DAV-Depesche Nr. 29/24

Anwaltspraxis

Anwaltsrechnungen: Schriftformerfordernis entfällt – Textform genügt

Lange hat die anwaltliche Praxis darauf gewartet: Das Schriftformerfordernis für Anwaltsrechnungen ist entfallen. Das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift entsprach in vielen Kanzleien nicht mehr der zunehmend digitalisierten Lebenswirklichkeit. § 10 RVG wurde mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz nun entsprechend modernisiert – künftig reicht die Textform aus. Eine Forderung des DAV für die Anwaltschaft hat damit Gehör gefunden. Dennoch: es bleibt bei der Verantwortung der Anwält:innen für die Richtigkeit der berechneten Vergütung! Die Details lesen Sie im Anwaltsblatt.

Anwaltspraxis

BGH: eEB-Datum muss in die Handakte übertragen werden

BeA: Der BGH zeigt erneut, dass auch im digitalen Zeitalter Sorgfalt bei Fristen oberstes Gebot bleibt. Ein aktueller Beschluss verdeutlicht die Konsequenzen unachtsamer Kanzleiorganisation. Lesen Sie die Einzelheiten im Anwaltsblatt.

Information

Deutsche Anwaltschaft überdurchschnittlich reguliert

Die Anwaltschaft in Deutschland ist überdurchschnittlich reguliert. Das befindet die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in ihrem Wettbewerbsfähigkeitsbericht zu Deutschland für das Jahr 2023. Insgesamt gibt es für die Wettbewerbsfreundlichkeit des deutschen Anwaltsmarktes nur Platz 23 von 38 OECD-Mitgliedstaaten. Näheres können Sie in der Ausgabe 27/24 des Newsletters Europa im Überblick nachlesen, den Sie hier abonnieren können.

Information

Bericht aus Berlin: Das Problem mit dem ethnischen Volksbegriff

Auf dieses Urteil und vor allem seine Begründung hat die Berliner Politik gewartet: Das OVG Münster hat Mitte Mai die Einstufung der AfD-Bundespartei als rechtsextremistischen Verdachtsfall bestätigt und Anfang Juli die schriftlichen Gründe dazu vorgelegt. Die Verfassungsfeindlichkeit der AfD soll sich auch aus ihrer Ablehnung eingebürgerter Deutscher ergeben. Das Urteil des OVG Münster zeigt, dass es nicht so einfach ist. Mehr lesen Sie im Bericht aus Berlin von Dr. Christian Rath im Anwaltsblatt.

Information

3. Digital Justice Summit – Deutschlands Justiz gemeinsam moderner machen! – für Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine des DAV mit 30 % Rabatt

Vom 25. bis 26. November 2024 findet im Berliner Hotel de Rome der Digital Justice Summit statt. Er begleitet unter der Kongresspräsidentschaft von Brigitte Zypries (Bundesministerin a. D.) den Transformationsprozess aller Institutionen und Akteure im Umfeld der Judikative einschließlich europäischer Entwicklungen. Der Kongress vernetzt also Ebenen übergreifend Entscheidungsträger:innen und alle beteiligten Akteure:innen im Umfeld der Justiz bzw. des Justizwesens. Dazu gehört auch die Anwaltschaft.

Der Deutsche Anwaltverein ist im Beirat des Digital Justice Summit vertreten. Es wird auch ein Plenum zur digitalen Anwaltskanzlei und digitalen Beweismittel geben. Das vorläufige Programm finden Sie hier.

Der DAV konnte für alle Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine unter dem Dach des DAV einen um 30 % rabattierten Preis erreichen. Entsprechende Tickets können hier erworben werden.

Anwaltsberuf

Vor dem Anwaltsgericht: Wie geht man mit einem drohenden Ausschluss um?

Straftaten oder berufsrechtliche Verstöße können zum Verlust der Zulassung führen. Wie kann man sich gegen einen Ausschluss wehren? Der Beitrag von Thomas Röth im Anwaltsblatt beleuchtet die kritischen Aspekte, die über die Zukunft als Rechtsanwält:in entscheiden.

Anwaltspraxis

Elektronischer Rechtsverkehr beim Bundesverfassungsgericht

Ab dem 1. August 2024 ist der elektronische Rechtsverkehr für Rechtsanwält:innen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) auch beim Bundesverfassungsgericht verpflichtend, dies sieht das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht vor.

