1. BGH: Kostenlose Erstberatung zulässig
Der BGH schafft Rechtssicherheit: Natürlich darf ein Rechtsanwalt kostenlos nach einem Verkehrsunfall seine Mandanten beraten und dafür werben. Die herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist nun mit einer Leitsatzentscheidung des Anwaltssenats des BGH abgesichert. Nicht-anwaltliche Anbieter im Rechtsdienstleistungsmarkt haben damit keinen Wettbewerbsvorteil mehr vor Anwaltskanzleien. Alles zur Entscheidung und den Hintergründen auf www.anwaltsblatt.de.
2. Reno: Erhöhung der DAV-Vergütungsempfehlung
Der DAV hat aktuell seine Vergütungsempfehlung für Auszubildende im Bereich Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte merklich erhöht. Er setzt mit dieser marktgerechten Empfehlung ein eindeutiges Signal, gute Auszubildende als Grundstein für später fähige Fachkräfte in Anwaltskanzleien gewinnen und wertschätzen zu wollen. Ausführliche und wichtige Informationen hier.
3. Rechtsportal anwaltauskunft.de feiert erfolgreichsten Monat seit Start!
Das Portal anwaltauskunft.de verzeichnete im Juni 2017 über 721.000 Seitenaufrufe. Somit handelte es sich um den erfolgreichsten Monat seit dem Start des Portals im Herbst 2013. Die Einträge der Anwältinnen und Anwälte in der Anwaltssuche wurden seither bereits 1,6 Millionen Mal aufgerufen. Auch auf Facebook ist die Anwaltauskunft-Redaktion aktiv und konnte in den vergangenen dreieinhalb Jahren über 92.000 Fans gewinnen. Damit ist anwaltauksunft.de erfolgreicher als alle anderen deutschsprachigen Rechtsportale auf dem sozialen Netzwerk.
4. Sehen Sie Verbesserungsbedarf beim EU-Verbraucherschutz?
Die EU-Kommission möchte bis Anfang Oktober 2017 in einer öffentlichen Konsultation der Frage auf den Grund gehen, wie das europäische Verbraucherschutzrecht verbessert werden kann. Die Konsultation ist Folge eines Fitness-Checks zum Verbraucherrecht, der zum Ergebnis kam, dass punktuell Verbesserungsbedarf besteht. Themen sind u. a. die Ausweitung der Verbraucherrechte auf Verträge für Online-Dienste und Aspekte der Haustürgeschäfte. Weitere News aus Europa wie diese können Sie dem wöchentlichen EU-Newsletter des DAV entnehmen. Sie können den Newsletter hier abonnieren.
5. ILAC-Report zu Syrien: Ohne Hoffnung gibt es kein Morgen
Als Dachverband von 50 juristischen Organisationen erarbeitet das International Legal Assistance Consortium (ILAC) Konzepte für funktionierende Rechtssysteme in Krisenländern. Der DAV ist seit 2014 Mitglied. Geschäftsführerin Agneta Johansson gab gemeinsam mit Rechtsanwalt von Raumer (DAV) und Adrian Pollmann (Auswärtiges Amt) am 14. Juli im DAV-Haus einen aktuellen Überblick über den syrischen Justizsektor. Der Report ist hier öffentlich zugänglich. Mehr als 70 syrische Juristinnen und Juristen wirkten daran mit. So bildet er einen Ausgangspunkt für Versöhnungsbemühungen in dem vom Krieg zerrütteten Land. In all der Hoffnungslosigkeit gibt dies wenigstens Grund für vorsichtigen Optimismus.
6. EuGH: Deutsches Mitbestimmungsrecht ist mit EU-Recht vereinbar
Die deutsche Regelung im Mitbestimmungsrecht, wonach nur die in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer ein aktives und passives Wahlrecht für den Aufsichtsrat haben, verstößt nicht gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit aus Art. 45 AEUV - das hat der EuGH am 18. Juli 2017 in der Rechtssache C-566/15 (Erzberger ./. TUI) entschieden. Der Kläger hatte gegen diesen Ausschluss vom Wahlrecht von im Ausland Beschäftigten vor dem Kammergericht Berlin geklagt. Nach Ansicht der EuGH-Richter steht EU-Recht dem Ausschluss nicht entgegen, da die Mitbestimmungsregeln nicht unionsweit harmonisiert seien, sodass jeder Mitgliedstaat eigene Regelungen erlassen könne.
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