1. Schutz der Menschenrechte in China – DAV kritisiert Inhaftierungen chinesischer Kolleginnen und Kollegen
Die Situation von Anwältinnen und Anwälten in China hat sich in dramatischer Weise verschlechtert. Im Zuge eines landesweiten Vorgehens sind zahlreiche Kolleginnen und Kollegen, die sich für die Menschenrechte anderer engagiert haben, inhaftiert worden bzw. „verschwunden“. Auch sind mindestens drei Anwaltskanzleien nach Informationen durchsucht worden. Der DAV forderte Aufklärung und erinnerte an die Einhaltung der internationalen Standards im Umgang mit Anwältinnen und Anwälten. Die chinesischen Behörden stützen ihre Maßnahmen auf das jüngst erlassene neue „Gesetz zum Schutz der nationalen Sicherheit“, welches international starken Protest ausgelöst hat. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Zeid Ra’ad Al Hussein, kritisierte das Sicherheitsgesetz als Einfallstor für Einschränkungen der Bürger- und Menschenrechte und Menschen, die sich für die Rechte anderer auch beruflich einsetzen wie Anwältinnen und Anwälte (s. auch DAV-Pressemitteilung v. 16. Juli 2015).
2. Auf dem Prüfstand: Umsetzung der „CSR-Reporting-Richtlinie“
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) teilt das wesentliche Anliegen eines „CSR-Reportings“, eine Organisations- und Managementstruktur zu etablieren, die eine verlässliche Information über Missstände und deren effektive Remedur gewährleistet. Das Vorhaben birgt auch Risiken: Es besteht die Gefahr, dass eine parallele normative Ordnung durch „Soft Law“ Instrumente mit negativen Folgen für rechtsstaatliche Gewährleistungen wie Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen wird. Auch eine Doppelbelastung für Unternehmen und widersprüchliche Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf den deutschen Corporate Governance Kodex, müssen in jedem Fall vermieden werden. Die DAV-Stellungnahme Nr. 38/2015 kann hier abgerufen werden.
3. Versicherungsrecht: BMJV empfiehlt, im Streitfall einen Rechtsanwalt zu konsultieren
Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV hatte bereits 2014 mit ihrer Forsa-Umfrage auf Probleme im Regulierungsverhalten der Versicherer aufmerksam gemacht. 70 Prozent der teilnehmenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gaben an, dass sich das Regulierungsverhalten in den letzten fünf Jahren etwas oder sogar deutlich verschlechtert habe. Es werde knallhart kalkuliert, ob es günstiger sei zu regulieren, oder abzuwarten, wer denn wirklich Klage erhebt, so der Vorsitzende der AG Verkehrsrecht, RAuN Jörg Elsner. Angesichts der Umfrageergebnisse bezweifelte die Vorsitzende der AG Versicherungsrecht, RAin Monika Maria Risch, dass der Geschädigte ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes tatsächlich alle ihm zustehenden Ansprüche erhalte. Zu diesem Ergebnis kommt offenbar auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Es empfiehlt, „im Streitfall einen Rechtsanwalt zu konsultieren“, wie in der aktuellen Ausgabe des SPIEGELs berichtet wird.
4. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) schafft teilweise Rechtssicherheit
Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme Nr. 37/2015 das Vorhaben, die durch das Altrip-Urteil des EuGH im UmwRG erforderlich gewordenen Änderungen in einer „Kleinen Novelle“ vorwegzunehmen und dadurch insofern Rechtssicherheit zu schaffen. Der DAV regt jedoch an, den bevorstehenden Erlass des Urteils in der Rechtssache C-137/14 (Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland) abzuwarten, da nicht ausgeschlossen ist, dass der EuGH dieses Vertragsverletzungsverfahren für weitere Klarstellungen nutzen wird. Der Referentenentwurf lässt die in der Rechtsprechung aktuell kontrovers diskutierte Frage der Klagebefugnis bei UVP-Verfahrensfehlern unbeantwortet. Der DAV würde es begrüßen, wenn hier eine Klarstellung aus Gründen der Rechtssicherheit erfolgt.
5. Zahlreiche Werbemöglichkeiten für Ihre Kanzlei
Unter dem Slogan „Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.“ bietet der DAV eine bundesweite Imagewerbung für die deutsche Anwaltschaft. Als Mitglied eines örtlichen Anwaltvereins können Sie unmittelbar davon profitieren: Auf der Webseite des DAV finden Sie kostenlos Anzeigen zum Download. Diese können mit Ihrem Kanzleilogo und den Rechtsgebieten versehen und anschließend für Eigenwerbung in Ihrer Lokalpresse verwendet werden. Darüber hinaus können auf anwaltverein.de Plakate, Postkarten, Kanzleiflyer und Werbemittel im Kampagnendesign bestellt werden.
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