DAV-Depesche Nr. 29/16

1. BGH: Mandantenvertreter nicht im Schutzbereich des Anwaltsvertrags

Der Vertreter des Mandanten kann im Falle einer Pflichtverletzung des Anwalts keine Ansprüche geltend machen. Das hat der BGH entschieden und sein Urteil vorab in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Der Anwaltsvertrag entfalte keine Schutzwirkungen zugunsten eines Vertreters des Mandanten. Das gelte, soweit Gegenstand des Anwaltsvertrags die Beratung des Mandanten für seine eigenen Entscheidungen sei und die Vermögenseinbußen des Vertreters darauf zurückzuführen seien, dass er möglicherweise auf der Grundlage der anwaltlichen Beratung seinerseits seine gegenüber dem Mandanten bestehenden Pflichten verletzt habe. Der Fall betraf den aus den Medien bekannten sogenannten EnBW-Deal. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

2. Anwaltsblatt: Der versorgungsfeste Tätigkeitswechsel des Syndikusrechtsanwalts

Das Syndikusgesetz gilt seit dem 1. Januar 2016. Nachdem sich eine Zulassungspraxis im Zusammenspiel von Rechtsanwaltskammern und Deutscher Rentenversicherung Bund (DRV Bund) herausbildet, tauchen inzwischen auch Folgefragen auf. Dazu gehört die Konstellation, dass sich im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses die Tätigkeit des Syndikusrechtsanwalts ändert. Bei einer unwesentlichen Änderung muss eigentlich nichts geschehen. Doch wann ist die Änderung unwesentlich? Im Anwaltsblatt schlägt Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer vor, in dieser Konstellation einen Antrag auf einen feststellenden Verwaltungsakt zu stellen. Wie das geht, lesen Sie hier.

3. Unterwegs mit den DAV-Kooperationspartnern

Sie sind dienstlich viel auf Reisen und möchten auf direktem Weg von A nach B kommen? Dann buchen Sie Ihren Mietwagen bei unseren Kooperationspartnern Sixt und Hertz zu DAV-Konditionen. Oder soll es vielleicht ein Neuwagen sein? Auch hier haben wir mit Mein Auto.de und dem markenübergreifenden „DAV MeinAuto.de Vorteilsclub“ sowie der Riller & Schnauck GmbH speziell für BMW und MINI sicher das passende Angebot für Sie. Benötigen Sie vielleicht auch ein Hotelzimmer? Dann werden Sie sicher bei unseren Kooperationspartnern HRS, hotel.de, Starwood Hotels oder Derag Livinghotels fündig. Sie haben noch Fragen? Alle Informationen rund um die DAV-Rahmenabkommen finden Sie auf unserer Internetseite und in der DAV-Onlineplattform („Mein DAV“). Achten Sie dort auch auf aktuelle Angebote unserer Kooperationspartner.

4. Law – Made in Germany Symposium in Stuttgart

Am 13. September 2016 findet in Stuttgart ein ganztägiges Symposium statt, zu dem der Deutsche Anwaltverein gemeinsam mit dem DAV-Landesverband Baden-Württemberg und dem Anwaltverein Stuttgart einlädt. Angesprochen werden Entscheidungsträger in Unternehmen und Wirtschaftsverbänden sowie international tätige Anwältinnen und Anwälte, die in ihrer täglichen Vertragspraxis mit Fragen der Rechtswahl konfrontiert sind. Im Fokus der Experten stehen das englische, das französische und das Schweizer Kaufrecht. Diskutieren Sie u. a. mit Prof. Dr. Lars Leuschner über den Reformbedarf beim AGB-Recht im unternehmerischen Geschäftsverkehr und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Rechts im internationalen Rechtsverkehr (zur Online-Anmeldung).

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