DAV-Depesche Nr. 3/17

1. Rechtsberatung auf der Insel Lesbos: Freiwillige gesucht!

Der DAV und der Rat der Europäischen Anwaltschaften CCBE haben sich zusammengeschlossen, um in Kooperation mit griechischen Anwaltskammern mit dem Projekt „European Lawyers in Lesvos“ individuelle Rechtsberatung von Flüchtlingen an einem der sogenannten Hotspots, im Lager Moria, zu leisten. Für das Jahr 2017 werden noch asylrechtskundige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf pro bono-Basis gesucht. Reise- und Unterkunftskosten werden übernommen. Folgende Anforderungskriterien sind zu erfüllen: Mindestaufenthalt von drei Wochen, Expertise im Bereich des Ausländer- und Asylrechts, gute englische Sprachkenntnisse. Kenntnisse von Arabisch bzw. Farsi (Persisch) sind von Vorteil. Die Auswahl wird eine Expertengruppe aus Mitgliedern des CCBE und des DAV vornehmen. Nähere Informationen sowie ein Bewerbungsformular finden Sie unter https://anwaltverein.de/de/european-lawyers-in-lesvos.

2. Berufsrecht: Geheimnisschutz bei der Mitwirkung Dritter

Im Grundsatz begrüßt der DAV in seiner DAV-Stellungnahme Nr. 2/2017 das Vorhaben des Bundesjustizministeriums, die Strafbewehrung des § 203 StGB im Hinblick auf heutige Arbeitsweisen und der Einbeziehung externer Dritter zu ändern. Das gilt auch für die damit verbundene Änderung der BRAO. Allerdings enthält der Referentenentwurf des BMJV noch handwerkliche Schwächen und Unschärfen in der Begrifflichkeit, auf die der DAV im Einzelnen hinweist. Auch europarechtlich erscheinen einige Vorschläge zweifelhaft. Die Hintergründe erläutert das Anwaltsblatt in seiner Online-Meldung.

3. DAV begrüßt Hinterbliebenengeld – mit Änderungsvorschlägen

Der DAV begrüßt nachdrücklich den Referentenentwurf zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld (DAV-Stellungnahme Nr. 3/2017). Danach sollen Personen, die einem durch unerlaubte Handlung getöteten Menschen besonders nahe standen, eine angemessene Entschädigung für das ihnen mit dem Tod zugefügte seelische Leid erhalten. Der DAV regt durch seine Ausschüsse Zivilrecht und Verkehrsrecht jedoch an, den Betrag der Entschädigung mindestens als Regelsumme gesetzlich festzulegen, die Voraussetzung des Näheverhältnisses statt durch eine Vermutung durch Regelbeispiele positiv und negativ einzugrenzen, den Anwendungsbereich auf Fälle einer vertraglich begründeten Schadensersatzhaftung zu erweitern sowie klarzustellen, dass die Haftungsprivilegierung der §§ 104 ff. SGB VII auch für das Hinterbliebenengeld zur Anwendung gelangt.

4. DAV: 500 Besucher bei Menschenrechts-Nacht in Berlin

Am Dienstag wurden in Berlin die Preisträgerfilme des Deutschen Menschenrechts-Filmpreises in Berlin gezeigt. Gespräche mit den Filmschaffenden, moderiert von radioeins-Filmjournalist Knut Elstermann, rundeten die „Lange Nacht“ ab. Die Anwaltsauskunft lud auf den roten Teppich ein: „Gesicht zeigen für die Menschenrechte“ (hier die Ergebnisse). Die Siegerfilme gehen weiter auf Tour (hier die Termine). Der Filmpreis wird von 18 Veranstaltern getragen, neben dem DAV unter anderem von Amnesty International, dem Deutschen Institut für Menschenrechte sowie der Deutschen UNESCO-Kommission.

Kommentare

0 Kommentare zum Artikel
Was ist die Summe aus 8 und 6?