1. beA: Neustart am 3. September ohne Testphase?
Trotz Sommerpause bleibt es beim beA spannend: Nach letzter Information der BRAK wird es den Neustart des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches am 3. September ohne Testphase geben. Der DAV hätte eine Testphase für gut befunden. Nach seiner Ansicht hätte eine solche Testphase zum sicheren und stabilen „Laufen“ des beA beitragen können (mehr dazu im Anwaltsblatt). Für die Kolleginnen und Kollegen heißt es nun: Spätestens nach den Sommerferien sollten sich daher alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf die passive Nutzungspflicht ab Anfang September einstellen.
2. Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich – dies gilt auch für Gefährder
Der DAV verlangt die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards, egal um wen es geht. Im Fall der Abschiebung von Sami A. ist einiges schiefgelaufen. Wer Schuld daran hat, dass der Tunesier trotz andauernden Rechtsschutzverfahrens am 13. Juli ins Flugzeug gesetzt wurde, ist schnellstmöglich aufzuklären. Der Rechtsausschuss des Landtages NRW tagt dazu am Freitag in einer Sondersitzung. Abgeschoben werden dürfen nur Menschen, bei denen Rechtsmittel nicht anhängig sind. Erst danach ist es berechtigt, Personen abzuschieben, wenn sie ihrer Ausreisepflicht nicht nachgekommen sind. Es dürfen aber weder ein Abschiebungsverbot, noch – wie beschrieben – ein laufendes Verfahren, noch sonstige rechtliche oder humanitäre Hindernisse entgegenstehen. Unser hoher Rechtsstandart rechtfertigt erst dann, dass auch tatsächlich abgeschoben wird. Jemandem seinen Rechtsschutz zu verwehren und ihn der Gefahr der Folter auszusetzen, verstößt jedoch gegen die Grundwerte unserer Verfassung. DAV-Präsident Schellenberg äußerte seine Empörung über dieses Manöver u. a. im Interview mit der Deutschen Welle und im Heute Journal (ab min 2:36). Es gibt einen Anspruch auf rechtmäßiges Verwaltungshandeln.
3. DAV begrüßt Anpassungen bereichsspezifischen Datenschutzrechts an die DSGVO, schlägt aber auch weitere Änderungen vor
In der Stellungname 34/2018 befasst sich der DAV durch seinen Ausschuss Informationsrecht mit einigen ausgewählten Teilbereichen des Referentenentwurfes eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie EU 2016/680. Der DAV begrüßt, dass das bereichsspezifische Datenschutzrecht an die Anforderungen der DSGVO anpasst wird. Nach Ansicht des DAV sollten aber auch einige Änderungen in Bereichen vorgenommen werden, in denen das 2. Datenschutzanpassungsgesetz keine vorsieht, obwohl dies notwendig wäre.
4. Versicherungsaufsichtsrecht: DAV fordert, elektronische Informationswege zuzulassen
Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) vorgelegt. Die Richtlinie enthält unter anderem Vorgaben zu den Informationspflichten der EbAV gegenüber den Versorgungsanwärtern. Der DAV fordert in seiner Stellungnahme durch den Ausschuss Versicherungsrecht, den Einsatz kostengünstiger elektronischer Informationswege in breitestem Umfang zuzulassen und nicht auf die Papierform zu begrenzen. Nach der Richtlinie ist es auch möglich, die Informationen kostenlos auf elektronischem Weg zugänglich zu machen. Zur Stellungnahme gelangen Sie hier.
5. BGH-Urteil: Digitaler Nachlass steht den Erben zu
Der Vertrag über ein Benutzerkonto geht grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Das hat vergangene Woche der BGH entschieden und damit der Klägerin, Mutter einer minderjährig Verstorbenen, Zugang zum vollständigen Facebook-Konto ihrer Tochter und den Kommunikationsinhalten verschafft. Der DAV hatte seit Jahren gefordert (siehe Initiativstellungnahme von 2013), dass der Gesetzgeber beim digitalen Erbe aktiv werden möge. Das Grundsatzurteil schafft nun Klarheit. Näheres hat das Anwaltsblatt.
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