Rechtspolitik
DAV-Stellungnahme zum RefE zur Reform des Kindschaftsrechts – KiMoG
Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme Nr. 47/2026 die Initiative des Gesetzgebers zu einer dringend anstehenden Reform des Kindschaftsrechts, insbesondere die mit der Neuordnung der Vorschriften einhergehende Hervorhebung zentraler Rechtsinstitute und Kodifizierung von Rechtsprechung. Um eine Verbesserung des Schutzes vor Gewalt zu erreichen, bedarf es allerdings einer materiellen und verfahrensrechtlich besseren Ausstattung der Gerichte. Die Chance, ein zeitgemäßes Kindschaftsrecht zu implementieren, wird zugleich vertan: Die kategorische Trennung von Umgangs- und Sorgerecht wird der Lebenswirklichkeit vieler Familien, in denen die Betreuung in paritätischen Modellen gelebt wird, nicht mehr gerecht.
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Nützliche Hilfestellung für alle Kanzleien: DAV-Muster für eine Zustimmung bei Sozietätswechsel
Ergänzend zu den DAV-Stellungnahmen zum Thema Sozietätswechsler (vor allem die Stellungnahmen Nr. 75/24 und Nr. 71/25) haben das Forum für Wirtschaftskanzleien und der Ausschuss Berufsrecht ein Muster für eine Zustimmung nach § 43a Abs. 4 S. 4 BRAO entwickelt. Dieses soll bei Sozietätswechseln helfen und hoffentlich dazu beitragen, dass sich in Zukunft ein gewisser Standard und etwas mehr Sachlichkeit im Hinblick auf berufliche Wechsel durchsetzen. Sie können es auf der DAV-Website des Forums für Wirtschaftskanzleien hier abrufen. Viel Erfolg damit!
Anwaltspraxis
Schatten-KI – die unterschätzte Gefahr der Anwaltschaft
Schatten-KI arbeitet längst in vielen Kanzleien – oft unbemerkt und mit gravierenden Folgen für Datenschutz, Mandatsgeheimnis und Haftung. Thorsten Krause, Fachanwalt für IT-Recht, zeigt, warum verbotene oder unkontrollierte KI-Tools zum Risiko für Anwält:innen werden können. Welche Pflichten löst die KI-VO aus, und wie schützen klare Regeln, Schulungen und ausgewählte KI-Lösungen die eigene Kanzlei?
Rechtspolitik
DAV-Stellungnahme zur OWiG-Reform für Betriebe und Unternehmen – „huckepack“ im RegE zur Änderung des (Umwelt-)Strafrechts
In seiner DAV-Stellungnahme Nr. 44/2026 unterstützt der DAV grundsätzlich die von Bundesregierung und Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen des § 30 OWiG und die Reform des § 130 Abs. 1 OWiG. Zur Wahrung der Kohärenz und Verhältnismäßigkeit schlägt der DAV vor: § 30 Abs. 2a OWiG-E sollte Richtlinien, Schulungen, Organisationsmaßnahmen, Kontrollen und interne Untersuchungen ausdrücklich als bußgeldmindernd nennen. § 130 Abs. 1 OWiG-E sollte konkretisieren, dass die dort genannten Maßnahmen nur erforderlich sind, wenn sie aus Ex-ante-Sicht mit Blick auf Größe, Art und Organisation sowie Risikoexposition des Unternehmens geeignet und zumutbar sind. Betriebsinhaber haben bezüglich der Compliance-Organisation einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Dies sollte in § 130 Abs. 1 OWiG-E oder in einem Auslegungshinweis in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck kommen und würde im Übrigen den bürokratischen Aufwand, insbesondere für KMU, reduzieren.
Information
Zugang zum Recht endet nicht an der Gerichtstür
Vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs wurde am 14. Juli eine Grundsatzfrage verhandelt: Darf die EU Anwältinnen und Anwälten generell verbieten, russische Unternehmen rechtlich zu beraten? Der Deutsche Anwaltverein war als Streithelfer beteiligt und machte deutlich, dass Sanktionen zwar europäische Werte schützen sollen, dabei aber selbst rechtsstaatlichen Maßstäben genügen müssen. Mehr zur Verhandlung lesen Sie im Anwaltsblatt. Die Entscheidung könnte weit über das Sanktionsrecht hinaus Maßstäbe für den Zugang zum Recht und die Stellung der unabhängigen Anwaltschaft in Europa setzen.
