DAV-Depesche Nr. 30/15

1. Anpassung des RVG in Bußgeldsachen an neues Fahreignungsregister

Vor über einem Jahr ist zum 1. Mai 2014 die „Punktereform“ in Kraft getreten. Mit der Reform sind auch die Bußgelder angehoben und damit einhergehend die Grenze für Eintragungen in das neue Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) von 40 Euro auf 60 Euro erhöht worden. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe (BT-Drs. 18/3562), nach Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl I, S. 1332) am 25. Juli 2015 in Kraft getreten, wurden nunmehr auch einige Gebührentatbestände in Teil 5 VV RVG an diese Änderung angepasst. Die Eintragungsgrenze war im RVG bei der Vertretung in Bußgeldsachen Anlass für eine niedrigere Gebührenhöhe, wenn die Höhe des Bußgeldes diese Eintragungsgrenze nicht übersteigt. In den Nummern 5101, 5103, 5107 und 5109 der Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis) zum RVG wurde daher jeweils im Gebührentatbestand die Angabe „40,00“ durch die Angabe „60,00“ ersetzt.

2. Benefizkonzert mit Nils Landgren am 22. August 2015 für die Stiftung „Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins“

Am 22. August 2015 findet im Heimathafen Neukölln in der Karl-Marx-Straße 141 in 12043 Berlin ein Benefizkonzert für die Stiftung „Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins“ statt. Beginn: 20:00 Uhr, Einlass 19:00 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Wir freuen uns sehr, namhafte Künstler gewonnen zu haben, die pro bono auftreten werden, damit Sie für die Stiftung spenden. Der Jazz-Posaunist Nils Landgren und das c/o chamber orchestra werden Sie mit einer atemberaubenden Symbiose aus Jazz und Klassik in die goldenen 20er Jahre entführen.

Es steht nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung, daher bitten wir, sich hier per E-Mail anzumelden.

3. Außenwirtschaftspolitik durch Recht – DAV fördert die Initiative „Law – Made in Germany“

Deutschland muss sich im internationalen Wettbewerb der Rechtsordnungen stärker als bisher engagieren. Dies gilt sowohl für die Außendarstellung des kontinentalen Rechtsstandorts Deutschland als auch für die internationale rechtliche Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Die Initiative „Law – Made in Germany“, für die sich auch der Deutsche Anwaltverein stark macht, will sich dem „Kampf der Rechtsordnungen“ stellen. Angesprochen werden Entscheidungsträger in Unternehmen und Wirtschaftsverbänden sowie international tätige Anwältinnen und Anwälte, die in ihrer täglichen Vertragspraxis mit Fragen der Rechtswahl konfrontiert sind. Kontinentaleuropäische Normen bieten eine ausgewogene Handhabe, um mehr als den Einzelfall zu lösen und erleichtern die Handelsbeziehungen deutscher Unternehmen. Es ist deshalb nicht nur ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit, sondern auch der wirtschaftlichen Vernunft, den Transfer des deutschen Rechts zu stärken und zu fördern. Im Mittelpunkt des Interesses stehen internationale Verträge der privaten Wirtschaft, Ex- und Importverträge, Kaufverträge, Vertriebsverträge, Lizenzverträge und auch Unternehmenskaufverträge, d. h. mergers & acquisitions einschließlich joint ventures. Mehr dazu erfahren Sie beim „Law – Made in Germany“ Symposium, das am 3. September 2015 in Düsseldorf stattfindet (zur Anmeldung).

4. Anwaltspraxis studieren und LL.M.-Titel erwerben – alle Fragen zur Anwaltspraxis, unternehmerisches Know-how, Tipps & Tricks von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen

Der DAV-Masterstudiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ schafft die notwendige Verbindung aus Theorie und Praxis. Berufsbegleitend können Anwältinnen und Anwälte, Assessoren und Referendare im Fernstudium vertiefte Kenntnisse in anwaltlichen, rechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen erwerben und diese Kompetenzen durch einen LL.M.-Titel nach außen dokumentieren. Alle Teilnehmer erhalten derzeit für die Dauer des Studiengangs zusätzlich einen Beck-Online-Zugang. Mehr Informationen finden Sie unter www.dav-master.de.

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