1. Die Türkei beschädigt Säulen der Demokratie – Gemeinsame Erklärung
Der Deutsche Anwaltverein hat gemeinsam mit dem Deutschen Richterbund, dem Deutschen Journalisten-Verband und dem Deutschen Hochschulverband den Verlust rechtsstaatlicher und demokratischer Strukturen in der Türkei angeprangert. „Es macht uns fassungslos, wie umfassend Suspendierungen, Entlassungen und sogar Verhaftungen die tragenden Säulen der türkischen Demokratie beschädigen“, heißt es in einem gemeinsamen Gastkommentar, der am 30. Juli 2016 in der Printausgabe der Tageszeitung Die Welt erschien. Die Verbände appellierten an die Bundesregierung und die EU-Kommission aktiv zu werden: Die Institutionen dürften nicht zuschauen, wie der Rechtsstaat in der Türkei abgewickelt werde. Über diesen Beitrag gab es auch eine umfassende Berichterstattung, etwa deutschlandweit in ARD-Hörfunksendern. Den Beitrag in der Welt online finden Sie hier.
2. StPO-Justizreform
Der Deutsche Anwaltverein begrüßt das Gesetzgebungsvorhaben in weiten Teilen. Zu einzelnen Punkten scheinen jedoch Nachfragen und Kritik angebracht, weil sich aus Verteidigersicht Zweifel sowohl an Effizienz als auch an Praxistauglichkeit aufdrängen. Nähere Einzelheiten bitte ich Sie der Stellungnahme Nr. 40/16 zu entnehmen.
3. Datenschutz-Grundverordnung: DAV schlägt Ausfüllung der Öffnungsklauseln vor
In seiner Stellungnahme Nr. 39/16 schlägt der DAV vor, die Öffnungsklauseln der Datenschutz-Grundverordnung Nr. 679/2016 auf nationaler Ebene auszufüllen. Zur Frage der Zugangsbefugnisse der Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu Anwaltsakten und ‑geschäftsräumen regt der DAV an, die Aufsichtsbehörde zu verpflichten, zunächst ein Zustimmungsersuchen an die Rechtsanwaltskammer zu richten, deren Mitglied der Rechtsanwalt ist. In einem zweiten Punkt schlägt der DAV vor, zur Schaffung einer Grundlage für die anwaltliche Datenverarbeitung festzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten generell im öffentlichen Interesse liegt, wenn sie der anwaltlichen Berufsausübung dient. In einem dritten Punkt stellt der DAV klar, dass Auskunftsrechte gegenüber dem Datenverarbeiter nicht bestehen sollten, wenn und soweit die personenbezogene Daten dem anwaltlichen Berufsgeheimnis unterliegen und daher vom Anwalt vertraulich behandelt werden müssen.
4. DAV stark präsent in den Medien
Anschläge in Bayern, die Ereignisse in der Türkei und die entsprechenden Reaktionen aus der Politik: In den vergangenen Tagen und Wochen haben die Medien fast täglich von neuen bedeutsamen Ereignissen berichtet. Entsprechend reagierte auch der DAV und war in den Medien besonders stark präsent. Zwischen dem 18. und 31. Juli 2016 bezog der DAV in rund 350 publizierten Meldungen, darunter Statements und Interviews des DAV-Präsidenten, Stellung zu Themen wie dem geplanten Bundeswehreinsatz im Innern, Forderungen nach Gesetzesverschärfungen im Zuge der Ereignisse in Bayern und dem Abbau rechtsstaatlicher Strukturen in der Türkei. Der DAV war damit regelmäßig im überregionalen Hörfunk (u. a. Deutschlandfunk), in den online Medien (u. a. Zeit online, handelsblatt.de, LTO, bild.de), aber auch in den regionalen und überregionalen Printmedien (u. a. SZ, FAZ, Tagesspiegel) präsent.
5. BVerfG: Schmähkritik ist ein Ausnahmefall
Ein Anwalt hatte eine Staatsanwältin gegenüber der Presse als „durchgeknallt“, „widerwärtig“, „boshaft“ und „dümmlich“ bezeichnet und wurde wegen Beleidung verurteilt. Das BVerfG hat die Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben weil die Gerichte die Äußerung des Anwalts ohne hinreichenden Grund als Schmähkritik eingestuft hätten. Wegen seines die Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts sei der Begriff der Schmähkritik von Verfassung wegen eng zu verstehen. Allerdings sei ein Anwalt grundsätzlich nicht berechtigt, aus Verärgerung über von ihm als falsch angesehene Maßnahmen einer Staatsanwältin oder eines Staatsanwalts diese gerade gegenüber der Presse mit Beschimpfungen zu überziehen, so das BVerfG. Der Volltext ist hier abrufbar. Mehr Informationen unter www.anwaltsblatt.de.
6. Konjunkturumfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe 2016
Die Ergebnisse der diesjährigen Konjunkturumfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) bestätigen einen stabilen Aufwärtstrend der Freien Berufe. Besonders positiv schätzen danach die rechts-, steuer-und wirtschaftsberatenden Berufe die aktuelle Geschäftslage ein: 56 % sehen diese als gut, 36 % immerhin als befriedigend an. 89 % der befragten Freiberufler erwarten, dass es bei dieser Geschäftslage in der zweiten Jahreshälfte bleibt, bzw. sich diese sogar noch verbessert. Die günstige Einschätzung der eigenen wirtschaftlichen Lage spiegelt sich laut Umfrageauswertung auch in einer positiven Personalentwicklung wider. Der BFB hatte für die Umfrage Anfang April mehr als 1.000 Freiberufler unterschiedlicher Branchen befragen lassen.
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