Anwaltspraxis
Augen auf beim Vergleich – Qualität geht vor Tempo
Beim Vergleich zählt mehr als eine schnelle Einigung: Wer typische Fallstricke übersieht, riskiert Haftung und Wertverlust für Mandant:innen. Hubertus Räde, Assessor bei der Allianz Versicherungs-AG, bietet eine praxisnahe Checkliste für Vergleiche: Welche Beratungs- und Aufklärungspflichten haben Anwält:innen vor, während und nach dem Vergleich?
Veranstaltung
DAV & Queeres Netzwerk beim CSD Berlin
Unter dem Motto „Haltung ist hot“ wird der Berliner CSD am 25. Juli durch die Hauptstadt ziehen. Auch der DAV ist mit seinem Queeren Netzwerk wieder dabei und zeigt, dass Vielfalt in der Anwaltschaft selbstverständlich ist. Wir bilden die Fußgruppe Nr. 20 (hinter dem Truck mit der Nr. 20), sind also gut auffindbar in der Demo und freuen uns über ein kurzes Hallo – oder sogar Begleitung! Wer dabei sein möchte, kann gern unter diversity@anwaltverein.de Bescheid geben und erhält alle Infos zum Treffpunkt etc. Willkommen sind alle, die sich mit der Anwaltschaft verbunden fühlen und sich mit dem Anliegen des CSDs identifizieren, unabhängig von persönlichen Zugehörigkeiten.
Umfrage
AnwaltsBla: KI-Policy und Schatten-KI
KI-Policy und Schatten-KI: Machen Sie mit bei unserer Umfrage fürs AnwaltsBla. Für unsere Rubrik „AnwaltsBla“ in Heft 3/2026 starten wir wieder eine Umfrage: Dieses Mal dreht sich alles um die Nutzung von KI in Ihrer Kanzlei. Nutzen Sie bereits KI? Haben Sie dafür Regeln für den Einsatz festgelegt? Und was sagt eigentlich die KI zu Ihrem Ruf unter Richter:innen? Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und beantworten Sie unsere Fragen.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 513 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:
Es ist eine langjährige Forderung des DAV: Die Haftentschädigung für unschuldig Inhaftierte soll steigen. „Es ist gut, dass das Thema in dieser Legislatur wieder aufgegriffen wird“, so der Deutsche Anwaltverein gegenüber LTO. Die aktuelle Regelung, dass Kost und Logis von der Entschädigungssumme abgezogen werden, sei unwürdig und zynisch. Begrüßt wird, dass die Durchsetzung der Ansprüche Betroffener erleichtert würden. Allerdings fehlten im Entwurf auch weiterhin Strukturen zur Unterstützung nach der Haftentlassung. Die Neue Osnabrücker Zeitung (hier aufgegriffen von der Hase-Post) zitiert die DAV-Kritik, dass im Vergleich zu einem ähnlichen Vorstoß der Ampel-Regierung hier auf eine kostenlose anwaltliche Erstberatung verzichtet werde: „Eine vergleichbare Regelung fehlt in diesem Entwurf leider.“
Argiris Balomatis, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, zeigt im ausführlichen Interview mit dem Tagesspiegel auf, was die Kürzungspläne beim Unterhaltsvorschuss für Familien bedeuten würden: „Kinder von Alleinerziehenden werden sich mit sechzehn Jahren künftig gut überlegen, ob sie wirklich Abitur machen, obwohl das vielleicht ihr Wunsch ist, oder lieber schnell eine Ausbildung beginnen, um zumindest etwas Geld zu verdienen. So bleibt die Bildungsgerechtigkeit auf der Strecke.“
Gefahr für das Mandatsgeheimnis, weniger Transparenz, Zweifel am Trennungsgebot, zu kurze Frist: Beck-aktuell berichtet über die DAV-Kritik an der geplanten Reform der Nachrichtendienste. Auch im Gastkommentar für LTO stellt Vorstandsmitglied Prof. Niko Härting klar, warum das Vorhaben problematisch ist.
Der „Goldene Blitzer 2025“ geht erneut an Hamburg. Zahlreiche Medien, z. B. T-Online.de, berichten über die aktuelle Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht zu den kommunalen Einnahmen aus Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen.
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