DAV-Depesche Nr. 3/16

1. China: Internationale Juristen appellieren an Staatspräsident Xi Jinping

In einem offenen Brief wandten sich namhafte Juristen an die chinesische Staatsführung. Sie forderten Xi Jinping auf, die Einschüchterungen von Anwälten zu beenden und inhaftierte Kolleginnen und Kollegen freizulassen. Für den DAV unterzeichnete DAV-Präsident Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg den Brief, der im britischen Guardian erschien, zahlreiche Medien berichteten weltweit (wie bspw. „New York Times“, „Die Zeit“). Hintergrund war eine landesweite Aktion der chinesischen Behörden im vergangenen Sommer. Mehr als 200 Anwältinnen und Anwälte, die sich besonders für Menschenrechte einsetzten, sowie deren Familienmitglieder waren festgenommen worden. Der Vorwurf lautete zumeist auf „Untergrabung der Staatsgewalt“. Noch immer befinden sich zwölf Anwälte in Haft, ohne dass sie Zugang zu Familienangehörigen oder einem Rechtsbeistand haben. Zum Teil ist ihr Aufenthaltsort immer noch nicht bekannt. Der Brief scheint Wirkung zu zeigen: Bereits einen Tag nach Erscheinen des Briefes teilten chinesische Behörden den Aufenthaltsort des verschwundenen Anwalts Li Heping mit.

2. BGH: Deutliches Absetzen der Vergütungsvereinbarung

Bislang war umstritten, wann eine Vergütungsvereinbarung von anderen Vereinbarungen „deutlich abgesetzt“ sei (§ 3a RVG). Der BGH hat nun entschieden, dass dies dann der Fall ist, wenn der Vertrag die Vergütungsvereinbarung in einem gesonderten und entsprechend gekennzeichneten Abschnitt oder Paragraphen regle und die Vergütungsvereinbarung optisch eindeutig von den anderen im Vertragstext enthaltenen Bestimmungen – mit Ausnahme der Auftragserteilung – abgegrenzt sei (BGH, Urt. v. 3. Dezember 2015 – IX ZR 40/15).

Die Entscheidung wird das Anwaltsblatt im März-Heft veröffentlichen. Der Volltext ist als AnwBl Online 2016, 125 bereits unter www.anwaltsblatt.de abrufbar.

3. „Nach dem Gesetz kommt die Justiz“

Und diese muss die rechtlichen Regelungen immer auf den Einzelfall anwenden. Dies stellte der Präsident des Deutschen Anwaltvereins in einem Beitrag der Sendung „Berlin Direkt“ des ZDF klar. In dem Beitrag ging es um die Pläne der Bundesregierung, nach den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln Ausweisungen und Abschiebungen zur erleichtern. Es wird teilweise der Eindruck erweckt, dass es zu massenhaften Abschiebungen kommen könnte. Diesem „Wettbewerb der Gesetzesverschärfungen“ sind rechtliche Grenzen gesetzt. Dem politischen Gestaltungswillen des Gesetzgebers steht die justizielle Aufarbeitung eines jeden Einzelfalls gegenüber. In dem Beitrag konnte daher der DAV auf die rechtlichen Voraussetzungen der Aufarbeitung der Vorfälle in Köln hinweisen. Den Beitrag finden Sie in der Mediathek unter der Überschrift „Nach Köln: Wettkampf der Getriebenen“, Berlin direkt vom 17. Januar 2016.

4. EGMR-Urteil: Meinungsfreiheit von spanischem Anwalt verletzt

Eine Sanktionierung eines Rechtsanwalts, der in Schriftsätzen einer Richterin verwerfliches Verhalten vorgeworfen hatte, verstößt gegen das Recht auf Meinungsfreiheit aus Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 12. Januar 2016 im Fall Rodriguez Ravelo v. Spain (Beschwerdenr. 48074/10). Der Rechtsanwalt Rodriguez Ravelo hatte in einem Zivilrechtsstreit der Richterin Lügen und die Verzerrung der Wahrheit zulasten seines Mandanten vorgeworfen und war wegen Verleumdung zu 90 Tagessätzen à 30 EUR Geldstrafe verurteilt worden. Der EGMR befand, der Anwalt habe sich zur Prozessführung der Richterin geäußert und im Rahmen der Vertretung der Mandanteninteressen gehandelt. Das Gericht bewertete die Äußerungen des Rechtsanwalts zwar als unhöflich, jedoch seien diese nur schriftlich ergangen und nur dem Richter und den Streitparteien bekannt gewesen. Eine strafrechtliche Sanktionierung des Anwalts könne eine entmutigende Wirkung auf Rechtsanwälte haben, die im Sinne ihrer Mandanten handeln müssten.

5. Mobilität: DAV-Sonderkonditionen jetzt auch bei Sixt

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6. Kostenloser Download: Broschüre zu Datenschutz und Datensicherheit in der Rechtsanwaltskanzlei

Das besondere elektronische Anwaltspostfach beA ist zwar immer noch nicht da, wohl aber neues Material zu den Themen elektronischer Rechtsverkehr und digitale Kanzlei. Auf unserer Website digitale-anwaltschaft.de finden Sie jederzeit die wichtigsten Neuigkeiten und jetzt noch mehr Verweise auf weiterführende Literatur. Kostenlos zum Download bieten wir z. B. die e-Broschüre „Datenschutz und Datensicherheit in der Rechtsanwaltskanzlei“ von Dr. Robert Kazemi und Dr. Thomas Lenhard an. Die Broschüre ist frisch in zweiter Auflage im Deutschen Anwaltverlag erschienen. Zum Download.

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