1. RVG-Dauerbrenner: Anrechnung der Geschäftsgebühr
Das OVG NRW hat aktuell entschieden: Mehrere Geschäftsgebühren aus Vertretungen in unterschiedlichen Verwaltungsverfahren sind nur bis zur Obergrenze von 0,75 einer vollen Gebühr aus dem Gesamtstreitwert eines anschließenden einheitlichen Klageverfahrens anzurechnen (OVG NRW, Beschl. v. 17. Juli 2017 – 19 E 614/16). Damit weicht das OVG ab von dem Beschluss des BGH v. 28. Februar 2017 – I ZB 55/16 (AnwBl 5/2017, 558). Der BGH rechnet die aus unterschiedlichen Vertretungsaufträgen entstandenen Geschäftsgebühren in ihrer tatsächlichen Höhe anteilig auf die Verfahrensgebühr eines einheitlichen Klageverfahrens an, selbst wenn dadurch die Verfahrensgebühr komplett aufgezehrt wird. Das Anwaltsblatt wird den anwaltsgünstigen OVG-Beschluss in Kürze dokumentieren und kommentieren.
2. Selbständige in den Freien Berufen – Der Aufwärtstrend bleibt ungebrochen
Die Zahl der selbständigen Freiberufler ist zum Jahresbeginn 2017 mit 2,8 % auf 1,382 Millionen gestiegen, wie eine vom Bundesverband der Freien Berufe (BFB) in Auftrag gegebene Statistik zeigt. Über 5 Millionen Beschäftigte zählen die Freien Berufe, so viele wie nie zuvor. Mit 3,8 % sind die rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden Berufe gewachsen. Die Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft gewinnt weiter an Konturen. Damit steigt auch die Nachfrage nach freiberuflichen Vertrauensdienstleistungen. Die Freien Berufe – und damit auch die Anwältinnen und Anwälte – bleiben nicht nur ein wichtiger Wachstums- und Beschäftigungsmotor, sondern sind auch ein bedeutender gesellschaftlicher Aktivposten, der im Interesse des Gemeinwohls wirkt.
3. DAV positioniert sich zu Türkei und überlasteten Verwaltungsgerichten
Der Deutsche Anwaltverein hat sich zu den jüngsten Verhaftungen von Deutschen in der Türkei deutlich positioniert. Der DAV-Präsident Ulrich Schellenberg forderte in einem Interview mit bild.de die Bundesregierung auf, den diplomatischen Druck zu intensivieren. Ferner forderte Schellenberg Rechtsbrüche klar zu benennen.
Auch die Flut von Asylrechtsfällen an den deutschen Verwaltungsgerichten beschäftigte den Deutschen Anwaltverein. Im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung kritisierte der DAV die Personalpolitik des BAMF. Die Behörde hatte zur Abarbeitung von Asylrechtsfällen explizit Juristen gesucht, die nicht auf dem Gebiet des Migrationsrechts tätig sind. Justiziable Fehler waren nach Ansicht des DAV damit vorprogrammiert.
4. Was macht die Anwaltschaft aus Legal Tech?
Der Anwaltstag 2017 stand unter dem Motto „Legal Tech und Innovationen“ und bot eine Plattform für die Präsentation und Diskussion der wichtigsten neuen Trends und Entwicklungen. Wir haben namhafte Experten aus Recht und Technik auf die Bühne geholt. Außerdem konnten die Teilnehmer sich in der StartupCorner mit jungen Unternehmen aus der Legal Tech-Branche austauschen. Statements und die tolle Atmosphäre haben wir in Bild und Ton festgehalten. Sehen Sie selbst!
5. Unterwegs mit den DAV-Kooperationspartnern
Sie sind beruflich oft auf Reisen? Schauen Sie doch mal auf der DAV-Webseite vorbei: Über die Kooperationspartner HRS, HOTEL DE, Starwood Hotels oder Derag Livinghotels finden Sie sicher das passende Hotelzimmer. Und mit den Autovermietungen Hertz und Sixt kommen Sie zu DAV-Konditionen auf direktem Weg vom Flughafen zu Ihrem Termin. Oder überlegen Sie vielleicht, ein neues Kanzlei-Fahrzeug anzuschaffen? Über den „DAV MeinAuto.de Vorteilsclub“ oder die Riller & Schnauck GmbH haben Sie eine große Auswahl. Informationen rund um die DAV-Rahmenabkommen finden Sie auf der DAV-Internetseite und in der DAV-Online-Plattform („Mein DAV“). Achten Sie in der Online-Plattform auch auf aktuelle Angebote unserer Kooperationspartner!
Kommentare