ausbildung auf – inklusive der Kritik am ablehnenden Votum der JuMiKo. Der Deutsche Anwaltverein warf den Ministern Fortschrittsverweigerung vor.

Die dpa (hier übernommen von T-Online.de) berichtet über die BGH-Entscheidung zu Mietkautionen. Beate Heilmann, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien, erläutert die Hintergründe: Grundsätzlich dürfen Vermieter die Kaution ihrer Mieter unter verschiedenen Umständen einbehalten. „Das kann eine Mietforderung sein, die offen geblieben ist, oder Nachzahlungen von Betriebskosten.“

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