DAV-Depesche Nr. 3/25

Anwaltspraxis

OLG Düsseldorf zur „direkten Postzustellung“ nach der EuZVO n. F.

Die Neufassung der EuZVO könnte ganz neue Wege für eine Parteizustellung eröffnen, wie einem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24. Juni 2024 – 20 W 28/24 zu entnehmen ist. Dem Beschluss ist dabei allerdings auch zu entnehmen, dass unabhängig von dieser Frage die allgemeinen Grundsätze gelten und die Besonderheiten der EuZVO zu beachten sind. Mehr lesen Sie im ZPO-Blog.

Anwaltspraxis

Kündigung per beA: Wenn die digitale Signatur ins Leere läuft

Auch im elektronischen Rechtsverkehr steckt der Teufel im Detail: Was zunächst wie eine alltägliche mietrechtliche Auseinandersetzung erschien, entwickelte sich zu einem Fall über die Reichweite der elektronischen Signatur im Zivilprozess. Die Revision landete beim BGH. Dieser klärte, wann eine qualifizierte elektronische Signatur im Zivilprozess auch gegenüber dem Empfänger einer Willenserklärung gültig ist. Die Details hat das Anwaltsblatt.

Information

Die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit in der Praxis

Die Grenzziehung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist ein juristischer Dauerbrenner. Mit einer von Februar bis November 2024 durchgeführten Online-Studie ermittelten die Autoren, wie Juristen die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit tatsächlich treffen. Die wesentlichen Ergebnisse der Studie erfahren Sie im Anwaltsblatt.

Information

Starten Sie in das Fortbildungsjahr 2025: mit dem DAV-Veranstaltungskalender

Sicher kennen Sie schon den DAV-Veranstaltungskalender. Als eine der am häufigsten aufgerufenen Unterseiten der DAV-Website wird er bereits jetzt gut genutzt. Wählen Sie bequem aus Veranstaltungen und Seminaren der örtlichen Anwaltvereine, der DAV‑Arbeitsgemeinschaften und der Deutschen Anwaltakademie das für Sie passende Fortbildungsangebot – zentral an einer Stelle auf der DAV-Website. Selektieren Sie nach Ihrem Rechtsgebiet, dem gewünschten Ort des Anbieters, nach Zeitstunden und weiteren Kriterien. Als Mitglied eines Anwaltvereins oder der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft erhalten Sie die Fortbildung darüber hinaus zum Vorteilspreis. Weitere Informationen rund um den DAV und seine Leistungen finden Sie immer aktuell auf anwaltverein.de.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 217 Medienberichten erwähnt – hier eine kleine Auswahl:

Der Betriebsberater berichtet über das Eckpunktepapier des DAV zur Bundestagswahl. „Anwältinnen und Anwälte sind die erste Anlaufstelle bei Rechtsfragen aller Art”, so DAV-Präsidentin Dr. h.c. Edith Kindermann. Damit die Anwaltschaft ihre Aufgabe als Schnittstelle zwischen Bürgern, Unternehmen und anderen Ratsuchenden zum Recht weiter erfüllen kann, fordert der DAV auch eine zuverlässige und regelmäßige Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung mindestens einmal pro Legislaturperiode.

Kommt es während eines laufenden Verfahrens zu einer gesetzlichen Änderung, ist am Ende nach der günstigeren Variante zu entscheiden. Diesen Grundsatz des Ordnungswidrigkeitsrechts erläutert die DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht anhand eines Urteils zur THC-Höchstgrenze im Straßenverkehr für die dpa (hier aufgegriffen von den Badischen Neuesten Nachrichten).

Dr. Peter Meyer aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht erläutert bei n-tv.de (via dpa), was Beschäftigte bei einer Eigenkündigung beachten sollten, wenn der Chef oder die Chefin im Urlaub ist. Für den Fall, dass es später zu Streitigkeiten zum Zugang kommt, sollten Kündigungswillige jemanden mitnehmen, der das Einwerfen oder Abgeben bezeugen kann, oder sich den Empfang von der Poststelle oder dem Sekretariat schriftlich bestätigen lassen.

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