Nach § 23a Abs. 1 BVerfGG n. F. können schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen sowie sonstige Schriftsätze und deren Anlagen als elektronische Dokumente eingereicht werden. Die Einreichung nach den allgemeinem Vorschiften ist ab dem 1. August 2024 nur noch in Ausnahmefällen als Ersatzeinreichung bei vorübergehender technischer Störung möglich.

Information

Law – Made in Germany-Symposium, 10. Oktober in Prag: deutsch-tschechisches Wirtschaftsrecht

Der DAV und der DAV Tschechien veranstalten mit mehreren Kooperationspartnern am 10. Oktober 2024 in Prag ein Law – Made in Germany-Symposium zum deutschen und tschechischen Wirtschaftsrecht, vor allem zum kollektivem Rechtsschutz und Schiedsverfahren. Das Symposium gibt Raum für fachlichen Austausch und Networking. Eröffnet wird die Veranstaltung vom Stellvertretenden Justizminister der Tschechischen Republik, der Staatssekretärin des Bundesjustizministeriums und dem Deutschen Botschafter in Prag. Eine Fortbildungsbescheinigung wird ausgestellt. Kommen Sie nach Prag! Hier finden Sie Programm und Anmeldelink.

Rechtspolitik

DAV-Stellungnahme zur Patientenakte und Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzung

Der DAV hat – vor allem zum erbrechtlichen Teil – des BMJ-Referentenentwurfs zur „Einsichtnahme in die Patientenakte und Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzung“ Stellung genommen, DAV-Stellungnahme Nr. 45/2024. Aus Sicht des DAV sollte der Gesetzgeber bei der Anpassung des § 630g BGB an die DSGVO aktuell bestehende Unklarheiten ausräumen. Der DAV begrüßt die Vererblichstellung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung im Grundsatz, hält aber die Einordnung in § 1922 BGB für systematisch verfehlt. Er empfiehlt eine andere Stelle im Gesetz – etwa im allgemeinen Schadensrecht – sowie eine Klarstellung zur Frage der Abtretbarkeit.

Information

Reminder: Umfrage für AnwaltsBla Heft 3

Aufmerksam machen möchten wir Sie noch mal auf unsere Umfrage für die Rubrik „AnwaltsBla“ in Heft 3 des Anwaltsblatts zu sportlichen Aktivitäten der Anwaltschaft. Die Ergebnisse werden wir Ihnen wieder mit einem Augenzwinkern präsentieren. Machen Sie mit, zeigen Sie Sportsgeist und nehmen Sie sich bitte kurz Zeit (4 Fragen).

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 147 Medienberichten erwähnt – hier eine kleine Auswahl:

Der DAV hatte es seit über 10 Jahren gefordert – nun ist endlich die Anhebung der Haftentschädigungspauschale auf 100 Euro pro Tag in Sicht. In den Plänen des BMJ enthalten ist auch eine kostenfreie anwaltliche Erstberatung, wie LTO berichtet. Der DAV begrüßt auch dies, betont zugleich: „Details einer Regelung müssen aber – ähnlich der Pflichtverteidigung – noch ausgestaltet und mit der Anwaltschaft abgestimmt werden“, so Dr. Rainer Spatscheck, Vorsitzender des Ausschusses Strafrecht.

Der Bonner Stadtrat lehnt die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete vorerst ab, wie der General-Anzeiger berichtet. Begründet wurde dies mit der Kritik vieler Verbände, darunter auch des DAV: Der Deutsche Anwaltverein halte eine Beschränkung von Bargeld für rechtswidrig.

Die dpa (hier übernommen vom Handelsblatt) beschäftigt sich mit der Frage, was Beschäftigte gegen zu schlechte Beurteilungen tun können. Johannes Schipp von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht erläutert die Knackpunkte arbeitsrechtlicher Zeugnisse – und die Beweislastverteilung in einem möglichen Prozess: „Bescheinigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer fälschlicherweise nur durchschnittliche Leistungen, muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er besser war. Will der Arbeitgeber hingegen unterdurchschnittliche Leistungen attestieren, liegt die Beweislast bei ihm, dies zu begründen.“

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