DAV-Depesche Nr. 30/19

Information

beA-Karte und PIN bitte auch im Urlaub nicht weitergeben!

Das Arbeitsgericht Lübeck nahm jüngst die Unwirksamkeit eines Schriftsatzes an, den der Vertreter mittels beA-Karte und PIN des Vertretenen eingereicht hatte. Deswegen: Auch wenn Sie jetzt in den Urlaub fahren, die eigene beA-Karte oder die dazugehörige PIN sollten Sie nicht einfach weitergeben. Das ist auch nicht notwendig. Über das beA können Sie einer Anwaltskollegin oder einem Anwaltskollegen die erforderlichen Zugriffsrechte einräumen. Wie das geht, finden Sie im beA-Newletter der BRAK vom 17. Januar 2017 ausführlich beschrieben. Auch in Zeiten des elektronischen Rechtsverkehrs müssen sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte um eine Vertretung kümmern, wenn Sie zum Beispiel urlaubsbedingt länger als eine Woche nicht in der Kanzlei sind (alles dazu im Anwaltsblatt). Wird die Vertretung der Kammer angezeigt, wird die Berechtigung für das beA sogar automatisch eingeräumt.

Anwaltsberuf

Warum Anwältinnen und Anwälte den Gerichten das Recht erklären müssen …

Wenn Gerichte Fehler machen, müssen Anwältinnen und Anwälte immer wieder dafür haften. Sie haben die Pflicht, Fehlentscheidungen zu vermeiden. Doch wie genau – und wie häufig – müssen Anwältinnen und Anwälte das Recht erläutern? Dass die Pflichten nicht überspannt werden dürfen, fordert Bertin Chab im Anwaltsblatt.

Rechtspolitik

Gemeinsame Türkei-Stellungnahme internationaler Anwaltsverbände für UN-Menschenrechtsrat

Zusammen mit diversen europäischen und internationalen Anwaltsverbänden (u. a. Law Society of England & Wales und Lawyers for Lawyers) hat der DAV dem UN-Menschenrechtsrat eine gemeinsame Stellungnahme zur Situation der Anwaltschaft in der Türkei vorgelegt. Im Rahmen der „Allgemeinen regelmäßigen Überprüfung“ (Universal Periodic Review, UPR) der Türkei im Januar 2020, fordern wir hierin ein sofortiges Ende der systematischen Verfolgung in Anwaltschaft und Justiz sowie die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze und fairer Verfahrensstandards.

Information

Der Sommercheck: Wie gut steht ihre Einzelkanzlei dar?

Die Service-Hotline des DAV wird immer wieder gefragt: Gibt es Zahlen zu Umsätzen und Kostenquoten gerade von Einzelkanzleien? Ja, der DAV hat sie, sogar nach Rechtsgebieten aufgeschlüsselt. Das Anwaltsblatt hat die von Prof. Dr. Matthias Kilian ausgewerteten Zahlen zu Umsätzen sowie Kostenquote und -struktur zuletzt 2017 veröffentlicht. Machen Sie also den Sommercheck. Wo stehe ich?

Anwaltsberuf

BGH-Anwaltszulassung in der Diskussion: Wie werde ich Anwalt beim BGH?

Seit langem gibt es Stimmen in der Anwaltschaft, die eine Aufhebung der Singularzulassung als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof fordern. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) will an der BGH-Anwaltschaft festhalten, aber das Wahl- und Zulassungsverfahren auf die BRAK übertragen. Das Anwaltsblatt erläutert die Hintergründe des von der Rechtsanwaltskammer Berlin veröffentlichten Vorschlags.

Anwaltspraxis

Sonderkonditionen für Mitglieder der örtliche Anwaltvereine beim Anwaltszukunftskongress

Die Digitalisierung ist im Rechtsmarkt angekommen. Welche Trends prägen die Entwicklungen auf dem Rechtsberatungsmarkt? Wo liegen die Chancen und die Risiken? Darüber werden die führenden Expertinnen und Experten der Legal Tech Szene sich am 10. und 11. Oktober 2019 in Köln auf dem Anwaltszukunftskongress austauschen. Der DAV ist mit Vertretern seiner Task Force Legal Tech dabei und wird auch hier die Diskussion mitgestalten. Mitglieder der Anwaltvereine können zu Sonderkonditionen teilnehmen.

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