Interessenvertretung
Auftakt 2026 – Hunger auf Rechtsstaatlichkeit
Im DAV-Haus trafen sich Politik, Anwaltschaft und Justiz, um über Vertrauen in rechtsstaatliche Strukturen, die Belastbarkeit der Anwaltschaft und Digitalisierung zu sprechen. DAV-Präsident von Raumer und Bundesjustizministerin Dr. Hubig machten dabei deutlich, dass Zuversicht und Sorge derzeit nah beieinander liegen. Lesen Sie nun den vollständigen Bericht im Anwaltsblatt.
Anwaltspraxis
Ablehnungsantrag trotz geringer Erfolgsaussichten?
Lohnt es sich, Ablehnungsanträge zu stellen, obwohl diese fast immer erfolglos sind? Anhand einer persönlichen Prozesserfahrung zeigt Prof. Niko Härting, Mitglied des DAV-Ethikausschusses, warum die Anwaltschaft nicht davor zurückschrecken sollte, Grenzen klar zu benennen.
Rechtspolitik
DAV-Stellungnahme zur beabsichtigten Stärkung der Psychosozialen Prozessbegleitung
Der DAV äußert sich mit Stellungnahme 3/26 zur geplanten Stärkung der Psychosozialen Prozessbegleitung („PSPB“). Er spricht sich dabei für eine nachvollziehbare Evaluation der bisher geringen Inanspruchnahme der PSPB und für eine vertiefte Bedarfsanalyse vor einer gesetzlichen Nachjustierung aus, um zu verstehen, ob und inwiefern die vorgesehenen Maßnahmen geeignet sind, einen tatsächlichen Mehrwert für die Betroffenen zu schaffen. Einige der im Referentenentwurf vorgeschlagenen Änderungen sind zudem nach Ansicht des DAV problematisch.
Information
„Wenn die Pizzalieferung zur Bedrohung wird“ – Richter im Fokus, Justiz im Visier
Die Justiz wird nur so resilient sein, wie ihre Mitglieder. Gesetzesreformen werden da kaum helfen, Austausch, Netzwerk und Fortbildung schon, so Dr. Markus Sehl, stellvertretender Chefredakteur von LTO in seinem Gastkommentar für das Anwaltsblatt.
Rechtspolitik
DAV: Verfassungsbeschwerde wegen Abhörens eines „Pressetelefons“ begründet
Der DAV hat gegenüber dem BVerfG Stellung zur Verfassungsbeschwerde eines Journalisten wegen der Überwachung eines als „Pressetelefon“ genutzten Anschlusses genommen. Der DAV stellt klar, dass Telekommunikationsüberwachung, die in besonderem Maße Pressevertreter:innen betrifft, stets am Fernmeldegeheimnis und an der Pressefreiheit zu messen ist – auch wenn sich die Maßnahme formell gegen Dritte richtet. Eingriffe in die geschützte Presseinfrastruktur sind nur unter strengsten Voraussetzungen zulässig und erfordern eine umfassende, vorbeugende Verhältnismäßigkeitsprüfung durch den Ermittlungsrichter. Ein Nachschieben von Gründen ist verfassungsrechtlich unzulässig. Zur ausführlichen Stellungnahme 1/26.
Rechtspolitik
E-Evidence-Verordnung – „Deutsches Gesetz verfassungswidrig“
Im Anwaltsblatt berichtet Dr. Christian Rath, rechtspolitischer Korrespondent u. a. der taz und des Kölner Stadtanzeigers, über die Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss zur E-Evidence-Verordnung. Insbesondere wurde vor unzureichendem Rechtsschutz gewarnt.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 169 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:
Das Thema Volksverhetzung und der mögliche Verlust des passiven Wahlrechts beschäftigt nun auch die Süddeutsche Zeitung (Abo). Im Gespräch mit Ronen Steinke erläutert Gül Pinar, Mitglied des Ausschusses Strafrecht, dass es nicht nur darum geht, wer künftig vielleicht nicht mehr im Bundestag sitzen darf. „Hinter dem Begriff ‚Entzug des passiven Wahlrechts‘ verbirgt sich noch mehr. Da geht es auch um die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden. Wer wegen Volksverhetzung verurteilt wird, der könnte dann nicht mehr in einer Behörde arbeiten, zum Beispiel als Sachbearbeiter beim Bauamt in einer Kommune. Das gibt es bisher nur, wenn jemand wegen eines Staatsschutzdelikts wie Terrorismus verurteilt worden ist. Das ist also sehr einschneidend. Deshalb ist das verfassungsrechtlich bedenklich.“
Die WELT beschäftigt sich mit dem Arbeitszeitgesetz – und der kritischen Äußerung des Bundeskanzlers dazu. Für Dr. Nathalie Oberthür, Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht, dient das Gesetz vor allem dem Gesundheitsschutz. „In seiner jetzigen Form ist das Arbeitszeitrecht allerdings wenig flexibel, sodass eine Anpassung an die Bedürfnisse einer modernen Arbeitswelt sinnvoll wäre und bei sachgerechter Ausgestaltung den Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen dienen würde.“ Jürgen Markowski, ebenso Mitglied des Ausschusses Arbeitsrecht, betont: „Das Recht auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten ist auf der Ebene des Europäischen Rechts als Grundrecht auch durch Art. 31 II der Grundrechtecharta geschützt und ausdrücklich verbürgt.“ Deswegen sei es rechtlich unmöglich, das Arbeitszeitgesetz abzuschaffen. „Wichtiger als provozierende Äußerungen wäre die ernstliche Auseinandersetzung mit der in bestimmten Bereichen sicherlich notwendigen Anpassung an tatsächliche bestehende Problemlagen – aber unter Beachtung des sozialen Schutzgedankens.“
Tagesschau.de berichtet über den Umgang mit Ersatzfreiheitsstrafen in Mecklenburg-Vorpommern, wo im Schnitt jeder 19. Häftling wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe im Gefängnis sitzt. Der Deutsche Anwaltverein hatte das System der Ersatzfreiheitsstrafen stets kritisiert. Es gebe Menschen, die eine Geldstrafe nicht bezahlen könnten, weil sie überschuldet und arbeitslos seien. Es brauche eine klare Unterscheidung zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsunwilligkeit.
Das Justizministerium NRW will nun doch wieder mehr Referendariatsplätze zur Verfügung stellen – entsprechende Kürzungen sollen zurückgenommen werden. Für die aktuellen Absolvent:innen ein schwacher Trost. Generell müsste eigentlich viel mehr in die Ausbildung künftiger Juristinnen und Juristen investiert werden, um die drohende Lücke durch die in Ruhestand gehende Baby-Boomer-Generation abzufedern, wie Horst Leis, DAV-Vorstandsmitglied sowie Vorsitzender des DAV-Landesverbands NRW bei WDR Lokalzeit ausführt.
Die Verfassungsbeschwerde eines Journalisten wegen der Abhörung des Pressetelefons der „Letzen Generation“ hält der Deutsche Anwaltverein in einer Stellungnahme im Verfahren für aussichtsreich, wie Beck-aktuell berichtet. Die Anordnung der Telekommunikationsüberwachung verkenne die Bedeutung und Tragweite der Pressefreiheit und des Fernmeldegeheimnisses im Kontext eines öffentlichen Pressetelefons (siehe auch Beitrag oben).
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